Dalmatiner
Aktives Mitglied
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Das Kind welches nicht überlebt hat, wäre ehelich geboren worden. Der Ehemann wäre also im rechtlichen Sinn der Vater gewesen, mit allen Rechten und Pflichten. Dieser Konsequenz wäret ihr nur entkommen, wenn sich deine Freundin ganz offiziell vor der Geburt getrennt hätte, und auch dann ist wahrscheinlich eine Anfechtung der Vaterschaft erforderlich. (Also ein Verfahren beim Familiengericht).
Aber DAS hätte natürlich den Stein ins Rollen gebracht. Vor allem, wenn sie tatsächlich keinen Sex mehr haben. Die Schwangerschaft hätte die Ehe implodieren lassen, ganz ohne das deine Freundin oder du noch gross etwas hättet tun müssen. Dann wäre alles andere nur noch ein rechtliches Nachvollziehen der offenkundigen Tatsachen gewesen.
Aber so.... hat das Schicksal ihr das Kind und die Möglichkeit der einfachen Flucht genommen.
Aber DAS hätte natürlich den Stein ins Rollen gebracht. Vor allem, wenn sie tatsächlich keinen Sex mehr haben. Die Schwangerschaft hätte die Ehe implodieren lassen, ganz ohne das deine Freundin oder du noch gross etwas hättet tun müssen. Dann wäre alles andere nur noch ein rechtliches Nachvollziehen der offenkundigen Tatsachen gewesen.
Aber so.... hat das Schicksal ihr das Kind und die Möglichkeit der einfachen Flucht genommen.