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Vergewaltigt- Täter gesteht!

es fällt noch unter es JS weil ich mit 17 1/2 heiraten ging und kurz drauf die erste tat war! da er ja meinte ich bin seine frau mit mir kann er machen was er will! das ging dann noch 4 jahre so weiter nur sah ich es darmals einfach auch als meine pflicht! doch nach 4 jahren war ich einfach so fertig wegen auch den ständigen streitereien das ich die trennung wollte. und er zeit der trennung nahmen die vergewaltigungen auch überhand nur deswegen habe ich auch anzeige erstattet da ich auch weiß das er nach der trennung sehr viel kontackt zu anderen sehr jungen mädchen hatte!!!! Ja habe eine anwältin mit der ich auch nebenklage eingereicht habe! diese werde ich auch am montag anrufen nur ist jetzt halt wochenende und ich hab mir halt jetzt schon einige nächte über das ganze den kopf zerbrochen!

Klar gibt es sicher auch viele frauen die es einfach nur behaupten nach einer trennung um den ex eins reinzuwürgen!! aber die trennung kam von mir scheidung wurde auch von mir eingereicht und zu dem hat er meinem freund darmals gegenüber auch gesagt das ich seine frau bin mit der er machen kann was er will!
 
Zu einem

Gibt der täter das zu ist eine Verurteilung gegeben. Was es genau gibt wird wohl der Staatsanwalt entscheiden. Da er es zugegeben hat sicherlich weniger.

Was die andere Seite ist das viele Frauen eine anzeige machen wegen vergewaltigung wenn es zur Scheidung kommt usw. Viele werden dan freigesprochen und dürfen mit dem dan leben. Die Frauen sind dan mit eine Geldstrafe belastet!

Mal zur Kerseite dieser sache. Und was ich noch zur zeit mit einem Klient dran bin, er wurde von seiner Ehefrau vergewaltigt...

Gibt der täter das zu ist eine Verurteilung gegeben. Was es genau gibt wird wohl der Staatsanwalt entscheiden. Da er es zugegeben hat sicherlich weniger.
Aber nein! Der Staatsanwalt beantragt eine Strafe, Das Gericht spricht das Urteil.

Was die andere Seite ist das viele Frauen eine anzeige machen wegen vergewaltigung wenn es zur Scheidung kommt usw. Viele werden dan freigesprochen und dürfen mit dem dan leben. Die Frauen sind dan mit eine Geldstrafe belastet!
Du meinst eine Falschbezichtigung?

Eine Falschbezichtigung muss der Frau bewiesen werden, was nicht einfach ist. Ein Freispruch des Täters bedeutet nicht automatisch eine Falschbezichtigung durch ein Opfer!

Mal zur Kerseite dieser sache. Und was ich noch zur zeit mit einem Klient dran bin, er wurde von seiner Ehefrau vergewaltigt...
Ja, ja.... 🙂
Klient? Für welche Leistung?
 
es fällt noch unter es JS weil ich mit 17 1/2 heiraten ging und kurz drauf die erste tat war! da er ja meinte ich bin seine frau mit mir kann er machen was er will! das ging dann noch 4 jahre so weiter nur sah ich es darmals einfach auch als meine pflicht! doch nach 4 jahren war ich einfach so fertig wegen auch den ständigen streitereien das ich die trennung wollte. und er zeit der trennung nahmen die vergewaltigungen auch überhand nur deswegen habe ich auch anzeige erstattet da ich auch weiß das er nach der trennung sehr viel kontackt zu anderen sehr jungen mädchen hatte!!!! Ja habe eine anwältin mit der ich auch nebenklage eingereicht habe! diese werde ich auch am montag anrufen nur ist jetzt halt wochenende und ich hab mir halt jetzt schon einige nächte über das ganze den kopf zerbrochen!

Klar gibt es sicher auch viele frauen die es einfach nur behaupten nach einer trennung um den ex eins reinzuwürgen!! aber die trennung kam von mir scheidung wurde auch von mir eingereicht und zu dem hat er meinem freund darmals gegenüber auch gesagt das ich seine frau bin mit der er machen kann was er will!

Da sage ich dir mal, dies wird schwierig werden, weil du nicht im Nachhinein eine frühe Tat rügen kannst, bei der du bei der Tat nicht widersprochen hast. Eine Vergewaltigung bedingt immer, (bis auf Ausnahmefälle der Hilflosigkeit) dass du dich wehrst bzw. dich dem Täter versuchst zu entziehen.
Es kommt immer bei dieser Bewertung auf den konkreten Fall an.
Da du unterlassen hast, die Tat zur Anzeige zu bringen und du eben 4 Jahre das zudem geduldet hast, dürfte das meiner Meinung nach vom Tisch sein, zumal die Tat nicht mehr beweisbar ist.

Ich sehe auch keinen sexuellen Missbrauch nach § 182 StGB, weil du 17 1/2 warst, sondern allenfalls den § 177 weil du verheiratet warst.
Das wäre sonst ein Unding!

Die Übergriffe in der Trennung haben hingegen gute Aussichten, wo du ja sicher auch indirekte Tatzeugen benennen kannst.

Aber frage das alles deine Anwältin.
Mich würde interessieren, wie sie das sieht.
 

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