Wir haben eine ganz tolle Regelung, dass der von uns eingereichte Urlaub erst kurz vor knapp genehmigt wird.
Begründet dadurch, dass ja Leute krank werden könnten und man eine Unter bzw. Nichtbesetzung im Büro vermeiden möchte. Wenn es um zwei Tage geht, okay, das lasse ich mir noch eingehen.
Aber nehmen wir mal an, ich buche im Januar für Juni zwei Wochen Karibik. Das Ganze ist innerhalb der Abteilung abgesprochen und so im Urlaubsplan vermerkt. Der Worstcase tritt ein, die Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und der Urlaubsantrag wird daher abgelehnt wenige Tage vorher abgelehnt.
Eine "Selbstbeurlaubung" ist ja nicht rechtens. Aber wer kommt dann für die Kosten der Stornierung auf?
Bin über Google dazu nicht wirklich fündig geworden. Zumal der Urlaub in diesem Fall ja nicht gestrichen, sondern lediglich abgelehnt wird.
Begründet dadurch, dass ja Leute krank werden könnten und man eine Unter bzw. Nichtbesetzung im Büro vermeiden möchte. Wenn es um zwei Tage geht, okay, das lasse ich mir noch eingehen.
Aber nehmen wir mal an, ich buche im Januar für Juni zwei Wochen Karibik. Das Ganze ist innerhalb der Abteilung abgesprochen und so im Urlaubsplan vermerkt. Der Worstcase tritt ein, die Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und der Urlaubsantrag wird daher abgelehnt wenige Tage vorher abgelehnt.
Eine "Selbstbeurlaubung" ist ja nicht rechtens. Aber wer kommt dann für die Kosten der Stornierung auf?
Bin über Google dazu nicht wirklich fündig geworden. Zumal der Urlaub in diesem Fall ja nicht gestrichen, sondern lediglich abgelehnt wird.