Ein Urlaubssemester aus gesundheitlichen Gründen kann auch noch während des laufenden Semesters beantragt werden. Es ist ja nicht vorherseh- oder vom Studenten kontrollierbar, ob man zB in der 2. Vorlesungswoche einen schweren Unfall hat und deshalb für lange Zeit im Krankenhaus liegt. Die Ursache der Erkrankung ist dabei meist anzugeben und per ärztlichem Attest, das dem Antrag auf Beurlaubung beiliegt, nachzuweisen - die Art der Erkrankung (psychisch oder physisch) ist aber unerheblich. Dass du dich zurück gemeldet hast, war absolut richtig, ansonsten könntest du auch nicht beurlaubt werden. Als beurlaubter Student musst du trotzdem den Semesterbeitrag zahlen, hast an den meisten Unis trotzdem ein Semesterticket (wenn es überhaupt ein solches an deiner Uni gibt) und bleibt in der studentischen Krankenversicherung. Das Semester der Beurlaubung zählt auch zu den Hochschulsemestern, nicht aber zu den Fachsemestern - letztere sind maßgeblich dafür, ob du zB in der Regelstudienzeit abschließt oder darüber bist und ggf für Dinge wie eine Master-Bewerbung und so weiter. Schau mal auf der Website deiner Uni, da müsste es ein Formular geben, das du einfach herunterladen, ausfüllen und mit einem Attest an die Uni schicken kannst. Wenn du Kindergeld beziehst, musst du die Beurlaubung mitteilen, bekommst in der Zeit auch kein Geld gezahlt, genau so musst du die Beurlaubung gegenüber der Krankenkasse angeben. Dann zählt das Semester auch nicht zu den maximal 14 Semestern, die du in der studentischen Krankenversicherung versichert sein kannst, falls du schon selbst versichert bist.
Wenn du also kein Problem damit hast, dass du kein Bafög und kein Kindergeld im Urlaubssemester bekommst, solltest du, wenn du nicht studieren kannst, definitiv eine Beurlaubung beantragen. Aber auch wenn du fürs Semester danach ggf wieder beurlaubt werden willst: Melde dich um Gottes Willen trotzdem per Bezahlung der Semestergebühr zurück, ohne immatrikuliert zu sein kannst du auch nicht beurlaubt werden und ohne Rückmeldung bist du nicht immatrikuliert.
Sollte es sich um eine längerfristige Erkrankung handeln, kannst du dich für alle weiteren Fragen, Probleme und Möglichkeiten auch an die Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende wenden. Keine Sorge, die sind nicht nur für Rolli-Fahrer zuständig, die sind auch für dich zuständig, wenn du nur ein Semester aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren kannst.
Ich bin auch Studentin, zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt und habe mich darum ausführlich über das ganze informiert. Es kann sein, dass es von Uni zu Uni Unterschiede gibt und du zB an deiner Uni den Semesterbeitrag doch zurück bekommen kannst - das grundsätzlich, also dass man erst mal zahlen muss wird aber wohl immer gleich sein. Ansonsten kann die Uni doch gar nicht wissen, wer sich exmatrikulieren möchte und wer beurlaubt werden will...