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Vermieterin kündigt sich an

Ja das ist es ja. Ich möchte natürlich keinen Krieg mit denen. Finde es auch echt nicht normal sich selbst einzuladen. Vor allem es gibt ja keinen Grund. Werde also vermutlich einen Termin ausmachen, aber vorher nachhaken warum sie kommen will. Muss vermutlich jemand einweihen und evtl. wird mich jemand abholen und mich von dem Kaffeekränzchen erlösen.

Weißt du, ich befürchte, dass solche Menschen bei der Gabe des kleinen Fingers, einem die komplette Hand abreißen.

Klar ist es unangenehm, wenn man einer vermeintlich freundlichen älteren Dame ihre Grenzen aufzeigt, aber vergiss nicht, dass es um dich und dein Wohlbefinden geht.

Fühlst du dich besser wenn du sie reinlässt, dann tue es, aber nicht weil du denkst "um des Friedens Willen"

Du darfst auch sagen: Hören Sie zu Frau X, meine freie Zeit ist knapp bemessen, ich habe aktuell für solche Treffen weder Zeit noch Lust.
Ist eine reine Übungssache ;-)
 
Vermieter haben ein Besuchsrecht, wenn sie sich vorher rechtzeitig ankündigen. Ich würde klar machen, dass du nur wenig Zeit hast für diese Inspektion. Gar nicht erst mit ihr hinsetzen, sondern zügig durch die Wohnung, weil du gleich weg musst / noch was vorhast o.ä. Sie muss verstehen, dass sie nicht deine Freundin, sondern deine Vermieterin ist, ihr habt ein geschäftliches Verhältnis.

Mehr zum Besuchsrecht: https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/besuchsrecht.html
 
Ich finde es nicht übertrieben, dass die Vermieterin nach 3 Jahren einmal in die Wohnung möchte, und würde das auch ohne rechtliche Verpflichtung zulassen.
Meine Vermieterin kam anfangs jährlich vorbei, mit der Begründung, mir die NK-Abrechnung bringen zu müssen. Das hörte irgendwann auf, als sie sicher war, dass die Wohnung in Ordnung ist.
Sie hat auch (mit meinem Einverständnis) einen Zweitschlüssel. Das kann übrigens in manchen Situationen vorteilhaft sein.
 
Hallo zusammen,
ich wohne seit drei Jahren in einer Neubau Mietwohnung. Schon am Anfang hatte ich mit den Vermietern ein paar Schwierigkeiten. Die Vermieterin (ältere Frau) ist wie ich finde ein bisschen übergriffig und kontrollsüchtig. Mir wurde bei Einzug ständig gesagt wie ich den Boden zu wischen habe (Parkett), es wurden Untersetzer für heisse Töpfe und Pfannen gekauft, damit ich das nicht auf die Arbeitsfläche stelle etc.
Jetzt hatte ich durch Corona bedingt Ruhe und es gab nur Anrufe, ob ich mich gut eingelebt habe. Schon das allein hat mich genervt, da ich kein freundschaftliches Verhältnis zu ihr möchte. Nun hat sie mir einen Brief eingeworfen, sodass sie mich besuchen möchte. Grund weiss ich auch. Es geht darum zu sehen wie ich wohne.

Wie würdet ihr reagieren? Sie einladen, obwohl sie anstrengend ist? Muss ich das überhaupt, wenn es keinen Grund gibt?
Kennt ihr die Problematik?
Im Nachhinein hätte ich eher auf mein Bauchgefühl hören sollen und nicht bei privaten Vermietern mieten sollen.
Sei doch froh, dass Du eine persönliche Ansprechpartnerin hast. Frag mal Mieter von Adler Real Estate oder Vonovia, die würden liebend gerne mit Dir tauschen und dafür die Vermieterin wöchentlich einladen.

Die Frau macht sich Sorgen und möchte das prüfen. Ist doch ok.
 
Keine Ahnung warum sich manche Unwahrheiten/Halbwahrheiten so hartnäckig in manchen Köpfen verankeren. Vermieter haben kein "mal gucken wie Sie so wohnen" und "mal schauen wie Sie so den Parkettboden behandeln"-Besuchsrecht.

Unter bestimmten wichtigen Gründen, wird lt. Rechtssprechung etwas anderes verstanden:

1674720873495.png

Quelle: https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-v/vermieterbesichtigung.html#:~:text=(dmb)%20Nur%20wenn%20der%20Vermieter,keinen%20Anspruch%20auf%20einen%20Zweitschl%C3%BCssel.
 
Keine Ahnung warum sich manche Unwahrheiten/Halbwahrheiten so hartnäckig in manchen Köpfen verankeren. Vermieter haben kein "mal gucken wie Sie so wohnen" und "mal schauen wie Sie so den Parkettboden behandeln"-Besuchsrecht.

Unter bestimmten wichtigen Gründen, wird lt. Rechtssprechung etwas anderes verstanden:

Anhang anzeigen 23908

Quelle: https://www.mieterbund.de/mietrecht...eter,keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.

Das ist doch alles hinreichend erläutert worden, auch hier im Thread.

Die Frage ist doch eher, ob man hier mit dem Holzhammer vorgehen muss/will (Abwatschen, Mieterverein, Schloss wechseln etc), wenn eine offenar nicht kommerzielle, ältere Vermieterin nach 3 Jahren mal die Bitte um Besuch äußert.

Man kann diplomatisch sein, weil ein gutes Verhältnis Gold wert ist.
Man kann sich aber auch Probleme machen, wo keine sind...
 

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