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Verhalten eines Jugendamtes

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G

Gast

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Du hast natürlich Anspruch auf einen Beistand während eines Hilfeplangespräches. Daß kannst Du einfordern und daß Jugendamt muss dies zulassen.

Während eines Besuchskontaktes hast Du keinen Anspruch darauf.

Und Möchtegern Papas, die das Kind nicht kennt, haben nach meiner Meinung gleich gar nichts bei einem Besuchskontakt verloren....

Denn wenn die Mutter auf die Anleitung des Möchtegernpapas angewiesen ist, bringt daß ganze sowieso nichts.

LG
Birgit
 
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