P
Petra2
Gast
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin leider arbeitslos und beziehe Alg II. Für meine alte Wohnung ( bin inzwischen umgezogen ) habe ich im Juni 2006 eine Heizkostenabrechnung bekommen, die ich an den Energieversorger noch nicht bezahlt habe.
Ich habe erst vor kurzem erfahren, daß Heizungskosten nicht vom Regelsatz umfasst sind und daher vom Amt gesondert übernommen werden müssen. Kann das Amt die Übernahme verweigern weil ich den Antrag erst ein Jahr später stelle?
Vielen Dank im voraus
Petra
ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.
Ich bin leider arbeitslos und beziehe Alg II. Für meine alte Wohnung ( bin inzwischen umgezogen ) habe ich im Juni 2006 eine Heizkostenabrechnung bekommen, die ich an den Energieversorger noch nicht bezahlt habe.
Ich habe erst vor kurzem erfahren, daß Heizungskosten nicht vom Regelsatz umfasst sind und daher vom Amt gesondert übernommen werden müssen. Kann das Amt die Übernahme verweigern weil ich den Antrag erst ein Jahr später stelle?
Vielen Dank im voraus
Petra