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Urlaubssemester nach Frist

  • Starter*in Starter*in Saskia99
  • Datum Start Datum Start
S

Saskia99

Gast
Hallo
Ich wollte ma die Frage stellen, ob jeand schon Erfahrung hat, dass Urlaubssemester zu beantragen wenn die Frist schon abgelaufen ist.
Ich habe mich bereiits zurückgemeldet. Km vor 2 Wochen ins Klinikum und meldetet mich von dort aus am letzten Tag der Frist zurück. Ich dachte ich werde bis zum beginn des semseters wieder gesund. Leider ist das nun nicht der Fall.
Muss ich befürchten, dass ich exmatrikuliert werde? Bzw können die das einfach??
Denn die denken doch sicher ich hab einen ab, wenn ich mich erst rückmelde und jetzt aufeinmal Urlaub beantrage?!
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

LG Saskia
 
wieso, willst du denn ein urlaubssemster beantragen, wenn du krank bist??? hab ich da was falsch verstanden??

wenn du dich zurückgemeldet hast und das geld überwiesen hast, kann dir erstmal nichts passieren. das einzige, was passieren könnte ist, dass du das u-semster nicht genehmigt bekommst oder so.
 
Ein Urlaubssemester aus gesundheitlichen Gründen kann auch noch während des laufenden Semesters beantragt werden. Es ist ja nicht vorherseh- oder vom Studenten kontrollierbar, ob man zB in der 2. Vorlesungswoche einen schweren Unfall hat und deshalb für lange Zeit im Krankenhaus liegt. Die Ursache der Erkrankung ist dabei meist anzugeben und per ärztlichem Attest, das dem Antrag auf Beurlaubung beiliegt, nachzuweisen - die Art der Erkrankung (psychisch oder physisch) ist aber unerheblich. Dass du dich zurück gemeldet hast, war absolut richtig, ansonsten könntest du auch nicht beurlaubt werden. Als beurlaubter Student musst du trotzdem den Semesterbeitrag zahlen, hast an den meisten Unis trotzdem ein Semesterticket (wenn es überhaupt ein solches an deiner Uni gibt) und bleibt in der studentischen Krankenversicherung. Das Semester der Beurlaubung zählt auch zu den Hochschulsemestern, nicht aber zu den Fachsemestern - letztere sind maßgeblich dafür, ob du zB in der Regelstudienzeit abschließt oder darüber bist und ggf für Dinge wie eine Master-Bewerbung und so weiter. Schau mal auf der Website deiner Uni, da müsste es ein Formular geben, das du einfach herunterladen, ausfüllen und mit einem Attest an die Uni schicken kannst. Wenn du Kindergeld beziehst, musst du die Beurlaubung mitteilen, bekommst in der Zeit auch kein Geld gezahlt, genau so musst du die Beurlaubung gegenüber der Krankenkasse angeben. Dann zählt das Semester auch nicht zu den maximal 14 Semestern, die du in der studentischen Krankenversicherung versichert sein kannst, falls du schon selbst versichert bist.
Wenn du also kein Problem damit hast, dass du kein Bafög und kein Kindergeld im Urlaubssemester bekommst, solltest du, wenn du nicht studieren kannst, definitiv eine Beurlaubung beantragen. Aber auch wenn du fürs Semester danach ggf wieder beurlaubt werden willst: Melde dich um Gottes Willen trotzdem per Bezahlung der Semestergebühr zurück, ohne immatrikuliert zu sein kannst du auch nicht beurlaubt werden und ohne Rückmeldung bist du nicht immatrikuliert.

Sollte es sich um eine längerfristige Erkrankung handeln, kannst du dich für alle weiteren Fragen, Probleme und Möglichkeiten auch an die Beratungsstelle für chronisch kranke und behinderte Studierende wenden. Keine Sorge, die sind nicht nur für Rolli-Fahrer zuständig, die sind auch für dich zuständig, wenn du nur ein Semester aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren kannst.

Ich bin auch Studentin, zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt und habe mich darum ausführlich über das ganze informiert. Es kann sein, dass es von Uni zu Uni Unterschiede gibt und du zB an deiner Uni den Semesterbeitrag doch zurück bekommen kannst - das grundsätzlich, also dass man erst mal zahlen muss wird aber wohl immer gleich sein. Ansonsten kann die Uni doch gar nicht wissen, wer sich exmatrikulieren möchte und wer beurlaubt werden will...
 
Hallo!

In Ausnahmefällen kann die Hochschule auch Urlaubssemester rückwirkend genehmigen.
Das war bei mir letztes Jahr der Fall.
Es war mitten im zweiten Semester und mein psychischer Zustand (Grundstörungen sind Borderline und Bulimie bei mir) verschlimmerte sich so radikal, dass ich mich in die Geschlossene einliefern lassen musste, weil ich nicht mehr für meine Sicherheit Gewähr geben konnte.
Auslöser waren private Gründe.
Nach dem Aufenthalt auf der Geschlossenen kam ich auf eine offene Station, und das nahm dann fast den Rest des Urlaubssemesters ein.
Ich hatte auch Angst, das die den Urlaub nicht genehmigen würden, aber das Psychologische Gutachten und ein Schrieb meines Psychiaters war überzeugend genug, um mir dann doch das Urlaubssemester zu genehmigen.

Dicker Nachteil: Man muss das schon erhaltene Bafög-Geld aus dem Semester zurück zahlen, allerdings kann man es auch vorerst stunden lassen und dann Ratenzahlung vereinbaren, zumindest lief das bei mir so.
Während des Urlaubssemesters lebte ich dann von meinem aus meinem vorherigen Berufsleben stammenden Restanspruch von ALG 1, und nach sechs Wochen bekam ich dann Krankengeld.
Wenn du allerdings nicht vom Bafög abhängig bist, dann ist dies kein Problem für dich.

Also kurzum: Ja, man kann auch während eines Semesters rückwirkend ein Urlaubssemester nehmen, zumindest wegen Krankheit geht das.
 

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