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Vergewaltigungsprozess und Diagnose Borderline

G

Gelöscht 98918

Gast
Hallo liebe Community,
ich hole diesen Faden nochmal hervor und hoffe dies hier liest jemand, der damit bereits Erfahrungen gemacht hat.

Es ist so, dass ich bei meiner Aussage einen für mich - meiner Ansicht nach - sehr wichtigen Zeugen genannt habe. Diesem Zeuge hatte ich mich wenige Tage nach der Tat anvertraut und er hat mich bis vor wenigen Tagen in dieser Sache begleitet und entsprechend viel mitbekommen. Er ist damit einer der wenigen, mit denen ich so kurz nach der Tat gesprochen hatte.
Nun dauern die Ermittlungen an, aber was mir auffällt ist, dass er bislang - so zumindest seine Aussage - noch nicht als Zeuge vernommen wurde. Ich muss dazu sagen, dass die Tat in einem anderen Bundesland stattgefunden hat, als dort wo er lebt, und ich ihn zuvor, sprich vor der Tat, auch nicht kannte. Nun weiß ich aber inzwischen, dass mein sonstiges Umfeld (Personen die zu jener Zeit am selben Ort waren, etc.) angehört wurden.
Kommt es vor, dass angegebene Zeugen am Ende gar nicht befragt werden oder hat man ihn vielleicht vergessen? Oder sehe ich die Relevanz des Zeugen vielleicht anders als die Ermittler?
Mehr als den Kopf schütteln und mit den Achseln zucken kann ich halt nicht, wenn ich gefragt werde, warum da noch nichts passiert ist. Ich habe dann oft das Gefühl mich dafür rechtfertigen zu müssen.

Danke schonmal fürs Lesen.

Bee*
 

littleNina

Aktives Mitglied
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Könntest Du nicht beim zuständigen Gericht oder wer sich damit befasst nachfragen warum der Zeuge nicht befragt wird? Kannst Du das? War das eigentlich ein fremder der Dir das angetan hat, ein "prolet" sozusagen? Oder jemand den Du näher kanntest?
 

Frau Rossi

Aktives Mitglied
Er kannte dich nicht vorher also wird er vielleicht als irrelevant angesehen.
Es geht ja auch um die Glaubwürdigkeit der Opfer.
Frag wenn es dir unter den Nägeln brennt bei dem zuständigen KK nach.
Eventuell erscheinen auch die anderen Aussagen ausreichend.
 
1

10 Absolut 20

Gast
Hallo,

Du hast dich ihm wenige Tage nach der Tat anvertraut und wenn er nicht zum Tatzeitpunkt in der Nähe war, oder er dich kurz danach gesehen hat, ist er tatsächlich Ermittlungstechnisch erstmal uninteressant.

Hast du Begleitung von Wildwasser oder vom weißen Ring? Hast du eine andere Opferbegleitung für das Verfahren?

Bereite dich bitte auch auf die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens bzw. auf ein unschönes Urteil vor. Trenne das Verfahren von der Tat, erwarte keine Gerechtigkeit, egal was der Richter sagt, dass bist nicht du.

LG
 
P

Polldie

Gast
Mit dem du sprichst nach der Tat, ist ja kein Zeuge , der war nicht dabei.
Was sollte der sagen, nicht mehr wie du auch weist!
Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters, dem es obliegt, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen.
In einer Konstellation, in der es keine weiteren Beweismittel als die Belastungszeugin gibt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
Dies gilt im besonderen Maße dann, wenn der Belastungszeuge weitere erzwungene Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter nicht zu überzeugen vermag (BGH Urteil vom 20.02.2014, Aktenzeichen 3 StR 289/13, Rn. 14)
Vergewaltigung, Aussage gegen Aussage (anwalt.de)
 

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