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Unterdrückung und Häusliche Gewalt

diabolo

Aktives Mitglied
Der Meinung bin ich auch Diabolo, frage ist nur ob sie das vom Jugendamt aus auch "darf". Wie gesagt befürchtet sie das die Kinder weggenommen werden. Ich hab mich allerdings schon schlau gemacht das Jugendamt DARF nicht einfach so die Kinder wegnehmen selbst wenn sie bereits eine Untersuchung eingeleitet haben. Allerdings sollte sie einen Antrag auf das Aufenthaltbestimmungsrechtes beim Jugendgericht stellen, was halt wieder das Problem ist, sie kommt nicht ohne weiteres raus und wenn doch würde ihr das nötige Geld fehlen dahin zu fahren. Wenn dann müsste sie die Polizei verständigen oder einen Freund oder einer Freundin den Auftrag geben diese zu verständigen auf das sie ungeschoren die Wohnung verlassen kann. Ob das die Polizei macht ist natürlich wieder ne andere sache, werde mich aber morgen bei der Polizei beraten lassen, wir haben so ne Stelle die in Verbindung auf Gewalt gegen Frauen spezialisiert sind, vielleicht können die mir irgendwie weiterhelfen oder zumindest Ratschläge geben.
Sie darf das Kind mitnehmen. Es ist meistens so, dass die Mütter mit ihren Kindern dorthin fliehen. Ich würde es auch stark empfehlen, denn es kann große Probleme mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht geben, wenn sie die Kleine beim Vater läßt und er es darauf anlegt (wovon auszugehen ist).

Wenn sie im Frauenhaus ist, dann helfen ihr die Bearbeiterinnen dort bei allen nötigen Erledigungen (Anwalt, Jugendamt, Wohnungsantrag etc.).
Sie kann jederzeit bei der Polizei das nächste Frauenhaus erfragen. Dort könnte sie anrufen und eine Stelle vereinbaren, an der sie abgeholt wird - da lassen sich immer Möglichkeiten finden.

Wichtig wäre eine Art Notkoffer mit Papieren (für sich und das Kind - notfalls Kopien), Geld, Sparbuch, Notkleidung, Waschutensilien etc., den sie irgendwo bei jemand Bekannten schon mal unterbringt. Wenn sie tatsächlich mal schnell flüchten muss, dann hat sie keine Zeit mehr dafür alles zusammen zu packen.
 

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