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Vermieter wünscht sich anderen Nachmieter

Alopecia

Aktives Mitglied
Wenn es ein privater Vermieter ist, greift das hier nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit: Jeder darf mit jedem einen Vertrag eingehen und es auch lassen, wenn er nicht will. Und die Kriterien dafür darf jeder selbst festlegen.

Und das bedeutet eben auch, @TE, dass der Vermieter entscheiden darf, wer an deiner Stelle in das nachfolgende Mietverhältnis eintritt und wer nicht. Er ist nicht verpflichtet, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
Leider darf sich der Vermieter den neuen Mieter frei aussuchen.... wenn er nicht will, dann will er nicht.

Ob er sich da jetzt krumm stellt weil er von dir noch die Miete will, oder weil er den neuen Mieter nicht mag, sei mal dahin gestellt.

Von früher kenne ich es auch noch, dass man 3 Mieter stellen muss und dann ist man "befreit". Wenn keiner dabei war, kann man den Vermieter eben nicht zufrieden stellen. Hätte mich aber auch gewundert, wenn der Vermieter gleich den Erstbesten genommen hätte....
Das ist ein Irrglaube der schon lange herrscht mit den drei Nachmietern.
Der Vermieter kann , muss aber keinen Nachmieter akzeptieren, wenn der aktuelle Mieter vorher aus dem Vertrag entlassen werden möchte.
was ihr hier schreibt stimmt zumindest in teilen nicht, und die botschaft dahinter, dass die TE wohl bis zum ende der kündigungsfrist zahlen muss, ist INSBESONDERE nicht korrekt.

der vermieter darf vermieten an wen er will. der teil stimmt. allerdings ist er im vorliegenden fall möglicherweise "verpflichtet", die TE aus dem vertrag zu lassen, sprich er könnte möglicherweise keine miete mehr kassieren ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter parat stünde. erläuterung weiter unten.

die "3 mieter" regelung gab es zu keinem zeitpunkt, und natürlich darf sich der vermieter den mieter frei aussuchen, aber wenn er in bestimmten situationen den nachmieter einfach so ablehnt (erläuterung weiter unten) kriegt er im je nach sachverhalt auch KEIN GELD MEHR.

..........

zur nachmieter suche gibt es klare regelungen, die hier nur unzureichend oder falsch wiedergegeben wurden. drei kandidaten anschleppen und gut ist stimmt nicht (wie nata geschrieben hat), einfach so ablehnen geht unter gewissen umständen allerdings auch nicht bzw führt zu nachteilen für den vermieter. aber mal GANZ VON VORNE :

zuerstmal muss man die frage stellen und beantworten, ob der mieter überhaupt (!) das recht hat, einen nachmieter zu stellen. hier gibt es verschiedene szenarien, in denen dies möglich wäre

- im vertrag ist eine NACHMIETERKLAUSEL
- mieter hat einen BERECHTIGTEN GRUND, das mietverhältnis zu kündigen (hier gibt es einige möglichkeiten, z.b. umzug aus beruflichen gründen) - voraussetzung hierfür ist allerdings ein befristetes mietverhältnis (da unbefristete so gut wie immer 3 monatige kündigungsfrist beinhalten, und in diesem fall greift das szenario des berechtigten grundes nicht)

wenn diese og voraussetzungen nicht vorliegen hat der mieter _GAR KEIN RECHT_ irgendwas zu suchen. er hat den mietvertrag zu bezahlen (bis zum ende der kündigungsfrist) und das wars.

WENN diese voraussetzungen jedoch vorliegen, braucht der VERMIETER triftige gründe, den nachmieter abzulehnen. hat er diese NICHT, muss der mieter ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter einzugsbereit wäre, keine miete mehr zahlen. also "einfach so" ablehnen weil die nase nicht passt oder die größe führt zu mietverlust.

beispiele für TRIFTIGE gründe wären

- nachmieter hat nicht genug geld, um sich die miete zu leisten
- nachmieter möchte die wohnung in einem masse nutzen, die nicht zulässig ist (gewerbe z.b.)

es gibt noch weitere, tun aber hier eigentlich nichts zur sache.

damit wären die grundvoraussetzungen erläutert, denke ich.

der aktuelle sachverhalt stellt sich mir, mit den infos aus der threaderöffnung, wiefolgt dar :

Ich musste Jobbedingt diesen Monat umziehen. Ich habe Ende Januar gekündigt und drei Monate Kündigungsfrist, also dann zu Ende April. Ich darf natürlich einen Nachmieter stellen.
-> berechtigter grund wäre vorhanden, jobbedingter umzug, wenn es sich um einen befristeten vertrag handeln würde (bswp 10 jahres mietvertrag) - dagegen spricht allerdings die 3 monatige kündigungsfrist. allerdings deute ich die worte von dir, liebe TE, so, dass du im vertrag eine nachmieterklausel hast, denn ansonsten ist nix mit "ich darf natürlich einen nachmieter stellen" - ist diese vorhanden, so ist damit auch das RECHT einen nachmieter zu stellen (wie auch geschrieben) gegeben.

Ich habe auch jemanden gefunden, der an sich ein einwandfreier Nachmieter ist. Habe mich auch schon mit ihm und Vermieter getroffen nun kam eine SMS, sie hätten gerne noch Alternativen. Vielleicht eine Frau. Ich soll nochmal weiter schauen.
-> kein triftiger grund für die ablehnung ersichtlich.

RESULTAT : du, liebe TE, musst die entsprechenden unterlagen parat machen, und zahlst ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter bereit wäre, keine miete mehr. so würde ich das dem vermieter auch DEUTLICH machen. von wegen "eine frau wäre schön". voraussetzung, ich betone es hier (durch den edit!) nochmal um missverständnisse auszuschliessen, ist, dass im vertrag eine nachmieterklausel vorhanden ist. ansonsten hast du KEINERLEI anrecht, einen nachmieter zu stellen und hast bis zum ende der kündigungsfrist miete und nebenkosten zu tragen.

falls die erwähnte klausel vorhanden ist, so würde ich, um das ganze zu beschleunigen den sachverhalt per TELEFON mitteilen (geeigneter nachmieter gefunden, ablehnung ohne triftigen grund -> damit ab zeitpunkt seines einzugs keine miete mehr VON DIR). danach musst du die nötigen unterlagen PER EINSCHREIBEN (einwurf) dem vermieter zusenden, eben all das, was den nachmieter als validen nachmieter ausweist (sein interesse verbrieft, sprich irgendwas schriftliches, dass er das mietverhältnis fortführen will an deiner statt, mietvertrag kann er ja nur mit dem VERMIETER eingehen, nicht mit dir, dazu einkommensnachweis, übergabeprotokoll zwischen dir und ihm, möglicherweise jobbedingte begründung der vorzeitigen kündigung (evtl gar nicht nötig mit nachmieterklausel) und was weiss ich noch alles nötig sein könnte - dort würde ich mal den MIETERSCHUTZBUND kontaktieren, die wissen bescheid)

GANZ WICHTIG (ein tipp von mir als vermieter) : emotionen beiseite lassen. von wegen "ich bin richtig sauer" - das schadet dir nur selbst, weil emotion, insbesondere wut oder ärger, das hirn vernebelt und klare gedanken schwer zugänglich macht. mache dir IMMER eins klar : entweder bin ich im recht, dann muss ich nicht wütend sein sondern setze mein recht DURCH, oder ich bin im unrecht, dann muss ich erst recht nicht wütend sein, da es keinen grund dazu gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
was ihr hier schreibt stimmt zumindest in teilen nicht, und die botschaft dahinter, dass die TE wohl bis zum ende der kündigungsfrist zahlen muss, ist INSBESONDERE nicht korrekt.

der vermieter darf vermieten an wen er will. der teil stimmt. allerdings ist er im vorliegenden fall "verpflichtet", die TE aus dem vertrag zu lassen, sprich er wird keine miete mehr kassieren können ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter parat stünde. erläuterung weiter unten.

die "3 mieter" regelung gab es zu keinem zeitpunkt, und natürlich darf sich der vermieter den mieter frei aussuchen, aber wenn er den nachmieter einfach so ablehnt (erläuterung weiter unten) kriegt er im vorliegenden sachverhalt auch KEIN GELD MEHR.

..........

zur nachmieter suche gibt es klare regelungen, die hier nur unzureichend oder falsch wiedergegeben wurden. drei kandidaten anschleppen und gut ist stimmt nicht (wie nata geschrieben hat), einfach so ablehnen geht allerdings auch nicht bzw führt zu nachteilen für den vermieter. aber mal GANZ VON VORNE :

zuerstmal muss man die frage stellen und beantworten, ob der mieter überhaupt (!) das recht hat, einen nachmieter zu stellen. hier gibt es verschiedene szenarien, in denen dies möglich wäre

- im vertrag ist eine NACHMIETERKLAUSEL
- mieter hat einen BERECHTIGTEN GRUND, das mietverhältnis zu kündigen (hier gibt es einige möglichkeiten, z.b. umzug aus beruflichen gründen)

wenn diese og voraussetzungen nicht vorliegen hat der mieter _GAR KEIN RECHT_ irgendwas zu suchen. er hat den mietvertrag zu bezahlen (bis zum ende der kündigungsfrist) und das wars.

WENN diese voraussetzungen jedoch vorliegen, braucht der VERMIETER triftige gründe, den nachmieter abzulehnen. hat er diese NICHT, muss der mieter ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter einzugsbereit wäre, keine miete mehr zahlen. also "einfach so" ablehnen weil die nase nicht passt oder die größe führt zu mietverlust.

beispiele für TRIFTIGE gründe wären

- nachmieter hat nicht genug geld, um sich die miete zu leisten
- nachmieter möchte die wohnung in einem masse nutzen, die nicht zulässig ist (gewerbe z.b.)

es gibt noch weitere, tun aber hier eigentlich nichts zur sache.

damit wären die grundvoraussetzungen erläutert, denke ich.

der aktuelle sachverhalt stellt sich mir, mit den infos aus der threaderöffnung, wiefolgt dar :



-> berechtigter grund vorhanden, jobbedingter umzug, damit das RECHT einen nachmieter zu stellen (wie auch geschrieben)



-> kein triftiger grund für die ablehnung ersichtlich.

RESULTAT : du, liebe TE, musst die entsprechenden unterlagen parat machen, und zahlst ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter bereit wäre, keine miete mehr. so würde ich das dem vermieter auch DEUTLICH machen. von wegen "eine frau wäre schön".

um das ganze zu beschleunigen würde ich dies per TELEFON mitteilen (geeigneter nachmieter gefunden, ablehnung ohne triftigen grund -> damit ab zeitpunkt seines einzugs keine miete mehr VON DIR). danach musst du die nötigen unterlagen PER EINSCHREIBEN (einwurf) dem vermieter zusenden, eben all das, was den nachmieter als validen nachmieter ausweist (sein interesse verbrieft, sprich irgendwas schriftliches, dass er das mietverhältnis fortführen will an deiner statt, mietvertrag kann er ja nur mit dem VERMIETER eingehen, nicht mit dir, dazu einkommensnachweis, übergabeprotokoll zwischen dir und ihm, jobbedingte begründung der vorzeitigen kündigung und was weiss ich noch alles nötig sein könnte - dort würde ich mal den MIETERSCHUTZBUND kontaktieren, die wissen bescheid)

GANZ WICHTIG (ein tipp von mir als vermieter) : emotionen beiseite lassen. von wegen "ich bin richtig sauer" - das schadet dir nur selbst, weil emotion, insbesondere wut oder ärger, das hirn vernebelt und klare gedanken schwer zugänglich macht. mache dir IMMER eins klar : entweder bin ich im recht, dann muss ich nicht wütend sein sondern setze mein recht DURCH, oder ich bin im unrecht, dann muss ich erst recht nicht wütend sein, da es keinen grund dazu gibt.


Wo hast du das her?!
Berufliche Veränderungen führen nicht automatisch dazu, dass der Mietvertrag einseitig erlischt, oder Nachmieter akzeptiert werden müssen!!
Drei Monate Kündigungsfrist gelten auch unter diesen Umständen.
Bitte aktuelle Rechtssprechung beachten.
Ausziehen darf man natürlich vorher, muss aber trotzdem bis zum Ende MIETE UND AUCH NEBENKOSTEN zahlen.

Mein Rat an den Threadsteller : gütlich mit dem Vermieter einigen.
Vielleicht findet sich ja eine nette Frau, die er als Nachmieterin akzeptiert.
 
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Alopecia

Aktives Mitglied
korrekt, die rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig, was triftigen grund und berechtigtes interesse angeht. du hast allerdings recht, dass das "berechtigte interesse" nicht zur beendingung des mietverhältnisses führt, wenn es sich um unbefristetes mietverhältnis (mit 3 monatiger kündigungsfrist) handelt - dies liegt bei der TE wohl vor, allerdings spricht sie ja explizit davon, dass sie einen nachmieter stellen darf (was ich so deute, dass dies im vertrag festgehalten ist) - dann bleibt alles genau so, wie ich es geschrieben habe, und der vermieter darf den nachmieter nicht ablehnen ohne triftigen grund. steht dazu im vertrag nichts (was als zusätzliche info ganz nützlich wäre), dann bleibt nur, einen weiteren nachmieter ranzukarren, den der vermieter aber ebenso ablehnen darf, da per se gar kein "recht" zur nachmietersuche gegeben wäre und es reine kulanz des vermieters wäre, einen nachmieter zu akzeptieren.

PS. hab den vorherigen beitrag zur sicherheit editiert um missverständnisse bzgl obigem sachverhalt (was berechtigtes interesse und co angeht) auszuschliessen.
 
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