K
krysi
Gast
Hallo, meine Gute,
ich habe Eure Unterhaltung gelesen.
Du mußt aus der Wohnung.
Bist Du noch in der Ausbildung?
Wenn ja ( und es Deine 1. Ausbildung ist) bekommst Du kein Wohngeld.
Auszubildende erhalten nur in wenigen Ausnahmen Wohngeld
(2. Ausbildung, Auszubildender hat bereits ein Kind usw.)
Eine Möglichkeit wäre Hartz IV. Aber auch dort haben Auszubildende kaum
Chancen, da man BAB beim Arbeitsamt beantragen könnte. BAB ist eine vorrangige Leistung.
BAB ist aber wieder einkommensabhängig der Eltern.
Ich würde Dir raten, zum Jobzentrum (Arge) zu gehen, das ist die Stelle,
wo man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)/Sozialgeld
beantragen kann. Schildere dort Deinen Fall und frage, ob Du Dir eine Wohnung nehmen darfst. Lasse Dir auf alle Fälle den Namen der Mitarbeiterin sagen, sonst kann sich niemand an das Gespräch erinnern.
Wenn die Mitarbeiterin Dir dann genehmigt eine Wohnung anzumieten, tue es!
Viel Erfolg,
Krysi.
ich habe Eure Unterhaltung gelesen.
Du mußt aus der Wohnung.
Bist Du noch in der Ausbildung?
Wenn ja ( und es Deine 1. Ausbildung ist) bekommst Du kein Wohngeld.
Auszubildende erhalten nur in wenigen Ausnahmen Wohngeld
(2. Ausbildung, Auszubildender hat bereits ein Kind usw.)
Eine Möglichkeit wäre Hartz IV. Aber auch dort haben Auszubildende kaum
Chancen, da man BAB beim Arbeitsamt beantragen könnte. BAB ist eine vorrangige Leistung.
BAB ist aber wieder einkommensabhängig der Eltern.
Ich würde Dir raten, zum Jobzentrum (Arge) zu gehen, das ist die Stelle,
wo man einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)/Sozialgeld
beantragen kann. Schildere dort Deinen Fall und frage, ob Du Dir eine Wohnung nehmen darfst. Lasse Dir auf alle Fälle den Namen der Mitarbeiterin sagen, sonst kann sich niemand an das Gespräch erinnern.
Wenn die Mitarbeiterin Dir dann genehmigt eine Wohnung anzumieten, tue es!
Viel Erfolg,
Krysi.