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Verjährung von Ansprüchen gegen die ARGE?

P

Petra2

Gast
Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.

Ich bin leider arbeitslos und beziehe Alg II. Für meine alte Wohnung ( bin inzwischen umgezogen ) habe ich im Juni 2006 eine Heizkostenabrechnung bekommen, die ich an den Energieversorger noch nicht bezahlt habe.

Ich habe erst vor kurzem erfahren, daß Heizungskosten nicht vom Regelsatz umfasst sind und daher vom Amt gesondert übernommen werden müssen. Kann das Amt die Übernahme verweigern weil ich den Antrag erst ein Jahr später stelle?

Vielen Dank im voraus
Petra
 

Bro-Off

Mitglied
das amt wird die kostenübernahme für diese abrechnung sogar ganz sicher ablehnen! alles andere wäre eine absolute ausnahme und würde an einzigartigkeit grenzen. ansprüche auf kostenübernahme, egal ob allgemein für algII oder für wohn- bzw. heizkosten, entstehen erst ab antragstellung! die arge wird also keine kosten aus 2006 übernehmen, wenn jetzt erst der antrag gestellt wird. nur zukünftig anfallende kosten würden durch die arge bei postitiven bescheid übernommen werden.
 

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