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Urlaub für Auszubildende

  • Starter*in Starter*in Junia
  • Datum Start Datum Start
J

Junia

Gast
Hallo Ihr da draußen,

hab mal zwei ganz simple Fragen:

Ich mach gerade eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und komme jetzt ins zweite Lehrjahr. So wirklich zufrieden bin ich da allerdings nicht, obwohl ich in der heutigen Zeit wirklich froh sein kann, eine Ausbildung gefunden zu haben.
Grundsätzlich würde mich einfach mal interessieren, ob es normal ist, dass der Chef über meinen Urlaub bestimmt. D. h. wenn er in Urlaub geht, muss ich immer mitgehen, da wir meine Kollegin und ich nur zu zweit sind in der Kanzlei.
Darf er das denn?
Außerdem interessiert mich, ob es rechtens ist, wenn der Chef den Samstag mit als Urlaubstag anrechnet, obwohl ich Samstangs normal gar nicht arbeite!
Ich arbeite so nur Mo-Fr, wie eigentlich alle in diesem Ausbildungsberuf, aber komischerweise hab ich festgestellt, dass nur bei mir der Sa mitgezählt wird...Ist das normal??

Freu mich über eure Antworten!

Lg
Junia
 
A

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Re: Urlaub für Auszubildende
Hi Junia,

normal oder nicht normal ist weniger die Frage, denn was normal und auch was rechtens ist hängt von vielen Faktoren wie z.B. Betriebsgröße ab. Das mit dem Urlaub machen müssen, wenn der Chef Urlaub macht ist in einer Kanzlei nicht ganz unsinnvoll, bei der Telekom hingegen mit zigtausend Beschäftigten sieht das anders aus. Vorgeschriebener Urlaub ist rechtens, so weit ich weiß - denn was sollt ihr da, wenn der Anwalt nicht da ist und was soll der Anwalt tun, wenn ihr nicht da seid? Sicher, man könnte es vielleicht auch anders lösen, aber ändern wirst Du daran nichts können. Wir hatten damals auch immer zur Karnevalszeit Zwangsurlaub, weil der Chef feiern gehen wollte. Fanden wir auch nicht prickelnd.
Der Samstag ist laut Gesetz ein Werktag, dass Du Samstag nicht arbeitest liegt daran, dass Du Deine 40 Std/Woche von Montag bis Freitag "abarbeitest" und somit für Samstag kein vertragliches Zeitkontingent mehr vorliegt, um zu arbeiten (also Überstunden mal ausgeschlossen). In aller Regel zählt man deshalb Urlaubstage auch nur von Mo.-Fr. - rein rechtlich aber KÖNNTE Deinen 40Std./Woche auch von Montag bis Samstag gearbeitet werden und deshalb darf der Samstag als Urlaubstag mit eingerechnet werden.
Nun erhebe ich keinerlei Anspruch auf Richtigkeit meiner Aussagen, aber letztes Jahr habe ich das in der Ausbildung noch so gelernt und die dafür zuständige Lehrerin war ebenfalls Rechtsanwältin und ein wandelndes Buch dazu, deshalb hab ich ihr das voll abgenommen.
Ansonsten versuch es mal bei www.jurathek.de

Gel06
 
Hi Gel06!

Danke für deine Antwort.

Ich finde es trotzdem einfach total unfair vom Chef, den Samstag mit anzurechnen, zumal der Samstag bei meiner Kollegin (und auch bei fast allen RA-Azubis aus der Berufsschule) NICHT mit angerechnet wird, bei mir aber schon! Das verstehe ich absolut nicht! Das hat auch damit nix zu tun, dass Sie schon ausgelernt ist, und ich Azubi...denke ich jedenfalls. Sie hat auch ohne die Samstage mit anzurechnen so viel mehr Urlaub als ich (30 Tage).

Ich hab gerade mal 24 Werktage Urlaub, 2/3 davon verplant ja er schon, was mir dann davon noch bleibt ist ein Witz! Es ärgert mich einfach nur. Hätte gerne mehr von meinem Urlaub, so wie viele aus anderen Berufen!
Viele meiner ehemaligen Abschlussklassenkameraden/innen haben 30 Tage.
Ich frag mich echt, warum sowas nicht angepasst wird! Mir ist klar, dass RA zu den freien Berufen gehört, aber bin der Meinung, dass so eine Ungerechtigkeit einfach nicht sein dürfte...
Hätte ich das vorher gewusst, so hätte ich noch weiter gesucht, bis ich einen anderen Beruf gefunden habe...
Das Problem ist nur, dass mir wirklich keiner etwas zu 100% sagen kann, weil eben keiner weiß, wie es wirklich ist. Aber den Link werde ich mir mal ansehen, den du mir gegeben hast!

Danke!

Lg,
Junia
 
Hi Juni,

dat kommt mir aber ein bißken ominös vor...ich glaube kaum, dass Samstage angerechnet werden können. Und an sich stehen dir auch als Auszubildender pro Jahr eine gewisse Anzahl von Urlaubstagen zu, die du dir nach freier Wahl....aber natürlich rechtzeitiger Vorankündigung (Urlaubsanträge etc.) legen kannst, wie du willst.
Frag doch mal bei der Anwaltskammer nach...die wissen was zu den rechtlichen Statuten...und lass dir mal was ausdrucken und gib's deinem Chef...
Ich würde mir da nix gefallen lassen, sondern ruhig und bestimmt meine Rechte fordern. Wenn es dir nix ausmacht deinen Urlaub zu Urlaubszeiten deines Chefs zu nehmen o.k. ansonsten hatte ich damals in einem Kleinbüro die Regelung, dass ich neben dem "Zwangsurlaub" auch Sonderurlaub zu den von mir gebrauchten und gewünschten Zeiten kriegen konnte...das habe ich natürlich nicht über die Maßen ausgereizt...sondern es war immer ein Abspracheding und hat hingehauen...

Gruß
Tyra

P.S. Falls du was Definitives rauskriegst mit den Samstagen, sag mal hier Bescheid...würde mich interessieren....ich denke aber das das a Schmarrn und ne Abzockerei ist....
 
Hallo Tyra,

ja, bin eben auch der Meinung, dass das alles etwas komisch ist!
Vorallem weil meine Kollegin wesentlich mehr Urlaub hat als ich, und Sie dazu noch selbst sagt, dass er das normal nicht darf von wegen Samstage mit anrechnen usw...

Das mit der Rechtsanwalskammer hab ich mir auch schon überlegt, werd ich auch demnächst mal machen, da es mich doch ziemlich ärgert was da läuft!
Hab schon mehrere Leute gefragt, und alle finden das mit den Samstagen komisch oder sagen, dass das nicht normal ist!
Nur leider kann mir keiner was 100%iges sagen...

Lg,
Junia
 
JArbSchG § 19 Urlaub

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.
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Gib mal bei Google JArbSchG und/oder BUrlG ein, da hab ich das gefunden. Der § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes besagt: als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Demnach ist es schon richtig, wenn ein Samstag als Urlaubstag gezählt wird.
Allerdings ist das dann für alle Mitarbeiter und Auszubildenden anwendbar und nicht mit zweierlei Maß zu messen, nach meiner Meinung jedenfalls.
Mach dich mal schlau und lass uns wissen, was nun richtig ist.
Viel Grlück und liebe Grüße

Asti
 
Danke für eure Antworten! Nun, ich werd mich wohl doch mal schlau
machen müssen, am besten echt bei der Rechtsanwaltskammer oder so.
Es gibt nämlich mehrere Dinge, die mich etwas stören, und wo ich gerne wüsste, ob das wirklich so gemacht werden darf.

Ist schon manchmal unfair, wie man als Azubi behandelt wird, aber naja, lassen wir das. Bin ja froh dass ich ne Ausbildung machen darf, aber hatte mir alles etwas anders vorgestellt...
Nun gut, besser wie nix.

Lg,
Junia
 

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