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Verlängerung der Probezeit durch Corona

Profitaenzer

Mitglied
Hallo Zusammen,

ich hatte zum 01.02.20 einen neuen Job gefunden, Probezeit 6 Monate. Jetzt kam Corona und nun wurde vorgeschlagen, dass die Neuen alle zum 01.07. (01.02. + 6 Monate) eine Probezeitverlängerung um weitere 6 Monate bekommen sollen, da man sie ja wegen Corona nicht so testen konnte, wie man es hätte gerne tun wollen.

Ich kann das Unternehmen (aus rein unternehmerischer Sicht) schon irgendwo verstehen, allerdings habe ich mir das als Arbeitnehmer ja selber nicht so ausgesucht, dass Corona kommt. Ich habe nicht die Hand gehoben und gesagt, Virus, bitte komm, so wie alle anderen auch nicht.

Ist sowas eigentlich rechtens, bevor ich dem einwillige?

Gruß
Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
kurze Erfahrung in dieser Hinsicht meinerseits. Es ist sehr schwer diese zu verlängern da mehrere Gegebenheiten eintreten müssen und es auch unterschiedlich ist bei verschiedenen Betriebsgrößen (unter oder über 10). Mehrere Gesetze greifen hierbei, was steht im Vertrag, wie lange konnte nicht richtig getestet werden, welche Branche, Betriebsgröße. Es müssen schon triftige Gründe entstehen, ansonsten ist dies eigentlich nicht möglich. Weiterhin sollte, wenn überhaupt, eine Verlängerung, die alle Gegebenheiten erfüllt, nur über einen kurzen Zeitraum entstehen, maximal so lange wie auch die ungetestete Zeit betrug. Unterschiede gibt es auch ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.
Fazit: Generell ist es eigentlich nicht möglich über 6 Monate hinaus zu Proben, faktisch aber möglich wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Natürlich geht dies nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers. Was aber trotz der verlängerten Probezeit (nach Ablauf der ersten 6 Monate) greift ist das Kündigungsschutzgesetz, die zweite Probezeit läuft demnach nicht exakt so wie die erste.
kann gerne noch ein paar Gesetzestexte zulegen aber denke das ist auch alles ganz gut im Internet erlesbar.
 
Ich finde die Argumentation, je nachdem wie die Probezeitabsolventen von Corona betroffen waren, durchaus nachvollziehbar. Die wirtschaftliche Lage für die Betriebe wird auch nach Corona unsicher sein.

Das erscheint mir auf jeden Fall besser als vorsorglich gekündigt zu werden.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde das Geld in die Hand nehmen und mich von einem Fachanwalt beraten lassen, damit ich zumindest meine Recht kenne, wenn ich in die HR gerufen werde zum Gespräch.

Schlechte Zeiten momentan, einfach nur schade.

Chris
 
Gute Anlaufstelle ist die Gewerkschaft.
Oder der VDK, die haben auch Rechtsberatung, kostet 6 € im Monat.
 
Ich werde das Geld in die Hand nehmen und mich von einem Fachanwalt beraten lassen, damit ich zumindest meine Recht kenne, wenn ich in die HR gerufen werde zum Gespräch.
Immer besser, da wirklich viele verschiedenen Aspekte zusammen kommen müssen und auch berücksichtigt sein sollten. Gewerkschaft wäre eine gute Idee.
 
Anwalt, Gewerkschaft und Co. sind sicherlich nicht die Stellen, an die man sich wenden sollte. Der Arbeitgeber kann einen nach der Probezeit auch einfach freisetzen. Ich würde einfach auf eine unbefristete Einstellung bestehen, mach denen klar, daß diese Firma der Arbeitgeber für den Rest deines Lebens ist. Wenn jemand mitbekommt, daß Du ein Gespräch bei Dritten ersuchst, kannst Du den Job abhaken. Ich denke mal, daß die Firma das Maximum von 2 Jahren ausreizen wird, in der Du befristet beschäftigt wirst.
 
Er schreibt nichts davon, dass er einen befristeten Vertrag hat.

@TE
Ausschlaggebend ist doch eher, was Du in der Zeit gemacht hast. Wenn Du trotz Corona beschäftigt wirst, also in der Firma oder im Homeoffice gearbeitet hast, konnten sie doch feststellen, ob Du geeignet bist oder nicht. Sinn macht die Argumentation doch nur, wenn Du mit Kurzarbeit zu Hause sitzt.

Wenn Du arbeitest, würde ich die Verlängerung mit Hinweis darauf ablehnen.
 
Hab zwar jetzt andere Probleme,

aber bei einer Ex-Firma meiner Frau war es so, dass in der Probezeit auch das Dzrchsetzungsvermögen bei Konferenzen, geschäftlichen Verhandlungen, etc. erwartet und beurteilt werden sollen.
Wenn solche wegen Corona nicht stattfinden, kann eine entsprechende Beurteilung nicht stattfinden.
(Und Verhandlungsgeschick muss ggf. erst bewiesen werden und lässt sich auch in Vorstellzngsgesprächen nicht immer feststellen). Wurden damals schon mehrere Leute wieder entlassen, da sie nicht "hart genug" verhandelt hatten. Der Rest waren einfache Sachen wie Sachbearbeitung. Wenn Konferenzen/geschäfliche Verhandlungen ausfallen, kann ggf. festgestellt werden: gut, mit Schreibkram/Büroarbeit kommt sie gut zu recht. Aber kann sie sich gut genug in Verhandlungen durchsetzen? (schafft die Person es, den Auftrag in unser Unternehmen zu holen?). Wenn das eigentlich ihre Hauptaufgabe wäre, könnte diese ja gar nicht beurteilt werden.

(Ob Gerichte, etc. dadurch eine Verlängerung anerkennen, kann ich nicht sagen!)
 
Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten doch eh, egal ob man die Zeit danach noch "Probezeit" nennt oder nicht. Ich seh den Sinn deshalb nicht wirklich. Was bringt es dem AG? Eine Kündigung ist nach 6 Monaten nur mit 4wöchiger Frist und Begründung möglich, egal ob Probezeit oder nicht.
 

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