Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

unterhaltsklage..kann man mir meine opferentschädigungsrente als einkommen anrechnen

G

Gast

Gast
wegen meinem gesundheitszustand habe ich mich entschieden meine Kinder vorübergehend beim vater leben zu lassen. ich bin opfer eines mordanschlags und leide körperlich und seelisch ..und seit einiger zeit halt viel schlimmer...so mein ex mann hat in den 5 jahren wo meine kinder bei mir lebten keinen cent unterhalt bezahlt obwohl er arbeiten ging. jetzt sind die kinder dort und er fordert von mir die vollen 100 prozent laut düsseldorfer tabelle. Ich bekomme sozialhilfe nach den bundesversorgungsgesetz..die so hoch ist wie der hartz 4 satz ist....weil mir meine rente ja nicht angerechnet werden darf..weil es sich um eine opferentschädigungsrente und nicht um eine ausgleich rente handelt. jetzt meine frage kann es sein das das gericht trotzdem mir die rente als einkommen anrechnet...weil wenn ja hätt ich ein riesen problem...wie ich dann über die runden kommen soll.und wird auch die miete die das amt übernimmt auch als einkommen gezählt???wäre dankbar für eure hilfe
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
du hast auf jeden Fall einen Mindestbehalt, der deinen
Lebensunterhalt sichert. Wegen der Details solltest du
einen Anwalt fragen, der sich da auskennt (oder eine
Beratungsstelle). Ich könnte mir auch vorstellen, dass
du eine Verrechnung des nicht bezahlten Unterhalts
beantragen könntest.
Viele Grüße und alles Gute!
Werner
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

du hast gegenüber einem zu zahlenden Kindesunterhalt einen Selbstbehalt von Euro 770!
Ich habe von einer Opferrente in Zusammenhang mit Unterhalt leider noch nichts gehört. Logisch wäre für mich aber, dass dies nicht zum Unterhalt herangezogen werden kann. Und zwar deshalb, da du ja andere Sozialleistungen ebenfalls erhältst ohne das die Opferrente hier als Einkommen gewertet wurde.

Ich frage mich allerdings, weshalb der Kindsvater niemals Unterhalt gezahlt hat. Hatte er zu wenig Einkommen? Wurde das geprüft?


Ich könnte mir auch vorstellen, dass
du eine Verrechnung des nicht bezahlten Unterhalts
beantragen könntest.
Nein, das geht natürlich nicht. Den Kindern morgens am Frühstückstisch sagt man dann das es zur Zeit nichts zum Essen gibt da wir uns aktuell in einer Verrechnungsphase von gegenseitigen Kindesunterhaltsansprüchen befinden?!?
Wer Leistungsfähig ist muss den Unterhalt leisten. Unabhängig der Tatsache, ob dieser selbst Unterhalt bezogen hatte.

Zum Beispiel ist es auch ein Ammenmärchen, dass viele Leute denken wenn jeweils 1 Kind bei beiden verbleibt, dass sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig aufheben. Man muss immer von der Leistungsfähigkeit ausgehen!
 
C

Chrislu

Gast
wegen meinem gesundheitszustand habe ich mich entschieden meine Kinder vorübergehend beim vater leben zu lassen. ich bin opfer eines mordanschlags und leide körperlich und seelisch ..und seit einiger zeit halt viel schlimmer...so mein ex mann hat in den 5 jahren wo meine kinder bei mir lebten keinen cent unterhalt bezahlt obwohl er arbeiten ging. jetzt sind die kinder dort und er fordert von mir die vollen 100 prozent laut düsseldorfer tabelle. Ich bekomme sozialhilfe nach den bundesversorgungsgesetz..die so hoch ist wie der hartz 4 satz ist....weil mir meine rente ja nicht angerechnet werden darf..weil es sich um eine opferentschädigungsrente und nicht um eine ausgleich rente handelt. jetzt meine frage kann es sein das das gericht trotzdem mir die rente als einkommen anrechnet...weil wenn ja hätt ich ein riesen problem...wie ich dann über die runden kommen soll.und wird auch die miete die das amt übernimmt auch als einkommen gezählt???wäre dankbar für eure hilfe

Kurz gesagt: Du musst für deine Kinder keinen Unterhalt zahlen.
Der Selbstbehalt liegt bei gut 1000 E; Miete wird nicht angerechnet.
Und kannst die wenigen Euros, die dir übrig bleiben, in sie persönlich investieren zum Eis essen gehen oder was immer dir möglich ist.
 
C

chrismas

Gast
Kindesunterhalt - das relevante Einkommen

Soziale Leistungen mit Lohnersatzfunktion oder Unterstützungsfunktion, etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Mutterschaftsgeld, Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, EU-Rente, Elterngeld, Wohngeld
Ich würde daher meinen, dass die Opferentschädigungsrente ebenfalls beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt wird.

Alternativ dazu kannst du deinem Mann damit drohen, den Unterhalt der letzten 5 Jahre einzufordern, denn das steht dir auch noch frei, denn erst nichts zahlen wollen und dann etwas verlangen ist aus meiner Sicht ziemlich das niederträchtigste was ein Vater sich leisten kann.
 

Portion Control

Urgestein
Alternativ dazu kannst du deinem Mann damit drohen, den Unterhalt der letzten 5 Jahre einzufordern, denn das steht dir auch noch frei,
Oh oh! Darüber dürfte er in schallendes Gelächter ausbrechen, wenn

- der Unterhalt nie getitelt wurde
- er auch niemals in Zahlungsverzug gesetzt wurde
- er auch zu keiner Zeit eine Aufforderung für die Darlegung seiner Einkommensverhältnisse
mit Nachdruck, bekam!

Irgendwie schätze ich die TS so ein, als das sie sich niemals ordentlich darum bemüht hatte. :rolleyes:

denn erst nichts zahlen wollen und dann etwas verlangen ist aus meiner Sicht ziemlich das niederträchtigste was ein Vater sich leisten kann.
Das sehe ich genauso! Sie geht nichtmal arbeiten während er sich vor den Zahlungen drückte, als er sicherlich über ein höheres Einkommen verfügte als die TS. :mad:
 
C

chrismas

Gast
@Portion

Das wissen wir hier leider nun einmal nicht und da die TE hier, soweit ich das verstanden habe schon länger im Bezug von Sozialleistungen ist, dürfte sie mindestens einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten haben, denn die werden sicherlich darauf hingewiesen haben, dass sie das zu erledigen hat, weil es sich hierbei um vorrangiges Einkommen handelt.

Aber es ist halt nur eine Vermutung und solange man nicht alles komplett weiß, kann man halt nur nüchtern schreiben, was man selber weiß :)
 
G

Gast

Gast
Ich frage mich allerdings, weshalb der Kindsvater niemals Unterhalt gezahlt hat. Hatte er zu wenig Einkommen? Wurde das geprüft?




doch er wurde auch damals zum unterhalt verklagt hat aber nie gezahlt und hat dann sein job gekündigt und hat ein aushilfsjob angenommen wo er dann das geld teilweise schwarz ausgezahlt bekommen hat...und dies konnt ich aber nicht 100 prozentig beweisen,obwohl er selbst damit geprallt hat.
 
G

Gast

Gast
Miete wird nicht angerechnet.

Und kannst die wenigen Euros, die dir übrig bleiben, in sie persönlich investieren zum Eis essen gehen oder was immer dir möglich ist.[/QUOTE]



ja ich das mach ich auch sowieso...ich war jetzt vor kurzen den ganzen tag mit denen im freizeit park ...wenn ich diese 550 euro unterhalt für die beiden zahlen müsste...bliebe für sowas und für meinen ganz kleinen der noch bei mir lebt und für mich nichts übrig....und ich würde in große Schulden fallen weil ich dann meine laufenden kosten nicht mehr bezahlen könnte.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben