Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Vermieter wird nervig


Jeder, der die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters betritt oder sie trotz Aufforderung nicht unverzüglich verlässt, begeht Hausfriedensbruch (Straftat). Das gilt sogar für den Vermieter: Ohne Erlaubnis des Mieters darf er die Wohnung nur in ganz wenigen Ausnahmefällen betreten wie Wasserrohrbruch oder Feuer.

Verfügt der Vermieter beispielsweise über einen Zweitschlüssel und betritt die Wohnung ungefragt und ohne das Wissen des Mieters, ist dies ebenfalls Hausfriedensbruch. In diesem Fall kann der Mieter fristlos kündigen und den Vermieter anzeigen. Jedoch muss er den unberechtigten Zutritt des Vermieters beweisen können.

Gut zu wissen: Behält der Eigentümer heimlich einen Schlüssel, können Mieter dessen sofortige Herausgabe verlangen. Weigert sich der Vermieter, dürfen sie ein neues Türschloss einbauen lassen. Die Kosten muss der Vermieter tragen, so das Amtsgericht Köln (Az: 217 C 483/93).02.12.2020
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben