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Unterhaltstitel Neuberechnung

G

Gelöscht 127459

Gast
Also ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert. Sie sagten mir, wenn auf der Steuerklasse 5 nicht gearbeitet wurde und keine Lohnersatzleistungen bei einem oder beiden angefallen sind, ist die Abgabe freiwillig.
 

kasiopaja

Urgestein
Also ich habe heute mit dem Finanzamt telefoniert. Sie sagten mir, wenn auf der Steuerklasse 5 nicht gearbeitet wurde und keine Lohnersatzleistungen bei einem oder beiden angefallen sind, ist die Abgabe freiwillig.
Dann würde ich mal ausrechnen, ob sich eine rückwirkende Abgabe der Steuererklärung nicht doch lohnt. Man kann ja mal rechnen, abschicken muss man die Erklärung dann ja nicht zwingend.
 

Portion Control

Urgestein
So weit mir bekannt ist, spielt die Entfernung keine Rolle. Wenn der Vater sein Kind sehen will, sind die dafür anfallenden Kosten sein Problem. Vor dem Familiengericht wird eine Klage wegen der erhöhten Entfernung keinen Erfolg haben, denke ich.
Dann bist du falsch informiert. Derjenige der für die räumliche Distanz mit einem Umzug sorgt hat die Verantwortung und die Kosten zu tragen.
Wie kommst du darauf das es sein Problem sein müsse? Weil er männlich ist??

Das ist ja super. Dann zieht man nach Bagdad und der andere hat das Problem? Macht gar keinen Sinn.

Das Jugendamt prüft den Anspruch.
Den Bock zum Förster gemacht. DEIN Familienanwalt sollte sowas prüfen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Dann bist du falsch informiert. Derjenige der für die räumliche Distanz mit einem Umzug sorgt hat die Verantwortung und die Kosten zu tragen.
Das wäre schön wenns so wäre. Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechrigte, egal was es kostet. Das bedeutet, dass man weder Fahrtkosten noch Ernährung des Kindes noch erhöhte Mietkosten geltend machen kann. Und das gilt auch dann, wenn man 3 Kinder hat, und diese an 3 von 7 Tagen beim Umgangsberechtigten sind. Ohne paritätisches Wechselmodell stellt das Familiengericht immer stumpf fest, das die Kinder einen Bedarf von 0€ haben wenn sie beim Umgangsberechtigten sind.

Der Unterhaltsberechtigre Elternteil ist auch nicht verpflichtet, vom gezahlten Unterhalt dem anderen Elternteil was abzugeben.

Die Regeln sind männerfeindlich und kindeswohlgefährdend, aber Fakt. Sie spiegeln das Weltbild der Erfinder der Düsseldorfer Tabelle wieder- Rheinländische Katholiken. Diese Tabelle ist offiziell die Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Unterhalt.
 

Portion Control

Urgestein
Das die Regeln des Familiengerichts männerfeindlich sind, da stimme ich dir auf jeden Fall zu. Auch ein Grund für mich hier nie eigene Kinder auf die Welt zu setzen.
Aber den Fall mit dem Umzug habe ich anders in Erinnerung. Ich muss mal nachschauen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Elternteil der auszieht kann erstmal selbst entscheiden, wie weit entfernt er vom Kind leben will. Zieht der betreuende Elternteil dann aber mit Kind wo ganz anders hin,,weit weg, kann man das durch einen Antrag beim Familiengericht verhindern. Aber eben nur so, andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Man kann weiterhin die Unterschrift unter die Ummeldung des Kindes verweigern, aber den Umzug selbst verhindert man dadurch nicht. Ist die Mutter aber erstmal weit weg und war man nicht beim Familiengericht, gilt das als Zustimmung. Und dann zahlt man alle Kosten des Umgangs selbst. Es gibt nur 1 Urteil, dass der Muzter einen Teil der Umgansgkosten aufbürdete Da ging es aber um Kosten einer Flugreise für den Umgang, gerade sowas ist ja exotisch.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Männerfeindlich wären diese Regeln nur, wenn man davon ausgeht, dass die unterhaltspflichtige Person immer der Mann ist. Das ist ja aber nicht in Stein gemeißelt.
Nein, im Gesetz ist immer von den Eltern die Rede. Einer leistet den Betreuungsunterhalt und einer leistet den Barunterhalt (Geld). Nur rein praktisch betrifft der Barunterhalt meistens Männer. Und darum geht es ja, was praktisch dabei rauskommt.

Man vergleiche im Grundgesetz: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das steht da schon seit 1949. Aber praktisch ist es auch heute noch nicht so, sowohl für Männer als auch für Frauen. Nur weil das Gesetz Gleichberechtigung vorsieht, tritt sie nicht automatisch ein.
 

Phönix

Mitglied
Nein, im Gesetz ist immer von den Eltern die Rede. Einer leistet den Betreuungsunterhalt und einer leistet den Barunterhalt (Geld). Nur rein praktisch betrifft der Barunterhalt meistens Männer. Und darum geht es ja, was praktisch dabei rauskommt.
Das wäre schön. Leider reicht der Unterhalt trotz Erhöhung lange nicht aus alle Kosten des Kindes zu decken. Der betreuuende Elternteil darf also auch draufzahlen. Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Und es ist ja auch keine Unterteilung in Betreuer und Geldzahler vorgeschrieben. Man kann sich die Betreuung ja auch 50/50 aufteilen. Also gleichberechtigt. Männerfeindlichkeit kann ich da nicht erkennen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Leider reicht der Unterhalt trotz Erhöhung lange nicht aus alle Kosten des Kindes zu decken.
Ich bin da nicht der richtige Ansprechpartner. Bei mir hat das Gericht am Ende 8000€ Unterhalsschulden ausgerechnet. Und weisst du warum? Weil ich 3 Kinder an 3 Tagen in der Woche betreut habe. Es hätten aber 3,5 Tage sein müssen, um den Unterhalt hälftig zu teilen. . Darum war ich 100 Prozent Unterhalt für jedes Kind schuldig. Ich hatte es mir aber erdreistet, nur 79 Prozent oder so zu bezahlen. Mehr konnte ich auch nicht, sonst hätte ich mein Auto verkaufen und in eine 1Raumwohnung ziehen müssen. Das hätte zur Folge gehabt, daß das Gericht mit die 3 Tage wieder weggenommen hätte, weil ich ja dann nicht das angemessene Unfeld habe.

Also habe ich notgedrungen weniger bezahlt. Und das hat dann noch fast 2500€ Anwalts und Gerichskosten für mich verursacht. Ne also gerecht ist das ganz bestimmt nicht.
 
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