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Vater schlägt mich...

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    vater
Hallo, meine Gute,

ich habe Eure Unterhaltung gelesen.
Du mußt aus der Wohnung.
Bist Du noch in der Ausbildung?
Wenn ja ( und es Deine 1. Ausbildung ist) bekommst Du kein Wohngeld.
Auszubildende erhalten nur in wenigen Ausnahmen Wohngeld
(2. Ausbildung, Auszubildender hat bereits ein Kind usw.)
Eine Möglichkeit wäre Hartz IV. Aber auch dort haben Auszubildende kaum
Chancen, da man BAB beim Arbeitsamt beantragen könnte. BAB ist eine vorrangige Leistung.
BAB ist aber wieder einkommensabhängig der Eltern.
Ich würde Dir raten, zum Jobzentrum (Arge) zu gehen, das ist die Stelle,
wo man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)/Sozialgeld
beantragen kann. Schildere dort Deinen Fall und frage, ob Du Dir eine Wohnung nehmen darfst. Lasse Dir auf alle Fälle den Namen der Mitarbeiterin sagen, sonst kann sich niemand an das Gespräch erinnern.
Wenn die Mitarbeiterin Dir dann genehmigt eine Wohnung anzumieten, tue es!
Viel Erfolg,
Krysi.
 
A

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Re: Vater schlägt mich...
Hallo Babe,
warum wechselst du nicht das Schloss in deiner Zimmertüre aus? Ist ganz einfach und kann Frau auch.Drücker abmachen, ist von unten eine klitzekleine Schraube drin oder ein Dorn, den man rausschrauben ( rausdrücken )kann.Evtl. brauchst du dafür einen Imbussschlüssel. Gibts preisgünstig auf einem Ring als Sortiment im Baumarkt.Dann den 4-Kant , auf dem die Drücker waren ,rausschieben. Wenn du bei geöffneter Türe auf das Schloss schaust, siehst du oben und unten eine Schraube. Beide lösen und dann geht das Schloss raus.Neues Schloss setzt man genauso rein nur umgekehrte Reihenfolge. Vielleicht sind deine Eltern ja mal nicht da. Dann kannst du mit dem Schloss zu einer Firma... Türen Tore Schlösser oder Baumarkt gehen und neu kaufen mit 2-3 Schlüsseln. Dann hast du ein Schloss mit Schlüsseln.Einen direkt verstecken oder bei der Freundin deponieren. Wenn dein Vater dann die Türe gewaltsam öffnet, kannst du sofort zum Amt gehen. Du bist erwachsen und darfst deine Türe abschließen.
LG knotti
 
Hallo Knotti,

na ich weiß nicht....selbstgewähltes Gefängnis im Elternhaus...Und was ist das für ein Zustand, wenn man doch mal raus muss, aufs Klo oder so...soll man sich da nen Eimer mit aufs Zimmer nehmen oder wie?? Ich finde mit 22 ist man erwachsen und kann seinen Ar***raus aus dem Elternhaus bewegen...man kann sich durchaus auch in ne eigene Wohnung einschliessen, wenn es sein muss, aber da wird es aller Voraussicht nach nicht mehr notwendig sein, gewalttätige Papis sind oft reine Eigenrevier-Terroristen, die in der Fremde oft ganz klein mit Hut sind.... Irgendwann muss man Papi mal in die Schranken verweisen...und man sollte sich nur als trainierte Kampfassel auf nen Nahkampf oder Machtauseinandersetzung mit einem gewaltbereiten Alpha der Familie und in dessen Revier=Wohnung einlassen.Ich denke nämlich es könnte Papi echt provozieren, wenn seine "Kleine" es wagt sich einzuschliessen um sich der väterlichen Macht zu entziehen und für einige Papis ist es dann kein Problem die Türe rauszubrechen und sich Töchterli dann erst mal so richtig vorzuknöpfen und zu vermöbeln...Ich würde solche Aktionen oder Experimente lieber lassen und sicherheitshalber wegziehen....

Gruss
Tyra
 
Hallo Tyra, grundsätzlich stimme ich voll zu, aber wenn keine Beweise zu bekommen sind, wäre eine aufgebrochene Türe ein Beweis. Damit könnte man
die Polizei holen, sofort ins Frauenhaus und man bekäme Hilfe.
So steht babe vor den Ämtern und kann nichts beweisen und muss den Terror weiter aushalten.
LG knotti
 
Hi Knotti,

mit 22 Jahren muss man überhaupt keinen Papa-Terror mehr aushalten, denn man hätte bereits mit 18 ausziehen können, und kann auch ohne Beweise jederzeit weg...Es geht ja nicht nur um diese Anzeige, daher: Beweise sammeln gut und schön, aber ich finde, Vorrang sollte ne schnelle Abnabelung und Selbständigkeit haben. Ist auf jeden Fall besser fürs Selbstwertgefühl.
Grundsätzlich finde ich deine Idee o.k., aber ich denke auch, dass da der Schuss nach hinten losgehen könnte...wie auch immer, jedem das Seine!!

Übrigens kriegt man auch ohne Beweise Hilfe bei den Ämtern, wenn man einigermaßen glaubwürdig ist, oder z.B. einfach ne Freundin mitnimmt die Bescheid weiss. Und als volljähriger Bürger ist es auch dein gutes Recht von zu Haus auszuziehen und direkt gegen kurze schriftl. Erklärung der Lage, ggf. eidesstattliche Versicherung finanzielle Unterstützung vom Amt zu erhalten. Allerdings muss man das durchsetzen...oft sehen es die Ämtler lieber, wenn sie nix von ihrer heiligen Knete rausrücken müssen...aber REchtslage ist nunmal REchtslage...Und an sich ist das leicht zu schaffen sich die Knete zu beschaffen mit ein wenig Mumm und konsequentem Durchsetzungsvermögen. Erfahrungsgemäß lenken auch zahlungskräftige aber unwillige Eltern oft ein, wenn ne Unterhalts-Klage droht, denn die wird ja nochmal extra teuer für die Eltern...jedenfalls würde ich so argumentieren 🙂)man darf sich nur nicht auf seinem WEg in die FReiheit und Unabhängigkeit beirren lassen...das ist alles!

Gruss
Tyra
 

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