Wenn es ein privater Vermieter ist, greift das hier nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit: Jeder darf mit jedem einen Vertrag eingehen und es auch lassen, wenn er nicht will. Und die Kriterien dafür darf jeder selbst festlegen.
Und das bedeutet eben auch, @TE, dass der Vermieter entscheiden darf, wer an deiner Stelle in das nachfolgende Mietverhältnis eintritt und wer nicht. Er ist nicht verpflichtet, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
Leider darf sich der Vermieter den neuen Mieter frei aussuchen.... wenn er nicht will, dann will er nicht.
Ob er sich da jetzt krumm stellt weil er von dir noch die Miete will, oder weil er den neuen Mieter nicht mag, sei mal dahin gestellt.
Von früher kenne ich es auch noch, dass man 3 Mieter stellen muss und dann ist man "befreit". Wenn keiner dabei war, kann man den Vermieter eben nicht zufrieden stellen. Hätte mich aber auch gewundert, wenn der Vermieter gleich den Erstbesten genommen hätte....
was ihr hier schreibt stimmt zumindest in teilen nicht, und die botschaft dahinter, dass die TE wohl bis zum ende der kündigungsfrist zahlen muss, ist INSBESONDERE nicht korrekt.Das ist ein Irrglaube der schon lange herrscht mit den drei Nachmietern.
Der Vermieter kann , muss aber keinen Nachmieter akzeptieren, wenn der aktuelle Mieter vorher aus dem Vertrag entlassen werden möchte.
der vermieter darf vermieten an wen er will. der teil stimmt. allerdings ist er im vorliegenden fall möglicherweise "verpflichtet", die TE aus dem vertrag zu lassen, sprich er könnte möglicherweise keine miete mehr kassieren ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter parat stünde. erläuterung weiter unten.
die "3 mieter" regelung gab es zu keinem zeitpunkt, und natürlich darf sich der vermieter den mieter frei aussuchen, aber wenn er in bestimmten situationen den nachmieter einfach so ablehnt (erläuterung weiter unten) kriegt er im je nach sachverhalt auch KEIN GELD MEHR.
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zur nachmieter suche gibt es klare regelungen, die hier nur unzureichend oder falsch wiedergegeben wurden. drei kandidaten anschleppen und gut ist stimmt nicht (wie nata geschrieben hat), einfach so ablehnen geht unter gewissen umständen allerdings auch nicht bzw führt zu nachteilen für den vermieter. aber mal GANZ VON VORNE :
zuerstmal muss man die frage stellen und beantworten, ob der mieter überhaupt (!) das recht hat, einen nachmieter zu stellen. hier gibt es verschiedene szenarien, in denen dies möglich wäre
- im vertrag ist eine NACHMIETERKLAUSEL
- mieter hat einen BERECHTIGTEN GRUND, das mietverhältnis zu kündigen (hier gibt es einige möglichkeiten, z.b. umzug aus beruflichen gründen) - voraussetzung hierfür ist allerdings ein befristetes mietverhältnis (da unbefristete so gut wie immer 3 monatige kündigungsfrist beinhalten, und in diesem fall greift das szenario des berechtigten grundes nicht)
wenn diese og voraussetzungen nicht vorliegen hat der mieter _GAR KEIN RECHT_ irgendwas zu suchen. er hat den mietvertrag zu bezahlen (bis zum ende der kündigungsfrist) und das wars.
WENN diese voraussetzungen jedoch vorliegen, braucht der VERMIETER triftige gründe, den nachmieter abzulehnen. hat er diese NICHT, muss der mieter ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter einzugsbereit wäre, keine miete mehr zahlen. also "einfach so" ablehnen weil die nase nicht passt oder die größe führt zu mietverlust.
beispiele für TRIFTIGE gründe wären
- nachmieter hat nicht genug geld, um sich die miete zu leisten
- nachmieter möchte die wohnung in einem masse nutzen, die nicht zulässig ist (gewerbe z.b.)
es gibt noch weitere, tun aber hier eigentlich nichts zur sache.
damit wären die grundvoraussetzungen erläutert, denke ich.
der aktuelle sachverhalt stellt sich mir, mit den infos aus der threaderöffnung, wiefolgt dar :
-> berechtigter grund wäre vorhanden, jobbedingter umzug, wenn es sich um einen befristeten vertrag handeln würde (bswp 10 jahres mietvertrag) - dagegen spricht allerdings die 3 monatige kündigungsfrist. allerdings deute ich die worte von dir, liebe TE, so, dass du im vertrag eine nachmieterklausel hast, denn ansonsten ist nix mit "ich darf natürlich einen nachmieter stellen" - ist diese vorhanden, so ist damit auch das RECHT einen nachmieter zu stellen (wie auch geschrieben) gegeben.Ich musste Jobbedingt diesen Monat umziehen. Ich habe Ende Januar gekündigt und drei Monate Kündigungsfrist, also dann zu Ende April. Ich darf natürlich einen Nachmieter stellen.
-> kein triftiger grund für die ablehnung ersichtlich.Ich habe auch jemanden gefunden, der an sich ein einwandfreier Nachmieter ist. Habe mich auch schon mit ihm und Vermieter getroffen nun kam eine SMS, sie hätten gerne noch Alternativen. Vielleicht eine Frau. Ich soll nochmal weiter schauen.
RESULTAT : du, liebe TE, musst die entsprechenden unterlagen parat machen, und zahlst ab dem zeitpunkt, wo der nachmieter bereit wäre, keine miete mehr. so würde ich das dem vermieter auch DEUTLICH machen. von wegen "eine frau wäre schön". voraussetzung, ich betone es hier (durch den edit!) nochmal um missverständnisse auszuschliessen, ist, dass im vertrag eine nachmieterklausel vorhanden ist. ansonsten hast du KEINERLEI anrecht, einen nachmieter zu stellen und hast bis zum ende der kündigungsfrist miete und nebenkosten zu tragen.
falls die erwähnte klausel vorhanden ist, so würde ich, um das ganze zu beschleunigen den sachverhalt per TELEFON mitteilen (geeigneter nachmieter gefunden, ablehnung ohne triftigen grund -> damit ab zeitpunkt seines einzugs keine miete mehr VON DIR). danach musst du die nötigen unterlagen PER EINSCHREIBEN (einwurf) dem vermieter zusenden, eben all das, was den nachmieter als validen nachmieter ausweist (sein interesse verbrieft, sprich irgendwas schriftliches, dass er das mietverhältnis fortführen will an deiner statt, mietvertrag kann er ja nur mit dem VERMIETER eingehen, nicht mit dir, dazu einkommensnachweis, übergabeprotokoll zwischen dir und ihm, möglicherweise jobbedingte begründung der vorzeitigen kündigung (evtl gar nicht nötig mit nachmieterklausel) und was weiss ich noch alles nötig sein könnte - dort würde ich mal den MIETERSCHUTZBUND kontaktieren, die wissen bescheid)
GANZ WICHTIG (ein tipp von mir als vermieter) : emotionen beiseite lassen. von wegen "ich bin richtig sauer" - das schadet dir nur selbst, weil emotion, insbesondere wut oder ärger, das hirn vernebelt und klare gedanken schwer zugänglich macht. mache dir IMMER eins klar : entweder bin ich im recht, dann muss ich nicht wütend sein sondern setze mein recht DURCH, oder ich bin im unrecht, dann muss ich erst recht nicht wütend sein, da es keinen grund dazu gibt.
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