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Unterstützung beim Ausziehen während Ausbildung

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
I weil ich minderjährig bin?!

Danke an alle, die mir mehr oder weniger vernünftige Antworten boten.
.....Du bist nicht Minderjährig, sondern im rechtlichen Sinn - Erwachsen ;)

Eines vereint Dich und Deine Familie - die Sorge um Deine Oma.
In Thüringen bist Du nicht allein, auch dort gibt es Menschen, die vielleicht gerade auf Dich warten.
Ich selbst bin ursprünglich eine Erfurterin, also Thüringerin.

Es ist verständlich, das Du Angst vor diesem Schritt hast - aber egal wie alt man ist, es gibt immer Schritte die wir fürchten - aber wir gehen sie troztdem, weil der Reiz des Neuen und die Neugier auf das noch Unbekannte viel größer ist. Probleme die damit verbunden sind, lassen sich lösen und bringen das was uns stärker macht - Erfahrungen.
 
G

Gelöscht 78607

Gast
Nun ja. Der Ton macht ja oft die Musik. Und die zweite Antwort der Treaderöffnerin lässt tief blicken.
Natürlich wissen wir nicht, was vorgefallen ist, sondern können nur mit dem etwas anfangen, was uns geboten wird.
Dennoch möchte ich, auch im Hinblick auf deine Zukunft, stark zu bedenken geben, dass, wie ich schon sagte, auch der Ton die Musik macht.
Sowohl in der Familie, auch auch hier, und woanders erst recht.

Alles Gute!
Gretta
 

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Der Ton macht ja oft die Musik. Und die zweite Antwort der Treaderöffnerin lässt tief blicken.
Gerade junge Menschen reagieren oft sehr überemotional, weil sie im Umgang mit sich selbst und ihren Mitmenschen noch nicht die richtigen Noten auf der Tonleiter gefunden haben.
Denkt doch mal zurück, wie ihr in dem Alter wart - ruhig und angepasst - wohl kaum.
 

BeyondHellAboveHeaven

Aktives Mitglied
Wie kommst Du auf diese Theorie? Hast du irgendwelche Quellen?
Kindergeldberechtigt sind immer die Eltern, auch wenn das Kind auswärts wohnt.
Es wird allerhöchstens dann an das Kind ausgezahlt, wenn die Eltern auf Dauer keinen Unterhalt leisten.
Falsch. Kindergeld ist nicht für die Kinder, sondern tatsächlich eine Unterstützung für die Eltern, ein Geschenk, wie du es ausdrückst.
Kinder haben kein Anrecht auf auch nur einen Cent davon, solang sie bei den Eltern leben oder von ihnen den angemessenen Unterhalt bekommen. Nur wenn das nicht der Fall ist, kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen.
Kindergeld ist durchaus für die Kinder. In der Regel bekommen es die Eltern, es soll aber dem Kinde zugute kommen.
Ausgehend davon, dass die TE von staatlicher Hilfe spricht, ist anzunehmen, dass die Eltern sie finanziell nicht unterstützen (können). Womit wir dann beim Abzweigungsantrag wären.
 

Heathcliff

Mitglied
Kindergeld ist durchaus für die Kinder. In der Regel bekommen es die Eltern, es soll aber dem Kinde zugute kommen.
Ausgehend davon, dass die TE von staatlicher Hilfe spricht, ist anzunehmen, dass die Eltern sie finanziell nicht unterstützen (können). Womit wir dann beim Abzweigungsantrag wären.
Schön dass Du es verstanden hast und nicht wieder schreibst, dass "das Kindergeld selbstverständlich an die TE" geht, wenn sie denn auszieht. Denn das suggeriert ja, auch weil Du meine Anmerkung als "komplett falsch" :rolleyes: bezeichnet hast, dass sie nur ausziehen muss um das Geld zu bekommen. Dem ist beileibe nicht so.

Wenn sie denn auszieht und diesen Abzweigungsantrag stellt, wird man erst mal den Vater (von dem man das Geld abzweigen will) dazu anhören. Man wird wohl auch die Sachlage überprüfen müssen. Evl. gibt es auch einen Rechtsstreit.....
Ist alles doch sehr viel schwieriger als Du ursprünglich dachtest, oder?


 

BeyondHellAboveHeaven

Aktives Mitglied
Schön dass Du es verstanden hast und nicht wieder schreibst, dass "das Kindergeld selbstverständlich an die TE" geht, wenn sie denn auszieht. Denn das suggeriert ja, auch weil Du meine Anmerkung als "komplett falsch" :rolleyes: bezeichnet hast, dass sie nur ausziehen muss um das Geld zu bekommen. Dem ist beileibe nicht so.

Wenn sie denn auszieht und diesen Abzweigungsantrag stellt, wird man erst mal den Vater (von dem man das Geld abzweigen will) dazu anhören. Man wird wohl auch die Sachlage überprüfen müssen. Evl. gibt es auch einen Rechtsstreit.....
Ist alles doch sehr viel schwieriger als Du ursprünglich dachtest, oder?


Also für mich geht ganz klar hervor, dass die TE auf staatliche Hilfe angewiesen wäre, weil sie keine von ihren Eltern erwarten kann und da ist es durchaus selbstverständlich, dass das Geld dann an die TE geht und nicht an die Eltern, weshalb die Aussage, dass die Eltern das Geld weiterhin bekommen falsch ist.
Schwieriger als ich dachte? Nein, denn ich weiß von was ich rede. ;)
 

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