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Unterhaltsfrage für Mutter

A

andrea12

Gast
Hallo alle zusammen,ich bin andrea und habe eine 7 monate alte tochter- da ich seit 2006 arbeitslosengeld bekomme weiss ich nicht mehr wie ich mich nun verhalten soll und was meine rechte und pflichten sind. ich habe einen mann kennengelernt und mit ihm eine kurze affäre gehabt, daraus ist ein kind entstanden und ich habe mich seelisch nicht in der lage gesehen es abtreiben zu lassen. anfangs hatten wir uns darauf geeinigt, das er für das kind zahlt und das hat er auch immer gemacht und tut es noch, doch nun versucht das amt von ihm geld zu bekommen, da ich ja unterstützt werde. ich wollte das nicht, doch was soll ich machen, meine beziehung zu ihm und die des kindes zu ihm will ich nicht auf´s spiel setzten, denn das kind soll ja einen vater haben und ich bin ja ebenfalls mit schuld das das kind auf die welt gekommen ist und dafür kann ich ihn ja nicht büßen lassen, wenn er schon freiwillig für das kind zahlt. ausserdem ist ja ein selbstbehalt von 900,- euro für ihn gesichert oder? die sache ist, das er noch student ist und eine eigene firma hat. somit denke ich, das ich sowieso nicht an irgendwelche gelder herankomme, wenn er nichts verdient und das tut er nicht. damit ist die frage, ob ich eine möglichkeit habe, das amt davon abzuhalten, denn es könnte nur böses blut geben und das würde dem kind schaden. denn wo nichts zu holen ist, da kann ich natuerlich lange hinterherrennen und im endeffekt befürchte ich somit eine verschlechterung der beziehung zum kind und dem umgang mit der kleinen und mir und vielleicht sogar noch das mindern oder aussetzen des kindergeldes....oh das ist meine befürchtung.was soll ich tun und kann vom amt überhaupt etwas gefordert werden wenn ich das nicht will, oder wird mir dann die hilfe beim amt verwährt. was ist wenn er unter 900,- euro verdient? werden dann auch andere vermögensbestände von ihm mit einbezogen, wie z.B. lebensversicherungen usw.- ausserdem wohnt er noch daheim und zahlt miete, die er aber irgendwie mit den eltern verrechnet. also eigentlich wird er fast von ihnen finanziert. wie soll ich mich verhalten. ich bin etwas schüchtern und glaube auch nicht alles, was sie mir beim amt erzählen, denn das sie versuchen von ihm alles rauszuholen, das ist klar. ich sehe aber immer noch eine zukunft, vielleicht in ein paar jahren und will nicht alles auf´s spiel setzten. kann das amt an seine eltern herantreten wegen zahlungen für mich? für das kind ja, das weiss ich, doch für mich hoffentlich nicht, denn ich habe ein sehr gutes verhältniss zu den großeltern des kindes und das wäre fatal.glg und freue mich auf antwortandrea
 

Sisandra

Moderator
Hi andrea12,

grundsätzlich wird er nicht darum herumkommen, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, da ansonsten dir das Amt die Bezüge kürzen bzw. streichen kann. Leider ist das so und da wirst du auch wenig machen können. Kannst du ihm das nicht genau so erklären, dass du eben deshalb in einer Zwangslage bist?

Zum Thema Selbsbehalt habe ich etwas gefunden:

Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes: (§§ 1615 l,
1603 Abs. 1 BGB): unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.000 EUR.
Quelle:
Düsseldorfer Tabelle 2008

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

Alles Gute
Sisandra
 
R

Ratlos 200

Gast
hallo andrea12

es ist alles ein klein wenig zu wenig info.

ihr wohnt nicht zusammen und seid auch nicht ein paar? hab ichs richtig verstanden???

zahlt er UH in voller Höhe von anfang an? dann dürfte das amt nix von ihm fordern können.
hast du mal unterhaltsvorschuß erhalten holt das amt sich dieses geld vom vater des kindes auf jedenfall zurück.

allerdings gibt es einen haken wo er zahlen könnte-müßte.

das nennt sich unterhaltszahlung für die mutter des kindes weil diese wegen dem kind zu hause ist. läuft im normalfall für 3 jahre oder so.aber auch nur wenn ER genug einkommen hat.

meiner braucht nicht zahlen da unter dem selbstbehalt.


finanzielle unterstützung-wie sieht die in deinem fall aus???
 
A

andrea12

Gast
Hi andrea12,

grundsätzlich wird er nicht darum herumkommen, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, da ansonsten dir das Amt die Bezüge kürzen bzw. streichen kann. Leider ist das so und da wirst du auch wenig machen können. Kannst du ihm das nicht genau so erklären, dass du eben deshalb in einer Zwangslage bist?

Zum Thema Selbsbehalt habe ich etwas gefunden:



Quelle:
Düsseldorfer Tabelle 2008

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

Alles Gute
Sisandra
vielen dank dir,denke auch ich muss mit ihm reden, doch ich finde es eben vom amt total bescheuert, doch das muss wohl sein, das er seine verhältnisse offen legt und wo nichts zu holen ist, da geht wahrscheinlich nichts und dann hoffe ich mal, das ich vom amt weiter alles gezahlt bekomme, denn ich denke,das er nicht in der lage ist mir die gelder zu zahlen.na ich bin schon ein wenig durch den wind, denn ich weiss nicht wie er darauf reagieren wird, denn wir haben vorher ja miteinander vereinbart, das er mir nichts zahlen muss und somit für das kind aufkommt. oh ich hoffe ich kann bald wieder arbeiten gehen und der ganze misst hat ein ende.vg andrea
 
G

Gast

Gast
doch ich finde es eben vom amt total bescheuert, doch das muss wohl sein, das er seine verhältnisse offen legt und wo nichts zu holen ist, da geht wahrscheinlich nichts....denn wir haben vorher ja miteinander vereinbart, das er mir nichts zahlen muss und somit für das kind aufkommt.
Ist ja lustig, dass du es bescheuert findest, dass er seine finanziellen Verhältnisse offen legen soll. Zuerst ist nun mal der Kindsvater für Kind und Mutter zuständig und nicht der ach so anonyme Staat ( = der Steuerzahler ) in Form der ARGE. Wer würde denn überhaupt noch freiwillig etwas zahlen, wenn es hier um wünsch-dir-was geht? Keine Sorge, wenn er wirklich nichts hat, wird er auch nicht für dich zahlen müssen.
 
G

Gast

Gast
hallo andrea12

es ist alles ein klein wenig zu wenig info.

ihr wohnt nicht zusammen und seid auch nicht ein paar? hab ichs richtig verstanden???

zahlt er UH in voller Höhe von anfang an? dann dürfte das amt nix von ihm fordern können.
hast du mal unterhaltsvorschuß erhalten holt das amt sich dieses geld vom vater des kindes auf jedenfall zurück.

allerdings gibt es einen haken wo er zahlen könnte-müßte.

das nennt sich unterhaltszahlung für die mutter des kindes weil diese wegen dem kind zu hause ist. läuft im normalfall für 3 jahre oder so.aber auch nur wenn ER genug einkommen hat.

meiner braucht nicht zahlen da unter dem selbstbehalt.


finanzielle unterstützung-wie sieht die in deinem fall aus???
danke dir erst einmal für deine antwort. ich bin mit der finanziellen unterstützung sehr zufrieden, kann mich nicht beklagen. deswegen bin ich auch ein wenig schockiert gewesen, als sie sagten, das ich auf mein recht der unterhaltszahlung als mutter bestehen soll. aber da er ja unter den 900 euro liegt bekommen sie ja sowieso nichts von ihm, das einzige was mich ein wenig nervt ist, das er vielleicht dann auch weniger für das kind zahlt und das finde ich sehr schade. ich hoffe er versteht es, denn wenn nicht muss das kind leiden, weil das amt so stur ist. ja bis zum 3ten lebensjahr des kindes geht die unterstützung, doch natürlich bekomme ich vom amt viel weniger als von ihm möglich wäre, doch das ist auch nicht so wichtig. glaube ich bekomme nicht mal die hälfte von dem mindestbetrag von 770 euro. die hatten glaube ich irgendwas von dreihundert irgendwas gesagt. bekommst du auch weniger?

weisst du ob sie bei der mutter an seine oder meine eltern rangehen können um sich geld zu holen...das würde mich schockieren.

lg andrea und danke dir für die liebe antwort
 

Sisandra

Moderator
Hi andrea12,

wenn du über genügend eigenes Geld verfügen würdest, dann könntest du mit dem Vater des Kindes vereinbaren, was immer dir gefällt. Bist du aber auf Unterstützung durch den Staat angewiesen, dann verlangen die Behörden, dass zunächst einmal alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden von dir, also Unterhalt fürs Kind und auch Betreuungsunterhalt für dich, bevor die staatliche Gemeinschaft für dich aufkommt.

Erst wenn sich herausstellen sollte, dass der Vater nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, tritt die staatliche Gemeinschaft in die Verantwortung und gibt dir Geld. Ist irgendwie auch verständlich, weil sonst die Geldtöpfe ja nicht für die vielen Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, reichen würden.

Auch irgendein Sachbearbeiter in irgendeiner Behörde kann da nichts dafür. Das ist einfach Gesetz. Da aber der Vater des Kindes sehr wahrscheinlich nicht über genügend Geld verfügt, auch noch dir Unterhalt zu leisten, wird es sehr wahrscheinlich nur darum gehen, dass er seine Einkünfte und seine Vermögensverhältnisse offenlegt und damit ist es dann auch wieder gut.

Ich finde es übrigens ganz toll, dass ihr beide die Verantwortung für das Kind übernehmt, auch wenn das Kind aus einer kurzen Affäre entstanden ist. Es gibt genügend Männer, die sich da sowohl finanziell als auch als Vater aus der Verantwortung stehlen. Leider gibt es auch genug Mütter, die den Kontakt zwischen Vater und Kind nicht zulassen.

Erklär ihm halt, dass du dich in einer absoluten Zwangslage befindest, weil dir sonst die Bezüge gestrichen werden.

Alles Gute
Sisandra
 
G

Gast

Gast
Hi andrea12,

wenn du über genügend eigenes Geld verfügen würdest, dann könntest du mit dem Vater des Kindes vereinbaren, was immer dir gefällt. Bist du aber auf Unterstützung durch den Staat angewiesen, dann verlangen die Behörden, dass zunächst einmal alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden von dir, also Unterhalt fürs Kind und auch Betreuungsunterhalt für dich, bevor die staatliche Gemeinschaft für dich aufkommt.

Erst wenn sich herausstellen sollte, dass der Vater nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten, tritt die staatliche Gemeinschaft in die Verantwortung und gibt dir Geld. Ist irgendwie auch verständlich, weil sonst die Geldtöpfe ja nicht für die vielen Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, reichen würden.

Auch irgendein Sachbearbeiter in irgendeiner Behörde kann da nichts dafür. Das ist einfach Gesetz. Da aber der Vater des Kindes sehr wahrscheinlich nicht über genügend Geld verfügt, auch noch dir Unterhalt zu leisten, wird es sehr wahrscheinlich nur darum gehen, dass er seine Einkünfte und seine Vermögensverhältnisse offenlegt und damit ist es dann auch wieder gut.

Ich finde es übrigens ganz toll, dass ihr beide die Verantwortung für das Kind übernehmt, auch wenn das Kind aus einer kurzen Affäre entstanden ist. Es gibt genügend Männer, die sich da sowohl finanziell als auch als Vater aus der Verantwortung stehlen. Leider gibt es auch genug Mütter, die den Kontakt zwischen Vater und Kind nicht zulassen.

Erklär ihm halt, dass du dich in einer absoluten Zwangslage befindest, weil dir sonst die Bezüge gestrichen werden.

Alles Gute
Sisandra


ja das denke ich auch sisandra,

das ist wohl das beste, das ich ihm es so erkläre, doch ich kann vertsehen, das er sauer wird, denn er hat immerhin schon für 1 jahr im voraus den unterhalt bezahlt und das indem er bei seinen eltern schulden aufgenommen hat. klar ist es das geld von den großeltern, doch er hat es für sich aufgenommen und ihnen auch nicht gesagt für was er es aufgenommen hat. in jedem fall ist es wirklich sehr sehr schwer für mich ........aber ich danke dir für deine liebe antwort und du scheinst dich wirklich sehr sehr gut auszukennen und hast mir wahnsinnig geholfen. nein er drückt sich vor nichts. das ist es ja gerade was mich nervt. er drückt sich vor nichts und das amt macht mehr kaputt als ganz. er hat gerade einen neuen auftrag für seine firma in aussicht und ich denke er wird das auch noch schmeissen wenn es so weitergeht, nur damit er nicht um sonst arbeiten geht.

na schauen wir mal, werde mal mit ihm reden
 

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