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Verliebt in meine lehrerin

ich denke mal nihct das sie schweigepflicht hat sie ist ja keine vertrauenslehrerin...:/
und so wie die drauf ist wird sie es auch nicht sein...

Doch, Lehrer haben eine Schweigepflicht, nur bei Minderjährigen Schülern dürfen sie mit den Eltern darüber reden.
Bei Vertrauenslehrern kann man das Gespräch als Vertraulich angeben, dann müssen sie, soviel ich weiß, dicht halten.

MfG
 
Ja es scheint so.Aber jetzt bekomm ich etwas Angst^^ Du bist also werdenter Polizist,ja?
Du müsstest so etwas ja eign. melden,oder?

Nein, warum auch? Es ist nicht verboten sich in eine/n Lehrer/in zu verlieben, sowas kann man auch nicht verhindern. Es ist aber verboten,wenn der/die Angebetete sich darauf einlässt!

Außerdem dauert es bei mir noch ein bisschen, da ich vorher den freiwilligen Wehrdienst absolviere in Norddeutschland, in der Marine 🙂.

MfG
 
Achso ja ich hab halt gedacht mit dem verliebt sein ist nicht so schlimm.Doch das mit dem ritzen meinst du richtig?

wie meinst du das jetzt?
also sie denken alle das ich mich ritze...ich hab das früher mal gemacht aber das ist echt schon richtig lange her und damals wusste das auch dei 2. mittelstufenleitung und ich mach den scheiß echt ned mehr aber ich denke ma nicht das sie mir das glauben werden... :/

@werdender polizist
gut zu wissen siehst du man lenrt immer wieder neu...^^
 
ahja was ich noch vergessen hab zu schrieben ...die lehrerin die bei meiner freudnin war hat mein buch Mia gesehen wa sich ihr ausgeliehen hat...ich sag nur peiiinlich ^^ und dann hat sie sihc ausgerechnet die sexszene durchgelesen^^ na super ...meine freudnin hatte einen halben lachkrampf als sies mir erzähl hat ^^
 
wie meinst du das jetzt?
also sie denken alle das ich mich ritze...ich hab das früher mal gemacht aber das ist echt schon richtig lange her und damals wusste das auch dei 2. mittelstufenleitung und ich mach den scheiß echt ned mehr aber ich denke ma nicht das sie mir das glauben werden... :/

@werdender polizist
gut zu wissen siehst du man lenrt immer wieder neu...^^
Nein sorry so hab ich das nicht gemeint.^^
 
Das ist nicht ganz richtig.
Die Schweigepflicht gilt umfassend und darf nur in ganz extremen und wenigen Ausnahmefällen gebrochen werden.

hier der link zum Gesetzestext
§ 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen

(wohlgemerkt aus dem Strafgesetzbuch.....Bruch der Schweigepflicht ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt, und kann angezeigt werden. Das ist vielen nicht klar)

Auch bei "gravierenden" Sachen darf die Schweigepflicht nur gebrochen werden, wenn akute und lebensbedrohliche Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.



(der Gesetzestext:
§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.)


sprich: Wenn z.B. ein Mörder einem Psychologen erzählt, dass er jemanden ermordet hat (=bereits begangenes Verbrechen), darf der Psychologe die Schweigepflicht nicht brechen- er muss das für sich behalten, außer der Mörder erlaubt ausdrücklich, dass der Psychologe z.B. die Polizei verständigt.
Nur wenn z.B. jemand dem Psychologen erzählt, dass er noch vorhat demnächst sich selbst oder jemand anderen umzubringen, darf der Psychologe zur Abwendung der noch nicht begagngenen Tat die Schweigepflicht brechen und z.B. die Polizei verständigen.


Wenn jemand "nur" ritzt darf die Schweigepflicht 100% nicht gebrochen werden, außer es gibt eine schrifliche Entbindung von der Schweigepflicht.


So hab ich das ja gemeint.Also dass man das nur bei gant extremen Fällen brechen darf.
 

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