Hallo nochmal, habe mich in der Zwischenzeit mal beraten lassen und wollte das Ergebnis hier nur nochmal aufschreiben weil es eventuell ja auch noch für andere interessant sein könnte.
Also vorneweg, zahlen muss ich trotzdem den vollen Betrag. Rechtlich gesehen ist es egal, dass es weniger hätte sein können, und da mein Vater damals noch keine Betreuung hatte, kann nicht dagegen vorgegangen werden. Wenn aus seinem Kredit mit meiner Verwandten irgendwelche Kosten entstanden wären (Zinsen oder Gebühren) dann könnte er diese nicht auf mich umwälzen, aber das ist ja nicht der Fall. Ich würde rein rechtlich gesehen nicht den Kredit zurück zahlen, sondern die Auslagen, die er übernommen hat an ihn zurück zahlen. Ich könnte versuchen, das ganze wegen seiner bereits früher bestehenden Unzurechnungsfähigkeit anzufechten, aber die Aussicht auf Erfolg geht hier gegen Null, da ich Beweise von früheren Ärzten anfordern lassen müsste und einen Anwalt bezahlen, was sich bei einem Streitwert von knapp 2000 Euro hin oder her absolut nicht lohnt, vor allem weil ich dadurch nur erreichen könnte, dass ich den Antrag auf Kostenübernahme bei der Gemeinde auch nach Ablauf der Frist nochmal selber stellen kann. Das bringt mir nur leider nix, da dieser Antrag dann mit meinen aktuellen Daten Ausgefüllt werden würde. Danach würde ich vielleicht noch ein paar hundert Euro erstattet bekommen, da ich ja inzwischen etwas mehr verdiene.
Die Einsparung dadurch würde wahrscheinlich nichtmal die Anwaltskosten decken und das auch nur, WENN die Sache vor Gericht durchgeht, was wie gesagt wohl eher nicht der Fall ist.
Tja, Pech gehabt schätze ich. Eltern kann man sich eben nicht aussuchen und mein Vater darf mir halt fröhlich weiter Geld aus der Tasche ziehen. Ich freu mich jetzt schon drauf, wenn er mal auf Pflege angewiesen ist und ich dafür dann auch wieder löhnen darf...