Wenn`s wichtig und Betriebsbedingt nötig ist, kann man dich sogar aus dem Urlaub zurück beordern!
Es gibt gesetzliche und Betriebliche Regelungen zum Urlaub für Arbeitnehmer, da sollte man sich mal schlau machen.
(...)
Wobei es in diesem Fall aber so ist, dass der AG die Kosten dafür zu tragen hat. Das wäre ja auch zu schön, wenn man die Leute auf deren Kosten vom anderen Ende Welt zurückbeordern könnte, nur weil es "brennt".
@Waingro: Wie hast Du das denn die Jahre zuvor gemacht?
Du hast Recht, es gibt da tatsächlich keine verbindlichen Regelungen. Hätte ich jetzt auch nicht gedacht. Ausnahme: Tarifverträge. Hast Du einen?
Die Jahre zuvor war ich in einem anderen UN beschäftigt, da war so etwas nie ein Thema, weil die Urlaubsanträge direkt genehmigt wurden. In diesem UN bin ich jetzt ein Dreivierteljahr.
Das von mir geschilderte Szenario ist auch lediglich eines das eintreten KÖNNTE. Nur leider ist das eben nicht komplett ausgeschlossen, weil man die Leute hier z.T. komplett verheizt und deswegen immer wieder mit Krankheitsausfällen (auch länger) und hoher Fluktuation zu kämpfen hat.
Letzteres ist bekannt. Auch dem dem BR. Der den Mitarbeitern zwar viel verspricht, aber wenig hält und vieles einfach im Sand verlaufen lässt. Mein Eindruck ist der, dass man Konfrontationen mit Führungskräften meiden möchte und bei sehr vielen Sachen daher auch schnell klein beigibt.
Generell wird vieles, was in diesem Konzern nicht gut läuft, nicht wahrgenommen oder belächelt. Aber nun gut, zu weit vom eigentlichen Thema abschweifen will ich an dieser Stelle auch nicht.