Knuddelmaus
Mitglied
Wie ist das denn eigentlich mit der Regelung wegen der Schutzbefohlenen, dass ist doch dann egal, wenn ich die Schule verlassen werde, oder? Also es wäre doch dann nicht verboten wenn ich Kontakt mit ihr hätte,oder doch?
Ganz liebe Grüße!!
Dann seid ihr ja in keinem Abhängigkeitsverhältnis mehr, also warum sollte es dann noch verboten sein... Und außerden dürfte ja sonst kein Lehrer Kontakt zu ehemaligen Schülern haben 😉