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Unterhalt nach Arbeitslosigkeit nachzahlen???

tommi74

Neues Mitglied
Hallo,

heute kriege ich Post vom Jugendamt, die wollen für die Zeit Mai 2006 bis Juli 2007 runde 4900 Euro von mir haben. Zu dieser Zeit war ich arbeitslos, habe demnach ALG 1, später ALG 2 bekommen. Ich weiß, das die KM keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Ist es rechtmässig, das ich diesen Betrag nachzahlen muss? Ist ja nicht wenig was die da von mir haben wollen.
Ich hoffe das hier einer mehr weiß.
Ich werde natürlich am Monatg beim JA anrufen und da nachfragen, aber der Brief hat mir jetzt schon so ziemlich das Wochenende versaut und bis Monat abwarten ist mir grade zu lange.

Danke
 

Sisandra

Moderator
Hi tommi,

für die Nachzahlung in dieser Höhe gibt es 2 mögliche Gründe. Entweder es besteht ein Unterhaltstitel und du hast versäumt eine Abänderung zu beantragen wegen deiner Arbeitslosigkeit, oder aber es handelt sich ohnehin nur um den Mindestunterhalt und der ist meines Wissens immer zu leisten.

Ich denke, dass deine Ex das JA beauftragt hat sich um die Unterhaltsangelegenheiten zu kümmern. Da muss sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt haben damit sich das JA einschaltet.

Lass dir das WE aber dadurch nicht komplett vermiesen. Versuche den Betrag durch Raten abzustottern, die dir das Überleben immer noch möglich machen.

Wenn du erwerbstätig bist, beträgt dein Selbstbehalt immer 900 €, wenn du arbeitslos bist, senkt sich dieser Betrag auf 770 € monatlich.

Das bedeutet, dass du nur soviel bezahlen musst, dass dir mindestens 900 € monatlich übrig bleiben.

Gruß
Sisandra
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Unterhaltszahlungen müssen unter allen Umständen in voller Höhe gezahlt werden.
Ich hatte das gleiche Problem wie du,man drohte mir damals sogar mit Erzwingungshaft.
Meines Wissens ist sogar Hartz IV Pfändbar zu 100%
 
M

Maxi49

Gast
Hallo,

heute kriege ich Post vom Jugendamt, die wollen für die Zeit Mai 2006 bis Juli 2007 runde 4900 Euro von mir haben. Zu dieser Zeit war ich arbeitslos, habe demnach ALG 1, später ALG 2 bekommen. Ich weiß, das die KM keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Ist es rechtmässig, das ich diesen Betrag nachzahlen muss? Ist ja nicht wenig was die da von mir haben wollen.
Ich hoffe das hier einer mehr weiß.
Ich werde natürlich am Monatg beim JA anrufen und da nachfragen, aber der Brief hat mir jetzt schon so ziemlich das Wochenende versaut und bis Monat abwarten ist mir grade zu lange.

Danke
wieso ist Dein Wochenende jetzt versaut? Deine Kinder leben nun mal nicht von Luft und Liebe alleine. Oder soll der Steuerzahler dafür aufkommen?

Wenn Deine Frau keine Sozialleistungen bekommen hat, fehlte ihr der Unterhalt für eure Kinder ja auch für die Zeit Deiner Arbeitslosigkeit und sie musste mit wenig klarkommen.

Hat sie Sozialleistungen bezogen und Deine Kinder sind noch unter 12 Jahren, wäre sie von Amtswegen verpflichtet gewesen UVG zu beantragen.

Sind Deine Kinder über 12 Jahre und Deine Frau verdient nicht genug bzw. garnichts hat sie ja Sozialleistungen bezogen und somit wäre der Staat in Vorleistung bzgl. des Kindesunterhalts gegangen.

Aufgrund Deiner Arbeitslosigkeit sind jetzt Schulden aufgekommen, die Du natürlich zurückzahlen musst, vorausgesetzt Du verdienst genug. Diese Schulden bleiben 30 Jahre bestehen, wenn ein Titel vorliegt.

Dein Frau kann beim JA Beistandsschaften für eure Kinder beantragen und dann wird alles finanzielle übers JA geregelt, was sie wohl auch veranlasst hat.

Aus der Nummer wirste wohl nicht rauskommen, vermute ich mal.

Maxi
 

tommi74

Neues Mitglied
warum wochenende versaut? weil denen nach 5 jahren einfällt, das ich denen vom ja bzw. meiner ex noch was schuldig bin. ich war halt der meinung das ich während des bezuges von alg1 bzw. alg2 nicht zahlen muss.
das meine tochter nicht von luft und liebe ist mir auch klar, also dumme sprüche und stechende ironie kannst du dir schenken. ich weiß das ich für meine tochter verantwortlich bin und zahle schon freiwillig mehr als ich muss. also mal den klugscheissmodus flach halten wenn man nicht informiert ist.
zudem hätte meine ex damals kein uvg bekommen, da sie zu dem zeitpunkt bereits verheiratet war und soweit mir bekannt ist wird dann kein vorschuss mehr bezahlt.
und nebenbei maxi, ich habe nie vom steuerzahler verlangt, das er für den unterhalt meiner tochter aufkommt. es juckt mich nicht was du für probleme hast, aber mir hier mit so dummen sprüchen um die ecke kommen, lässt darauf schliessen, das du eine mit 2 kinder sitzengelassene frau bist, die jeden scheiss kerl hasst. ich habe eine einfache frage gestellt und man bekommt gleich dumme sprüche reingedrückt, ohne einfach mal sachlich zu bleiben. das ist echt typisch deutsch. übrigens bin ich deutscher, aber sowas kotzt mich echt an. keine ahnung vom drumherum aber den mund aufreissen. schenk dir bitte eine antwort, danke
 
C

chrismas

Gast
Meines Wissens ist sogar Hartz IV Pfändbar zu 100%
Hartz IV ist überhaupt nicht pfändbar, da es sich hierbei um zweckgebundene staatliche Zahlungen handelt. Das wissen auch die Kreditinstitute, allerdings wie so oft in Deutschland, halten die sich nicht daran.

Das bedeutet, man bekommt eine Kontopfändung und hat dann 2 Wochen Zeit einen Pfändungsschutz zu beantragen oder aber, wenn man weiß, dass man Schulden hat, ein sogenanntes P-Konto aus seinem Konto machen lassen von der Bank, denn dann ist alles unpfändbar, was unter dem Selbstbehalt liegt.
 
G

Gelöscht 32652

Gast
leider muss ich euch eines besseren belehren und zwar aus eigener Erfahrung.

Mit Frist zum 27.12.2011 hat jeder die Möglichkeit sein Konto in ein P (Pfändungsschutz) Konto umzuwandeln.
Macht er dieses nicht ist auch HartzIV zu 100% pfändbar.
Auf Unterhaltsschulden kann ein Titel erwirkt werden,dieser ist 30 Jahre gültig
 

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