G
Gelöscht 6436
Gast
hallo ihr lieben,
ich hab da mal eine ganz trockene juristenfrage:
da ich zum 1.12. eine neue stelle habe, hab ich mit meinem jetzigen arbeitgeber einen aufhebungsvertrag geschlossen (hab mein exemplar aber noch nicht unterschrieben und zurückgeschickt)
da steht drin, dass ich noch bis zum vertragsende, d.h. 30.11.13 einen urlaubsanspruch von 12 tagen geltend machen kann.
ganz unten steht dann folgendes:
"mit dieser vereinbarung sind sämtliche ansprüche aus dem vertragsverhältnis, seiner beendigung und für die zeit nach beendigung einschließlcih etwaiger urlaubsansprüche erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser vereinbarung nichts anderes ergibt."
ich versteh das jetzt so, dass ich noch anspruch auf den urlaub habe, da es ja weiter oben wörtlich : "die restlichen 12 tage gewähren wir Ihnen bis zum vertragsende am 30.11." steht.
versteht ihr das auch so?
(bin echt dusslig,was so ein "formelles deutsch" angeht 😱)
nun bin ich aber bis einschließlich 29.11. noch krank geschrieben.
kann ich mir den urlaub dann auch auszahlen lassen?
und wenn ja, muß ich dann um eine neuformulierung des aufhebungsvertrages bitten, oder reicht ein beigelegtes schreiben?
so, ich hoffe, das war verständlich formuliert und mir kann jemand weiterhelfen...
das wäre prima! 🙂
viele grüße,
shannya
ich hab da mal eine ganz trockene juristenfrage:
da ich zum 1.12. eine neue stelle habe, hab ich mit meinem jetzigen arbeitgeber einen aufhebungsvertrag geschlossen (hab mein exemplar aber noch nicht unterschrieben und zurückgeschickt)
da steht drin, dass ich noch bis zum vertragsende, d.h. 30.11.13 einen urlaubsanspruch von 12 tagen geltend machen kann.
ganz unten steht dann folgendes:
"mit dieser vereinbarung sind sämtliche ansprüche aus dem vertragsverhältnis, seiner beendigung und für die zeit nach beendigung einschließlcih etwaiger urlaubsansprüche erledigt und abgegolten, soweit sich aus dieser vereinbarung nichts anderes ergibt."
ich versteh das jetzt so, dass ich noch anspruch auf den urlaub habe, da es ja weiter oben wörtlich : "die restlichen 12 tage gewähren wir Ihnen bis zum vertragsende am 30.11." steht.
versteht ihr das auch so?
(bin echt dusslig,was so ein "formelles deutsch" angeht 😱)
nun bin ich aber bis einschließlich 29.11. noch krank geschrieben.
kann ich mir den urlaub dann auch auszahlen lassen?
und wenn ja, muß ich dann um eine neuformulierung des aufhebungsvertrages bitten, oder reicht ein beigelegtes schreiben?
so, ich hoffe, das war verständlich formuliert und mir kann jemand weiterhelfen...
das wäre prima! 🙂
viele grüße,
shannya