Dalmatiner
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Ganz normal eine Wohmung anmieten und umziehen. Sobald du getrennt bist steht dir Bürgergeld zu, sofern du kein eigenes Einkommen hast. Dazu stellt man beim zuständigen Jobcenter einen Antrag ab Tag X und lässt sich eine Kostenzusicherung für die gewählte Wohnung geben. Diese legt man dem Vermieter vor. Dieser muss sich drauf einlassen, was aber auch nicht so unüblich ist.
Antrag Jobcenter und Mietvertrag lässt du von der Beratungsstelle gehen häusliche Gewalt begleiten. Die vermitteln auch zu diesen Stellen.
Alles weitere wie Sorgerecht, Umgang, Unterhalt für dich und Kind kommt später. Dafür brauchst du einen Anwalt. Den kriegst du kostenfrei, wenn kein eigenes Einkommen da ist bzw. nur Bürgergeld.
Antrag Jobcenter und Mietvertrag lässt du von der Beratungsstelle gehen häusliche Gewalt begleiten. Die vermitteln auch zu diesen Stellen.
Alles weitere wie Sorgerecht, Umgang, Unterhalt für dich und Kind kommt später. Dafür brauchst du einen Anwalt. Den kriegst du kostenfrei, wenn kein eigenes Einkommen da ist bzw. nur Bürgergeld.
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