egal0815
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Hallo
Ich bin seit fast 4 Jahren von meinem Nochmann getrennt, nun schwanger von meinem Freund.
Nun wurde mir heute gesagt, das mein Ex als Vater gilt, da wir zur Zeugung noch verheiratet waren.
Aber im BGB § 1592 Abs.1 Punkt 2 steht, das Vater ist, wer bei der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
Ich bin auch der Meinung, das es reicht, wenn die Scheidung vor der Geburt vollzogen wird, das mein Ex nicht als Vater gilt.
Was stimmt denn nun ?
Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas verändert ?
Gruß Heidi
Ich bin seit fast 4 Jahren von meinem Nochmann getrennt, nun schwanger von meinem Freund.
Nun wurde mir heute gesagt, das mein Ex als Vater gilt, da wir zur Zeugung noch verheiratet waren.
Aber im BGB § 1592 Abs.1 Punkt 2 steht, das Vater ist, wer bei der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
Ich bin auch der Meinung, das es reicht, wenn die Scheidung vor der Geburt vollzogen wird, das mein Ex nicht als Vater gilt.
Was stimmt denn nun ?
Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas verändert ?
Gruß Heidi