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Vergewaltigt- Täter gesteht!

alexa2311

Neues Mitglied
Hallo ich erkläre mal kurz um was es geht!
Ich wurde in meiner ehe öfters vergewaltigt habe dann nach der trennung auch anzeige erstattet das war so Juli 2011. Nun wurde ich gestern von der Polizei angerufen und bekam gesagt das mein ex mann eine tat zumindest zugegeben hat und die Staatsanwalt noch weitere fragen an mich hat.
Jetzt wäre meine frage kann er dann überhaupt noch freigesprochen werden er hat es ja quasi gestanden zumindest eine mal! Oder wäre es sogar möglich das das alles noch ins leere läuft?
Wäre halt froh wenn er verurteilt wird damit er endlich aus meinem leben verschwindet sind 3 gemeinsame kinder da für die er leider auch besuchsrecht hat und ich somit immer wieder mit ihm auseinander setzen muss! Wäre halt froh das hätte ein ende oder zumindest das man betreuter umgang einrichten kann ( wurde leider darmals vom richter abgehlent)!
Wäre froh über antworten!
 
Hallo ich erkläre mal kurz um was es geht!
Ich wurde in meiner ehe öfters vergewaltigt habe dann nach der trennung auch anzeige erstattet das war so Juli 2011. Nun wurde ich gestern von der Polizei angerufen und bekam gesagt das mein ex mann eine tat zumindest zugegeben hat und die Staatsanwalt noch weitere fragen an mich hat.
Jetzt wäre meine frage kann er dann überhaupt noch freigesprochen werden er hat es ja quasi gestanden zumindest eine mal! Oder wäre es sogar möglich das das alles noch ins leere läuft?
Wäre halt froh wenn er verurteilt wird damit er endlich aus meinem leben verschwindet sind 3 gemeinsame kinder da für die er leider auch besuchsrecht hat und ich somit immer wieder mit ihm auseinander setzen muss! Wäre halt froh das hätte ein ende oder zumindest das man betreuter umgang einrichten kann ( wurde leider darmals vom richter abgehlent)!
Wäre froh über antworten!

Hallo,

bei einem Geständnis ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Täter verurteilt wird.
Voraussagen kann das niemand. So kann das Geständnis jederzeit widerrufen werden. Was allerdings nicht immer Erfolg hat.

Da ich keine Einzelheiten über die Tat weiß, muss ich aber sagen, dass er eine Bewährungsstrafe bekommen kann.
Doch warum hast du Angst davor, dass er nicht verurteilt wird?
Man kann bei einer Anzeige niemals vorher davon ausgehen zu welcher Strafe und ob ein Täter überhaupt verurteilt wird.

Nun hast du den Mut gehabt ihn anzuzeigen, bleib einfach dabei und selbst wenn das Urteil nicht so ausgeht, wie du es dir erhoffst, dann steht das in seinen Papieren. Er wird sich überlegen, ob er gegen dich nochmals eine Gewalttat begehen wird.

Was das Umgangsrecht angeht, kann ich das Gericht verstehen.
Die Tat steht ja nicht im Verhältnis oder Zusammenhang zu den Kindern.
Dass es dir unangenehm ist, deinen Mann nicht aus deinem Leben verbannen zu können, verstehe ich auch, doch hier überwiegen das Kindeswohl und auch die Tatsache, dass noch kein Urteil vorliegt.

Warte also das Urteil ab und kläre das mit deinem Anwalt.
Es bietet sich ja an, dass notfalls über eine dritte Person oder deren Beisein, die Übergabe an die Kinder erfolgt.
Da würde ich dann mit dem Jugendamt sprechen.
 
Hallo alexa2311,

es könnte tatsächlich sein, dass er noch freigesprochen wird, auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist, da er als Mann im Falle einer Anzeige wegen Vergewaltigung ohnehin schon sogut wie verurteilt ist.

Sollte die Staatsanwaltschaft Ihren Job allerdings ernst nehmen, dann würde grundsätzlich erst einmal die Prämisse "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten. Insofern ist erst einmal zu klären, ob es sich bei dem Geständnis nicht um eine Lüge handelt. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Angeklagter ein falsches Geständnis ablegt um sich selbst für etwas zu bestrafen oder um jemand anderen zu decken.

Versuch so gut wie möglich mit den Ermittlungsstellen zusammen zu arbeiten, dann dürfte einer Verurteilung eigentlich nichts im Wege stehen, wenn die Tat wirklich stattgefunden hat.

LG

Gast
 
Da er gestanden hat wird er wohl auch verurteilt werden.

Vergewatigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet, so steht es zumindest im Gesetzbuch.
 
Da er gestanden hat wird er wohl auch verurteilt werden.

Vergewatigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet, so steht es zumindest im Gesetzbuch.

Hallo Shorn,

dabei gehst du vom schwersten Fall aus...
Die Mindeststrafe ist aber lediglich ein Jahr, wobei diese in der Regel bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt werden, zumal es sich hier um eine mögliche Vergewaltigung in der Ehe handelt.

Bei Einführung der Straftat hat der Gesetzgeber zwar gebrüllt wie ein Löwe, doch ist in der Praxis ein Miauen geblieben.
 
erst mal danke für die vielen antworten!
warte jetzt am freitag erst mal den termin ab wo ich dann das 3. mal zur aussage muss und bekomme dann auch seine aussage vorgelesen. bin mal gespannt was er dazu sagt!
Jetzt heist es halt einfach abwarten!
Eine tat fällt halt noch unters JS denke mal das er davor etwas angst hat deswegen schärfer bestraft zu werden und somit eine der taten gestanden hat die da nicht mehr drunter fallen! Aber sind halt alles nur vermutungen!
 
Hallo Shorn,

dabei gehst du vom schwersten Fall aus...
Die Mindeststrafe ist aber lediglich ein Jahr, wobei diese in der Regel bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt werden, zumal es sich hier um eine mögliche Vergewaltigung in der Ehe handelt.

Bei Einführung der Straftat hat der Gesetzgeber zwar gebrüllt wie ein Löwe, doch ist in der Praxis ein Miauen geblieben.


Das ist das perfide an der deutschen Gesetzgebung, jeder Ladendieb wird härter bestraft, leider.
 
erst mal danke für die vielen antworten!
warte jetzt am freitag erst mal den termin ab wo ich dann das 3. mal zur aussage muss und bekomme dann auch seine aussage vorgelesen. bin mal gespannt was er dazu sagt!
Jetzt heist es halt einfach abwarten!
Eine tat fällt halt noch unters JS denke mal das er davor etwas angst hat deswegen schärfer bestraft zu werden und somit eine der taten gestanden hat die da nicht mehr drunter fallen! Aber sind halt alles nur vermutungen!

Hallo,
Hallo,

hast du einen Anwalt?
Wieso Jugendschutz, ich denke, du bist verheiratet?
Oder meinst du den Täter?
Ich denke, dann fährst du eine problematische Strategie!
 
Zu einem

Gibt der täter das zu ist eine Verurteilung gegeben. Was es genau gibt wird wohl der Staatsanwalt entscheiden. Da er es zugegeben hat sicherlich weniger.

Was die andere Seite ist das viele Frauen eine anzeige machen wegen vergewaltigung wenn es zur Scheidung kommt usw. Viele werden dan freigesprochen und dürfen mit dem dan leben. Die Frauen sind dan mit eine Geldstrafe belastet!

Mal zur Kerseite dieser sache. Und was ich noch zur zeit mit einem Klient dran bin, er wurde von seiner Ehefrau vergewaltigt...
 

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