B
Bergsteiger
Gast
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen in Sachen Unterhalt ab 18. Ich habe zwei Töchter, die eine (20 Jahre) hat durch den Einfluß ihrer Mutter keinen Kontakt zu mir und deshalb erfahre ich nur schwer, wenn sich ihre Lebenssituation verändert. Mit meiner zweiten Tochter (15 Jahre - noch Schülerin) habe ich regelmäßigen Kontakt worüber ich mich sehr freue. Über ein Schreiben der Familienkasse habe ich nun erfahren, dass meine ältere Tochter nach § 74 Abs. 1 EStG die Auszahlung des Kindergeldes auf ihr Konto beantragt hat (bisher bekam es die Mutter überwiesen). Nach RS mit dem Amt teilte mir die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass meine Tochter ausgezogen sei (über 7-Ecken weiß ich nun, dass sie bei ihrem Freund wohnt). Sie hat dieses Jahr ihr Abitur gemacht, angeblich noch keinen Ausbildungsplatz und keinen Studienplatz und weiß noch gar nicht, was sie machen wird. Sie arbeitet jedoch nebenbei (der Verdienst ist mir nicht bekannt - wahrscheinlich Mini-Job).
Bevor mir die Angaben über die weitere Planung ihrer Zukunft sowie das Einkommen vorliegen, sehe ich nun gar nicht mehr ein, Unterhalt an die Mutter zu zahlen (meine Tochter wollte den Unterhalt ab 18. weiterhin auf das Konto der Mutter), wo meine Tochter doch gar nicht mehr bei ihr wohnt. Meine Ex-Frau hat sich auch immer damit herausgeredet, dass sie unter dem Selbsteinbehalt liege und somit keinen Unterhalt zahlen müsse. Ich habe immer meine Unterlagen offenlegen müssen, mir wurde jedoch von der Gegenseite alles verwehrt. Den Unterhalt habe ich bisher ohne jede Unterbrechung für beide Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle geleistet.
Vielen Dank für eure Hilfe
kann mir jemand weiterhelfen in Sachen Unterhalt ab 18. Ich habe zwei Töchter, die eine (20 Jahre) hat durch den Einfluß ihrer Mutter keinen Kontakt zu mir und deshalb erfahre ich nur schwer, wenn sich ihre Lebenssituation verändert. Mit meiner zweiten Tochter (15 Jahre - noch Schülerin) habe ich regelmäßigen Kontakt worüber ich mich sehr freue. Über ein Schreiben der Familienkasse habe ich nun erfahren, dass meine ältere Tochter nach § 74 Abs. 1 EStG die Auszahlung des Kindergeldes auf ihr Konto beantragt hat (bisher bekam es die Mutter überwiesen). Nach RS mit dem Amt teilte mir die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass meine Tochter ausgezogen sei (über 7-Ecken weiß ich nun, dass sie bei ihrem Freund wohnt). Sie hat dieses Jahr ihr Abitur gemacht, angeblich noch keinen Ausbildungsplatz und keinen Studienplatz und weiß noch gar nicht, was sie machen wird. Sie arbeitet jedoch nebenbei (der Verdienst ist mir nicht bekannt - wahrscheinlich Mini-Job).
Bevor mir die Angaben über die weitere Planung ihrer Zukunft sowie das Einkommen vorliegen, sehe ich nun gar nicht mehr ein, Unterhalt an die Mutter zu zahlen (meine Tochter wollte den Unterhalt ab 18. weiterhin auf das Konto der Mutter), wo meine Tochter doch gar nicht mehr bei ihr wohnt. Meine Ex-Frau hat sich auch immer damit herausgeredet, dass sie unter dem Selbsteinbehalt liege und somit keinen Unterhalt zahlen müsse. Ich habe immer meine Unterlagen offenlegen müssen, mir wurde jedoch von der Gegenseite alles verwehrt. Den Unterhalt habe ich bisher ohne jede Unterbrechung für beide Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle geleistet.
Vielen Dank für eure Hilfe