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Vaterschaft

egal0815

Aktives Mitglied
Hallo

Ich bin seit fast 4 Jahren von meinem Nochmann getrennt, nun schwanger von meinem Freund.
Nun wurde mir heute gesagt, das mein Ex als Vater gilt, da wir zur Zeugung noch verheiratet waren.
Aber im BGB § 1592 Abs.1 Punkt 2 steht, das Vater ist, wer bei der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
Ich bin auch der Meinung, das es reicht, wenn die Scheidung vor der Geburt vollzogen wird, das mein Ex nicht als Vater gilt.
Was stimmt denn nun ?
Oder hat sich da in den letzten Jahren etwas verändert ?

Gruß Heidi
 
O

oceanne

Gast
nö, reicht leider nicht ,
diese Bürokratie nervt .
Dein Noch Mann wird in der Geburtsurkunde drine stehen,
es sei denn Du machst Urkundenfälschung .

Habe dieses Theater bereits zwei mal durch
und bei der zweiten Geburt war ich bereits geschieden.
 

egal0815

Aktives Mitglied
Na ja anfechten kann ichs ja, ich muß nächste Woche eh noch zur Anwältin dann werde ich gleich noch ne Anfechtungsklage erheben,
müßte ja auch schon vor der Geburt gehen.
Die vom JA sagte, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt,
dann gilt mein Ex trotz, erfolgreicher Anfechtung als Vater, weil ein Kind ein Recht auf einen Vater hat (Unterhalt, Erbe).
Ich fragte, ob es denn für ein kind besser ist einen "falschen " vater zu haben (der meiner Meinung nach, nicht unbedingt die Intressen des kinder berücksichtigt, sicher in einigen Fällen)
Mir wurde gesagt, das so halt die Gesetze sind :rolleyes:
Zumal mein Ex rechte tendenzen hat :mad: und das Kind wohl etwas
dunkler wird, als der Durchschnitt ;)

Gruß 0815



nö, reicht leider nicht ,
diese Bürokratie nervt .
Dein Noch Mann wird in der Geburtsurkunde drine stehen,
es sei denn Du machst Urkundenfälschung .

Habe dieses Theater bereits zwei mal durch
und bei der zweiten Geburt war ich bereits geschieden.
 
O

oceanne

Gast
probiere dein Glück :),
Anwälte gerichte etc konnten nix machen
erst wenn Kindie da ist,
wird durch ein Ausschlußverfahren der Kindesvater festgestellt .
Vielleicht hast Du bei Dir mehr Glück,
ganz fest die Daumen drück:)
 
M

march

Gast
Hallo,

da muss ich doch nun einhaken.

Als Vater gilt, wer mit der Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist. Nicht der Zeitpunkt der Zeugung gilt.

Da kann ich echt beruhigen, es gibt nichts anzufechten.

Gruß
march
 
M

march

Gast
Hallo,

ich hoffe, dass mein Beitrag nun nicht dreimal erscheint, es meldet immer Datenbankfehler.

Also:

Als Vater gilt, wer mit der Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist. Nicht der Zeitpunkt der Zeugung gilt.

Da kann ich echt beruhigen, es gibt nichts anzufechten.

Gruß
march
 

egal0815

Aktives Mitglied
Hallo

Offizielle Trennungsjahre haben wir fast 3,
Scheidung ist vor einem eingereicht worden,
also sollte die Scheidung eigendlich noch vor der Geburt (September)
passieren, hoff ich mal:)

Gruß 0815


lach* es geht doch darum, dass ein Kind ein Vater hat, der Unterhaltspflichtig ist und der ist Vater, der mit dir verheiratet ist.

Wenn die Vaterschaftsanerkennung klar ist, dann ist das alles nur ein formaler Akt mehr nicht. Aber er dient der Sicherheit des Kindes und des Staates, damit man jemanden hat, der die Verantwortung als Vater übernimmt.
 

Sherlock Helga

Aktives Mitglied
Bei uns war das ein Drama, richtig nervig.

Die Scheidung war halt noch nicht durch und wir baten meinen (jetzt) Exmann, dass er zum JA geht und eine Erklärung unterschreibt, dass mein (jetziger) Mann der vater ist, er nicht.

Der Papa meiner Tochter hatte auch schon lange die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt unterschrieben.

Mein Ex hat sich geweigert, hatte einfach keine Lust.

Als das Kind geboren war, war er als Vater eingetragen und der Hit: Ich bekam keine Geburtsurkunde, denn er hätte dem Namen des Kindes zustimmen müssen, was er nicht tat. Und so konnte ich weder ErzGeld noch KiGeld beantragen, ohne Geb.Urkunde nicht möglich halt.

Dann wandte ich mich ans JA und sagte, dann will ich eben Unterhaltsvorschuss, wenn ich sonst keinerlei Gelder bekomme, weil der Ex mauert.
Da wurde dann gesagt, er sei ja nicht der Vater!! Ich meinte, warum er dann das Recht hat mich so lange hinzuhalten mit einer simplen Unterschrift wäre die Sache erledigt gewesen. Die nette Frau vom JA drohte mir dann mit einer Klage und Strafe, falls ich wissentlich, dass er nicht der Vater ist, trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen würde.:mad:

Tja, so kann es gehen bei den Schildbürgern
 
O

oceanne

Gast
ja, meine Tochter ist auch weit über ein Jahr ohne geburtsurkunde unterwegs gewesen :mad:
Bürokratie in Deutschland, war übrigens zu diesem Zeitpunkt 4 Jahre getrennt.
 

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