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Vaterschaft

O

oceanne

Gast
ja, bei meiner Oceanne war ich auch bereits 4 Jahre getrennt, noch nicht geschieden, und sie mußte ein weiters Jahr ohne Geburtsurkunde rumlaufen, weil mein Göttergatte nicht auffindbar war.:mad:
So wurde ein Vaterschaftsausschlußverfahren gemacht.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Vaterschaft : siehe §1592 FRISTEN!

Es gibt einen "Empfängniszeitraum", der für die Vaterschaft angenommen wird. Das ist Gesetz.


BGB > Familienrecht - Abstammung > §§ 1588 - 1600

§1592 !

Auch bei Geburt NACH Scheidung gilt das Kind deshalb u.U.als "ehelich". Es sind TAGGENAUE Berechnungen.

Von der Zustimmung zum Vornamen weiß offenbar nicht jedes Standesamt was....oder es wird angesichts der "Offensichtlichkeit" nicht in jedem Fall nachgefragt (ich hatte sofort Geburtsurkunden!).

Das Anfechten der Vaterschaft war bisher NICHT vor der Geburt möglich (hat sich da was geändert?).

Auch die Abgabe einer "Zustimmungserklärung" des Exehemannes(Pseudovaters) war bisher nicht möglich...
("Hatte seit 3 Jahren keinen körperlichen Kontakt")


dort greift das Gesetz: das Ungeborene wäre in seinem Recht verletzt -denn:
nehmen wir mal an ,einen Tag nach der Geburt des Babies stirbt der Pseudovater ,hätte das Kind wegen Erbschaft/Halbwaisenrente einen LEGALEN Anspruch auf Versorgung...und evl. kein Interesse,sich eine "wahre Vaterschaft" zu erklagen.

Oder--sich versöhnende Eheleute überlegen es sich und ziehen das Kuckuckskind gemeinsam als ehelich auf.
Das soll auch weiter möglich bleiben.
Schutz der Ehe..deshalb sind paar Regelungen etwas absurd.
*******************************************

Kenne es so: Geburtsurkunde mit beiden "Eltern" ,

ab Tag nach der Geburt Einreichung der Klage auf Nichtehelichkeit (durch den "Vater",durch das Kind vertreten durch dann einen Vormund ,durch die Mutter) möglich.
Neu ist wohl,daß auch der WIRKLICHE Vater klagen kann ?

Das Verfahren auf Nichtehelichkeit ist NICHT(!) zwangsgekoppelt an "Vaterschaftsanerkennung".
(Oder macht da jedes Bundesland mal wieder eigene Gesetze?)

Das ist zwar der Wunsch...beim Vorhandensein eines wahren Vaters
dann seitens der echten Eltern...oder natürlich auch das Anliegen des JA. Wird aber lt.Gesetz IMMER nur auf Antrag so gemacht!

(wenn das JA sowas sagt,ist das FALSCH).

Wenn aber die sorgeberechtigte Mutter nur Jugendsamtsbeistandschaft beantragt für die Nichtehelichkeit
(und nur sie das festlegen kann), gibt es kein zweites Verfahren.

Der wahre Vater kann anerkennen (freiwillig) ,wird durch Mutter angegeben (und stimmt zu oder klagt) oder das Kind klagt .

Wenn die alleinsorgeberechtigte Mutter nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung keine Vaterschaftsklage im Namen des Kindes erheben will/kann, gibt's die auch nicht.

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß/KG etc. hat das Kind TROTZDEM!

Es kann z.B. ja nix dafür,daß kein Papa da ist.

Unterhaltsvorschuß gibt es nur dann nicht,wenn "in betrügerischer Absicht" die Mutter einen (zahlungsfähigen) Vater verschweigt --und ihr das so nachgewiesen wird.

Dann muß sie auch die im Namen des Kindes empfangenen Gelder rückzahlen.
Wobei ich mal vermute,daß auch das schwierig wird,da ja das KIND berechtigter war und den Unterhalt normalerweise monatlich verbraucht---also entreichert ist.

******************************************

Was so zum Teil geäußert wird (Strafanzeigendrohung,versuchte Nötigung) sollte man immer dokumentieren und rechtzeitig im Namen des Kindes einen RA einschalten.

Anträge sind anzunehmen und rechtsmittelfähig zu bescheiden.
Unterstellungen muß man sich nicht bieten lassen.

Ganz besonders übel finde ich,wenn Vergewaltigungsopfer (die nix angeben können/wollen) durch Ämter unter Druck gesetzt werden.
Man muß überhaupt nicht begründen,warum man keine Angaben macht!

"Geben Sie uns endlich die Namen der möglichen Erzeuger,wir bekommen schon raus,wenn man uns betrügt."
:confused: Hää?

"okay...Telefonbuch auf und ich schreibe Ihnen fünfzig Namen auf... wenn Ihnen die eidesstattliche Erklärung nicht reicht,daß ich keinen Namen nennen kann."

"Neee...so war das nicht gemeint...aber wir sind SICHER ,daß Sie uns was verschweigen...WIR FINDEN JEDEN...Dann müssen wir Sie eben noch INTENSIVER befragen...MEINE CHEFIN IST DA EXPERTE (die meinte auch,Sie gucken so komisch :p )......wir stellen jetzt EINFACH erst mal den Unterhaltsvorschuß ein...(ohne schriftliche oder sonstige Begründung!) "

etc.etc. Gibt lustige wahre Geschichten.:D:D:D
*******************************************
Im Einzelfall wird immer abgewogen-wessen Interessen sind höher zu bewerten.
Wenn man plausibel darlegen kann,daß es im Interesse des Ungeborenen liegen wird,Anträge schon vorher zu stellen,müßten die mindestens angenommen und "vorläufig" entschieden werden---also schwebend.
Könnte mir vorstellen,daß z.B. todkranke Eltern schon agieren dürfen und das Familiengericht dann bestimmte Verfahren ab Geburt noch mal prüft.

Ist interessant,daß es offenbar die unterschiedlichsten Erfahrungen gibt wieder mal.


Micky
 
O

oceanne

Gast
ja, bei meiner Oceanne war ich auch bereits 4 Jahre getrennt, noch nicht geschieden, und sie mußte ein weiters Jahr ohne Geburtsurkunde rumlaufen, weil mein Göttergatte nicht auffindbar war.:mad:
So wurde ein Vaterschaftsausschlußverfahren gemacht.
 
O

oceanne

Gast
ja, bei meiner Oceanne war ich auch bereits 4 Jahre getrennt, noch nicht geschieden, und sie mußte ein weiters Jahr ohne Geburtsurkunde rumlaufen, weil mein Göttergatte nicht auffindbar war.:mad:
So wurde ein Vaterschaftsausschlußverfahren gemacht.
 

egal0815

Aktives Mitglied
Hallo

Das ist genau meine Befürchtung, das er und vor allem seine Schwester auf diese Art versuchen mir eins auszuwischen, auf Kosten des Kindes.
Wobei sie da weniger Skrupel hätten, da sie mit dem Kind nix zu tun hätten.
Und dann noch mein Ex mit seiner rechten Einstellung und dann ein farbiges Kind, das geht gar nicht.
Wer weiß ob die das nicht wieder nutzen würden um beim JA Stress zu machen, die sind zwar im Moment ganz zufrieden aber
was wäre wenn... ?
Die beim JA hat positiver reagiert als befürtet :).
Allerdings hat irgendjemand gepetzt, die wußte es schon :mad:.
Die fragte nur, ob sie es meinem Ex sagen soll oder ob ich es tue.
Hab nur gesagt, das sie es in dem Fall machen soll.
Wenn ich es tue, dann bekomme ich hinterher wieder von seiner Schwester einen Anruf, das ich Schuld an seiner depriphase bin.:p
Schließlich bekommt er dann ja raus, das ich einen Freund habe,
er aber noch keine Freundin.
Er sucht seit einem Jahr verkrampft nach einer und ist immer down, weil er noch keine gefunden hat.

Gruß 0815

Bei uns war das ein Drama, richtig nervig.

Die Scheidung war halt noch nicht durch und wir baten meinen (jetzt) Exmann, dass er zum JA geht und eine Erklärung unterschreibt, dass mein (jetziger) Mann der vater ist, er nicht.

Der Papa meiner Tochter hatte auch schon lange die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt unterschrieben.

Mein Ex hat sich geweigert, hatte einfach keine Lust.

Als das Kind geboren war, war er als Vater eingetragen und der Hit: Ich bekam keine Geburtsurkunde, denn er hätte dem Namen des Kindes zustimmen müssen, was er nicht tat. Und so konnte ich weder ErzGeld noch KiGeld beantragen, ohne Geb.Urkunde nicht möglich halt.

Dann wandte ich mich ans JA und sagte, dann will ich eben Unterhaltsvorschuss, wenn ich sonst keinerlei Gelder bekomme, weil der Ex mauert.
Da wurde dann gesagt, er sei ja nicht der Vater!! Ich meinte, warum er dann das Recht hat mich so lange hinzuhalten mit einer simplen Unterschrift wäre die Sache erledigt gewesen. Die nette Frau vom JA drohte mir dann mit einer Klage und Strafe, falls ich wissentlich, dass er nicht der Vater ist, trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen würde.:mad:

Tja, so kann es gehen bei den Schildbürgern
 

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