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Urlaub erst kurz vorher genehmigen

Waingro

Aktives Mitglied
Wir haben eine ganz tolle Regelung, dass der von uns eingereichte Urlaub erst kurz vor knapp genehmigt wird.

Begründet dadurch, dass ja Leute krank werden könnten und man eine Unter bzw. Nichtbesetzung im Büro vermeiden möchte. Wenn es um zwei Tage geht, okay, das lasse ich mir noch eingehen.

Aber nehmen wir mal an, ich buche im Januar für Juni zwei Wochen Karibik. Das Ganze ist innerhalb der Abteilung abgesprochen und so im Urlaubsplan vermerkt. Der Worstcase tritt ein, die Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und der Urlaubsantrag wird daher abgelehnt wenige Tage vorher abgelehnt.

Eine "Selbstbeurlaubung" ist ja nicht rechtens. Aber wer kommt dann für die Kosten der Stornierung auf?

Bin über Google dazu nicht wirklich fündig geworden. Zumal der Urlaub in diesem Fall ja nicht gestrichen, sondern lediglich abgelehnt wird.
 
Aber nehmen wir mal an, ich buche im Januar für Juni zwei Wochen Karibik. Das Ganze ist innerhalb der Abteilung abgesprochen und so im Urlaubsplan vermerkt. Der Worstcase tritt ein, die Kollegen fallen krankheitsbedingt aus und der Urlaubsantrag wird daher abgelehnt wenige Tage vorher abgelehnt.

Eine "Selbstbeurlaubung" ist ja nicht rechtens. Aber wer kommt dann für die Kosten der Stornierung auf?

Niemand?! Wieso denkst du dafür gäbe es irgendwelche verbindlichen Regelungen, die irgendeinen Sinn ergeben könnten? ;-) Aber wenn das so abgesprochen ist, ist das so abgesprochen. "Team" heißt nicht immer "(T)oll (e)in (a)nderer (m)achts"... also wenn dich rechtliches so extrem nervt: einfach früh genehmigen lassen... ansonsten halte die Unwägbarkeiten aus... geht dein Betrieb (und selbst falls) oder irgendwas, was dir am Herzen liegt wirklich den Bach runter wenn du 2 Wochen abwesend bist? ... ich frage ja nur... 🤷‍♂️... just my #2cents
 
also wenn dich rechtliches so extrem nervt: einfach früh genehmigen lassen...
Du hast aber schon den Eingangspost gelesen? 🤔

Man sollte echt nicht glauben, was sich Firmen/Chefs noch so Alles einfallen lassen... 🤬

@Waingro: Wie hast Du das denn die Jahre zuvor gemacht?
Du hast Recht, es gibt da tatsächlich keine verbindlichen Regelungen. Hätte ich jetzt auch nicht gedacht. Ausnahme: Tarifverträge. Hast Du einen?
Und wie steht es sonst mit einer Arbeitnehmervertretung in der Firma?

Falls nicht, würde ich meinen Vorgesetzten direkt drauf ansprechen. Und auch sehr deutlich darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Urlaube zu ermöglichen, in denen er sich hinreichend erholen kann.
Und wenn er dann immer noch rumzickt, wegbewerben. Solche Firmen haben es nicht verdient, noch Mitarbeiter zu haben. Sie sollen ruhig pleite gehen.
 
Du hast aber schon den Eingangspost gelesen? 🤔

Man sollte echt nicht glauben, was sich Firmen/Chefs noch so Alles einfallen lassen... 🤬

Ja habe ich, und eben deswegen. Die Sklaverei ist in Deutschland abgeschafft und jeder Mensch genießt hier Grundrechte, da muss man sich positionieren & wehren - so man kann, klar gibt es bei vielen familiäre Verpflichtungen etc. zu erfüllen, aber... einfach auch ohne verbindliche Gesetzesgrundlage (Tarifvertrag) von "der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Urlaube zu ermöglichen, in denen er sich hinreichend erholen kann"... Das sollte selbstverständlich sein - und wenn nicht, muss man sich sein Recht halt holen / bereit sein dafür zu streiten... und nix anderes meinte ich... liebe*r @Waingro : lass dich nicht veralbern, dein Chef*in verarXXXt dich wenn er dich nicht 2 Wochen Urlaub am Stück machen lässt wann es dir passt (sofern teamintern abgesprochen - und dir nicht eine fürstliche Entlohnung bietend, falls trotzdem -> überlege gut ... Geld kauft i.d.R. vieles, aber z.B. keine Lebenszeit... ist einfach so)! just my #2cents
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, ok, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Sorry!
0 Prob. Ich kann mich nicht so gut ausdrücken oft, besonders wenn mir der "Hut hochgeht". Aber dann versuche ich's halt immerhin, so what. Und ich finde es gut wenn du nachfragst weil meinerseits nicht selten missverständlich / kryptisch formuliert. Hoffe der/die TE kann was mitnehmen und es kommen irgendwie geordnetere / nüchternere / weisere Vorschläge bzw. Meinungen noch... 😉
 
Der Antrag ist normalerweise zu genehmigen. Darauf kannst Du bestehen.
Darf ein Urlaubsantrag abgelehnt werden?
Laut § 7 Abs. 1 BUrlG muss ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche eines Arbeitnehmenden berücksichtigen. Er darf einen Urlaubsantrag nur ablehnen, wenn folgende triftige Gründe vorliegen:

  • Bei dringenden betrieblichen Gründe: etwa weil während der Hochsaison alle Arbeitskräfte gebraucht werden oder weil Kolleg:innen gerade krankheitsbedingt ausfallen. In solchen Fällen darf sogar eine allgemeine Urlaubssperre verhängt werden.
  • Wenn andere Mitarbeiter aus sozialen Gründen Vorrang haben: etwa wenn sie wegen ihrer Kinder nur in den Schulferien Urlaub machen können oder weil sie schon lange im Unternehmen sind oder aufgrund ihres Alters Erholung benötigen.
Und für deine Frage gilt dann:
Der Arbeitgeber darf die Genehmigung für einen Urlaub nicht wieder zurückziehen, etwa weil ein zusätzlicher Auftrag bearbeitet werden muss oder Kolleg:innen krank werden. Nur in absoluten Ausnahmefällen wäre das möglich, wenn die Existenz des Unternehmens bedroht wäre – wenn etwa gleich eine ganze Abteilung wegen Krankheit ausfällt und der Betrieb dadurch unterbrochen werden würde. Die Hürden dafür liegen extrem hoch: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass so etwas nicht passiert und Beschäftigte ihren Erholungsurlaub nehmen können.
 
Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, bis wann über einen Urlaubsantrag entschieden werden muss, aber der Arbeitgeber darf den Antrag aus den von ihm genannten Gründen gar nicht ablehnen, wie schon von den anderen erläutert.

Er hat sogar im Rahmen seiner Fürsorgepflicht die Verantwortung dafür, dass Du Deinen Erholungsurlaub nimmst.

Guck mal, den Artikel habe ich gefunden. Dort wird empfohlen, die Genehmigung durch ein gericht ersetzen zu lassen. Das bringt AG bestimmt schnell auf Trab. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bis-wann-muss-urlaub-genehmigt-werden-3731566.html

Vorher würde ich aber noch einmal das Gespräch suchen. Das darf der AG so nicht machen.
 
Wenn`s wichtig und Betriebsbedingt nötig ist, kann man dich sogar aus dem Urlaub zurück beordern!
Es gibt gesetzliche und Betriebliche Regelungen zum Urlaub für Arbeitnehmer, da sollte man sich mal schlau machen.
(...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn`s wichtig und Betriebsbedingt nötig ist, kann man dich sogar aus dem Urlaub zurück beordern!
Es gibt gesetzliche und Betriebliche Regelungen zum Urlaub für Arbeitnehmer, da sollte man sich mal schlau machen.
(...)
Vielleicht selbst mal verlinken, was genau Du meinst.

Ja, sicher kann es das geben. Aber alleine "ist wichtig" reicht nie und "betriebsbedingt" muss auch sehr genu begründet werden und eigentlich muss die Existenz des Unternehmens dran hängen, damit so etwas zutrifft.
 

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