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Unterhaltstitel Neuberechnung

G

Gelöscht 127459

Gast
Hallo zusammen und wer kennt sich aus? Aus vorheriger Beziehung bin ich verpflichtet Kindesunterhalt zu 100% zu zahlen (dies tue ich auch schon seit 10 Jahren).

Nun stehe ich vor einer Überprüfung, die ich selbst arrangiert habe.

Ich muss neben den Verdienstbescheinigungen auch die letzten 3 Steuererklärungen einreichen. Tolle Suppe, hab ich nie ohne Aufforderung gemacht. Prinzipiell muss ich eher bisschen draufzahlen, als dass etwas zu holen wäre. Wenn ich diese nun nicht abgebe muss ich das begründen.

Was soll ich da Bitteschön reinschreiben, ohne dass ich mir selbst ans Bein pinkle :) Ich meine, derjenige der die Sache prüft wird ja von Steuergeldern bezahlt.

Nebenbei sei noch gefragt, was ich absetzen kann in Bezug auf Kindesunterhalt. Mir scheint dieser Fragebogen nämlich sehr einseitig, da ich mittlerweile auch über 600km Fahrtweg habe um mein Kind 2x im Monat zu sehen.
 
G

Gelöscht 127459

Gast
Wenn es keine Verpflichtung zu einer Steuererklärung gibt (das ist die Frage, ob das bei dir so ist), dann sollte das doch kein Problem sein.
Ja bei meiner Recherche ist mir gerade der Atem stehen geblieben. 25 EUR Säumniszuschlag pro Monat für 2 säumige Erklärungen ab dem 14. Monat.

Bei mir scheint aber Sonderfall zu sein. Wir haben Steuerklasse 3/5, aber nur ich bin am arbeiten. Verpflichtend wäre sowie ich das gelesen habe, wenn die Steuerklasse 5 ebenfalls arbeiten geht. Korrigiert mich wenn ich falsch liege 😅
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

zur Feststellung deiner Einkünfte sind deine jährlichen Steuererklärungen maßgebend. ( Insbesondere natürlich die aktuellsten Gehaltsabrechnungen für den künftigen KU. )
Wenn du freiwilliger Abgeber bist, musstest du diese nur dann fertigen wenn dafür ein Grund existiert. Einen solchen hast du ja jetzt! ;)

Die von der Kindsmutter geschaffene Distanz hättest du damals nicht akzeptieren müssen. Es hätte ihr eine Hol- u. Bringschuld eingeräumt werden können - respektive Abzug am Kindesunterhalt.
Offensichtlich war es dir damals egal oder du wurdest schlecht beraten. Ob du im Rahmen der neuen Feststellung nach 10 Jahren Duldung noch etwas zu deinen Gunsten bewirken kannst, kann ich nicht beurteilen.

Ich hoffe der künftige KU wird korrekt ausgerechnet. Lässt du das einen Fachmann machen?
Ich komme da nur drauf weil deine neue Ehepartnerin ja nicht arbeitet und allein diese schon deshalb für dich als "unterhaltspflichtige Person in deinem Haushalt" gilt. Existieren Kinder?

Ob ihr einen Sonderfall habt da sie nicht arbeitet, ist eine gute Frage - ich habe das noch nicht mitbekommen. Da müsste man aber im Internet bestimmt etwas finden.
Andererseits hätte das FA schon längst Erinnerungen an die Abgabe der Steuererklärung raus geschickt.

Gibt es einen Grund für die Neuberechnung? Hat sich an deiner finanziellen Situation maßgeblich etwas verändert?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 127459

Gast
Es war damals so, dass wegen der Entfernung ein Treffpunkt in der Mitte ausgemacht wurde. Dieser ist seither auch eingehalten worden, bis ein schlauer Mensch vom Jugendamt ihr sagte, dass müsse sie ja nicht machen.

Und klar, ich kann keinen Menschen zwingen diese Distanz mit dem PKW zu bewältigen - aber ich habe seither immer egal wie die finanzielle Lage war 100% meiner Verpflichtung beigetan. Nun nennt mich trotzig, aber wenn ich nun in Abzug bringen kann - ist das für mich vollends in Ordnung. Ich stehe halt zu gewissen Werten.

Letztendlich ist es ja auch so, dass der Unterhalt in den letzten 3 Jahren knapp 20% gestiegen ist, ohne Altersprung - obwohl mein Gehalt sich nicht signifikant angepasst hat. Ohne nun eine große Diskussion über Sinn und Unsinn anzustoßen - es ist meine Tochter natürlich werde ich auch weiterhin Unterhalt zahlen.

Ich habe neben meiner Frau, auch eine weitere Tochter im Haushalt.

P.S. Ja wegen den Sonderfall scheint echt speziell zu sein. Überall steht bei 3/5 muss man abgeben - aber es gibt da so nen Paragraphen, dass wenn in 5 nicht gearbeitet wurde…. - ja komplizierte Geschichte. Das liegt mir nun quer, wenn ich nun Steuersünder (vielleicht bin). Da sind immense Kosten hinter, und den Service der Erinnerung ist halt nur ein Service. Versäumniszuschlag ist gesetzlich geregelt, da kann man nicht mal auf einen netten Sachbearbeiter hoffen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Informationshalber könntest du eine Tabelle mit möglichen Abzugsposten Deines Einkommens anlegen und Dich am link orientieren:
(www.familienrecht-ratgeber.com/de/unterhalt/berechnen-ermitteln/einkommen/bereinigen/abzuege-vom-einkommen.html#beruecksichtigungswuerdig)

Ob die andere Tochter Berücksichtigung findet, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Dieses entsteht nicht, wenn man die Mutter heiratet, sondern durch Adoption.
Wenn Du verheiratet bist könnte die Ehefrau nachrangig berücksichtigt werden müssen.
Die Distanz zwecks Wahrnehmens des Besuchsrechts wird, so denke ich, eher nicht berücksichtigt.
Geht man von gleichem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, so spricht das gegen einen Wegzug der Mutter mit dem Kind aber für ein Wechselmodell vor Ort, bei dem weniger Fahrtkosten anfallen.
Allerdings ist es schwierig nach einer Trennung alles richtig ein zu stielen, zumal manche Entscheidungen vor Gericht erzwungen werden müssen, und der Zeitfaktor einen Strich durch die Rechnung macht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Es war damals so, dass wegen der Entfernung ein Treffpunkt in der Mitte ausgemacht wurde. Dieser ist seither auch eingehalten worden, bis ein schlauer Mensch vom Jugendamt ihr sagte, dass müsse sie ja nicht machen.
Der Mensch vom Jugendamt war aber nicht schlau, sondern einfach nur dreist.
Und du hattest dies akzeptiert.

Und klar, ich kann keinen Menschen zwingen diese Distanz mit dem PKW zu bewältigen
Wieso? Wie holst du eure Tochter? Mit nem Gaul?

Ich habe neben meiner Frau, auch eine weitere Tochter im Haushalt.
Wenn ihr euch also nach der DD Tabelle richten solltet, unbedingt in der richten Zeile schauen.

Das liegt mir nun quer, wenn ich nun Steuersünder (vielleicht bin). Da sind immense Kosten hinter, und den Service der Erinnerung ist halt nur ein Service. Versäumniszuschlag ist gesetzlich geregelt, da kann man nicht mal auf einen netten Sachbearbeiter hoffen.
Es heisst "Säumniszuschlag" nicht "Versäumnis". ;)
Und für eine verspätete Abgabe von Steuererklärungen wird, wenn überhaupt, VERSPÄTUNGSZUSCHLAG erhoben. Bei der Säumnis geht es um den nicht getätigten Geldfluss. Wäre also eine Baustelle später. ^^

Und ich denke das trifft in deinem Fall nicht zu, da es nicht mal Erinnerungen gab. Hättest du bereits vor mehreren Jahren abgeben müssen, hätte dich das FA ja auch mal erinnern müssen.
Ich denke, DARÜBER solltest du dir jetzt zunächst mal keine Gedanken machen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Gibt es einen vollstreckbaren Titel zum Unterhalt ? (Bescheid des Jugendamtes oder Beschluss Familiengericht? )

Wer prüft jetzr die Höhe des Unterhalts?

Der notwendige Selbstbehalt beträgt 1380 € , diesen Betrag von deinem Einkommen kannst du in jedem Fall behalten. Je nach Einzelfall kann auch der angemessene Selbstbehalt massgebend sein. Das sind ca. 1550€.

Absetzen kann man Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und andere beruflich bedingte Ausgaben. Weiterhin Belastungen (z.B. Rstenkredit) die man vor der Trennung von der Kindesmutter eingegangen ist. Kosten für den Umgang selbst kann man leider nicht absetzen, also auch nicht die Fahrtkosten. Ausnahmen gelten nur für extreme Einzelfälle.

Bei der Unterhalfsberechnung wird dein zweites Kind auch berücksichtigt. Da die Ehefrau auch einen Unterhalzsanspruch hat, wird sie ebenfalls mitberücksichtigt, wenn auch nach anderen Regeln. Das über dem Sepbstbehalt liegende Einkommen wird also unter 3 Personen aufgeteilt. Am Ende kommt ein möglicher Rest zum Selbdtbehalt wieder hinzu.

Die Regeln sind kompliziert- hoffentlich berechnet das jemand der Ahnung hat. Wenn du keine Steuererklärung hast, dann ist das eben so. Für die Unterhaltsberechnung wird dir daraus kein Nachteil entstehen. Du bist auch im Unterhslfsrecht nicht verpflichtet. Ein höchstmögliche Einkommen zu erzielen. Und ich glaube auch nicht, daß eine fehlende Steuererklärung an das Fimanzamt gemeldet wird.
 

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