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Verlängerung der Probezeit durch Corona

Was hat die Beratung ergeben ?

Hallo Hajoo,
eine Verlängerung der Probezeit kann unter Umständen rechtens sein für spezielle Berufsgruppen, nicht aber für meine. Es muss ein triftiger Grund vorliegen, der vor allem auch in der Person begründet liegt. Corona ist kein Grund in meiner Berufssparte.

Demzufolge war dies nicht rechtens und dagegen habe ich mich gewehrt über den Betriebsrat.

Danke der Nachfrage.

Gruß
Hannes
 
Nein, das ist nicht rechtens. Der Gesetzgeber sagt: Maximal 6 Monate. Absolute Ausnahme wäre zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers. Aber bestimmt nicht eine Pauschalausrede wie Corona. Dankend ablehnen das zu unterschreiben.
 

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