Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Unsere Freundin wurde einfach weggesperrt!!! :-((

SaBo77

Mitglied
Hallo an Alle,


eine gute Freundin und ich sind echt verzweifelt und wissen an dieser Stelle keinen Rat mehr! Eine 15-jährige Freundin von uns hat ziemlich Mist gebaut. Aufgrund massiver Probleme mit ihrer alleinerziehenden Mutter, nahm sie vor einiger Zeit Drogen, bekam regelmäßig Wutanfälle, bei denen sie weinend und schreiend zusammenbrach und ritzte sich die Unterarme auf. Auch zeigte sie jemanden an, der sie angeblich sexuell genötigt habe. Wir kennen in diesem Fall nicht die 100%ige Wahrheit, stehen aber dennoch hinter ihr, denn sie verhält sich sehr auffällig seitdem.
Letzte Woche Dienstag bat sie uns, mit ihr auf's Jugendamt zu gehen, da sie es zuhause nicht mehr aushält und auch nicht mehr dort schlafen möchte. Ihre Mutter ist psychisch krank, hat übertriebene Ängste und Kontrollzwänge und verbietet ihr den Kontakt zu guten Freundinnen, die allerdings drogen-, alkohol- und nikotinfrei sind und ein ordentliches Leben führen.
Beim Jugendamt sagte ich, dass es sich hier um Gefahr in Verzug handelt und es müßte dringend etwas geschehen. Es folgte ein Kriseninterventions-Gespräch und wir erzählten gemeinsam mit unserer Freundin so ziemlich alles, was wir in der Familie bei ihr zuhause gesehen und erlebt haben, z.B. Dass die Wohnung total unordentlich und zugestellt ist, dass die Mutter vor ihren minderjährigen Töchtern (12, 15) rund um die Uhr qualmt, sie diese auch rauchen läßt, dass die 15-jährige kein eigenes Zimmer hat und von der Mutter mit Tabletten zugestopft wird, die abhängig machen und eigentlich auch nur Bedarfsmedikation sind (Tavor). Außerdem liegen Beruhigungsmedikamente der Mutter in greifbarer Nähe, so dass die 15-jährige diese auch einnahm. Die Mitarbeiterinnen vom Jugendamt machten sich Notizen und sprachen von Kindeswohlgefährdung, die evtl. vorliegt. Wir versuchten unsere Freundin davon zu überzeugen, sich zunächst stationär unterbringen zu lassen, um erst einmal Ruhe zu haben. Die Bedingung war aber, dass wir sie besuchen dürfen und Kontakt zu ihr halten können. Das Jugendamt versicherte ihr und uns, dass sie als 15-jährige selbstverständlich auch Rechte hat und Besuch empfangen darf, wenn sie das möchte. Mit dieser Zusicherung ließ sie sich einweisen! Was sie und wir nicht ahnten, traf ein: Als wir sie besuchen wollten, ließ der ziemlich durchtrainierte Pfleger uns nicht zu ihr, mit der Begründung, es läge eine Kontaktsperre, die von der Mutter veranlaßt wurde, vor. Wir sollen uns an das zuständige Jugendamt wenden. Unsere Freundin stand hinter dem Fenster, klopfte und legte ihre Handfläche an die Scheibe. Wir gaben ihr mittels Gestik zu verstehen, dass wir nicht rein zu ihr dürfen. Nicht einmal, die Blume mit der Karte gab er an sie weiter. Ihr wurde das Handy entzogen, an den oberen Fenstern waren Gitter! Ist sie im Gefängnis gelandet??? Nach einer Woche erreichte ich endlich die Mitarbeiterin vom Jugendamt, um mit ihr zu klären, was da vor sich geht, denn das kann ja wohl nicht sein! Sie meinte, solange die Mutter das Sorgerecht hat, könne nur sie entscheiden, von wem ihre Tochter besucht wird und Besuch von uns möchte sie nicht. Hallo?? Ich dachte, es war die Rede von einer Unterbringung im Krankenhaus und nicht in der Geschlossenen und die Bedingung war der Kontakt zu uns! Die Mitarbeiterin meinte, in diesem Haus wird jedem das Handy entzogen und wir wollen doch auch, dass sie wieder gesund wird. Ja schon, die Frage ist nur, ob sie gesund wird, wenn sie ihre Freunde nicht sieht und das Versprechen vom Jugendamt nicht gehalten wurde und sie deshalb wieder Heulkrämpfe bekommt und sich selbst verletzen möchte. Wir sind die Freunde, die ihr gut tun, die sie begleitet haben die ganze Zeit und dürfen nicht zu ihr, obwohl sie das ausdrücklich gewünscht hat??!! Hier geht doch etwas mächtig schief! Mittlerweile bereuen wir es, sie zu einem stationären Aufenthalt überzeugt zu haben! Mit ihrem weit weg wohnenden Vater stehen wir eng im Kontakt, es läuft ein Sorgerechts-Verfahren und er hat eine gute Anwältin, die meinte zu 95% verliert die Mutter bald das Sorgerecht. Die Frage ist aber, wie lange dauert das noch, bis es endgültig ist. Zur Verhandlung sind wir als Freunde auch mit geladen und werden gegen die Mutter aussagen!
Wie können wir nun vorgehen, um unsere Freundin zu besuchen? Was haben wir überhaupt noch in der Hand? Wann bekommt sie ihr Handy endlich wieder, um uns wenigstens schreiben zu können, wie es ihr geht??? (Denn der Krankenpfleger dort ist lt. Seiner Aussage nicht auskunftsberechtigt, wie krass!!!) Wir wissen zur Zeit GAR NIX über sie, sind echt am Ende mit den Nerven! Ich überlege schon, wieder hinzufahren und mich ans Fenster zu stellen, das ist ja nicht verboten, mich draußen dort aufzuhalten. Oder ich schreibe Zettel, dass wir an sie denken und hänge die an Luftballons, welche ich dort an Bäumen befestige. Aber dann rastet sie vielleicht aus, weil sie uns nicht sehen kann! Es ist so traurig, wir vermissen sie soooo seeeehr!!! Was können wir oder sie nur tun???? Kommen uns total verarscht vor und sind nur am heulen!!! :-(((
 

Sisandra

Moderator
Hi SaBo,

solange die Mutter das Sorgerecht hat, hat sie auch die Möglichkeit, jeglichen Besuch für ihre Tochter in der Psychiatrie zu untersagen. Und so, wie du die Situation geschildert hast, seid ihr Freundinnen natürlich in den Augen der Mutter die Bösen.

Das Jugendamt kann da gar nichts für euch tun, leider.

Die Zeit, in der euere Freundin in der Psychiatrie ist, wird aber auch wieder vorbei gehen. Also seid stark und wartet ab.

Alles Gute
Sisandra
 
S

Schmetterlingsflattern

Gast
du kanst doch bestimmt briefe schreiben oder ist das auch untersagt? wenn sie post empfangen darf,könntest du eben auch einfach unter anderen namen die post an sie senden so hat sie wenigstens etwas aufbauendes...für sich.
wen sie weiss, die freunde halten zu ihr,obwohl sie wohl schon mitbekam,das ihr sie besuchen wolltet ,nur nicht durftet.
das kann ihr ja halt geben.
 

SaBo77

Mitglied
Würden ihr gerne schreiben, aber wie gesagt, als wir vor der Klinik standen, wurde nicht einmal unsere Blume mit Karte angenommen. Also werden auch keine Briefe weitergeleitet. Vor allem kann es ein, sie ist dort noch weitere 6-7 Wochen, war aber in der Annahme, bereits letzten Freitag entlassen zu werden. Weiß jemand wie lang so ein Eilverfahren um's Sorgerecht dauern kann? Das läuft ja gerade und dann hätte der Vater das Sagen über sie und würde uns den Besuch erlauben...
 

Sisandra

Moderator
Nur weil ein Verfahren beim Familiengericht anhängig ist, heißt das noch lange nicht, dass es so ausgeht, wie ihr euch das wünscht.

Ein Eilverfahren dürfte etwas schneller gehen, ein paar Wochen, schätze ich mal. Aber macht euch da bitte jetzt nicht all zu große Hoffnungen.

Ihr könnt der Freundin doch über den Vater Grüße bestellen. Dem wird der Kontakt zur Tochter wohl kaum untersagt werden und ihr seid ja auch in Kontakt mit ihm.

Ganz grundsätzlich denke ich, dass - wenn in der Psychiatrie ein so langer Aufenthalt angedacht ist - das nicht ohne Grund passiert. Euere Freundin sollte sich jetzt erst einmal ganz auf sich konzentrieren und die Zeit dafür nutzen, dass sie bald wieder auf die Beine kommt.

Wäre da nicht ganz offensichlich bei euerer Freundin etwas nicht in Ordnung, hätte schon das JA nicht auf Psychiatrie gedrängt, sondern euere Freundin anderweitig unterbringen können.
 

SaBo77

Mitglied
Hm ja... wie gesagt, das Ritzen und sie sprach ständig von Umbringen, wollte von der Brücke springen, wir beide hielten sie mit aller Kraft ab und schleppten sie an Armen und Beinen zum Auto. :( Der Vater hat das Sorgerecht NOCH nicht, obwohl er darum kämpft und auch unsere Freundin möchte, dass der Vater mind. 50% hat. Die Mutter bekommt es wahrscheinlich ganz entzogen für diese Tochter, weil sie einfach überfordert ist mit sich und allem. Wir haben das ja selbst miterlebt in dem Haushalt...
 

Sisandra

Moderator
Auch wenn ihr jetzt Zweifel habt, ob es richtig war, euerer Freundin zu dem Aufenthalt in der Psychiatrie zuzuraten, denke ich war das zu diesem Zeitpunkt die einzig richtige Entscheidung.

Wenn euere Freundin so stark suizidgefährdet war/ist kann keiner wissen, wie es sonst ausgegangen wäre. Ihr könnt sie schließlich nicht rund um die Uhr bewachen.

Ich hoffe, sie kann den Aufenthalt dort für sich nutzen und geht stabiler dort in ihr Leben zurück, muss sich nicht mehr ritzen und auch keine Gedanken mehr an Suizid haben. DAS ist doch letztlich das was zählt. Was sind da schon ein paar Wochen ohne Kontakt?
 
M

Monarose

Gast
Es wäre gut, wenn du dich NICHT vor ihr Fenster stellen würdest, sondern die Kontaktsperre akzeptieren könntest. Ich kenne niemanden, der während eines Psychiatrieaufenthaltes sofort Besucher empfangen konnte. Ganz unabhängig von der Mutter und deren Wünschen.
Lasst eure Freundin zur Ruhe kommen. Die Fakten sind dem JA jetzt bekannt, sie muss da sicher nicht mehr hin. Und da sie ja akut selbstgefährdend unterwegs war, ist sie in der Psychiatrie auch erstmal gut aufgehoben.
Vermittel deiner Freundin, dass alles o.k. ist und spende ihr Ruhe, nicht noch mehr Hektik durch das Geschimpfe über die Kontaktsperre.
Vielleicht schreibst du ihr.
 
G

Gast

Gast
Also ich denke, ihr solltet euch auf den Vater des Mädchens verlassen. Er scheint ja ein überlegter Mensch zu sein und dass er einen guten Anwalt zu Hilfe geholt hat, ist das einzig richtige. Fragt ihn doch mal, ob er Kontakt haben darf. Wenn ja, dann solltet ihr eurer Freundin ausrichten lassen, dass sie keine Angst haben soll und sie sich jetzt erstmal auf sich selber konzentreiren soll. Sie sollte nach Möglichkeit das beste aus der Situation machen und die Zeit in der Klinik nützen, stabiler zu werden. Vielleicht findet sie dann ja mehr zu sich und es ist vielleicht auch nicht schlecht, wenn sie keinen Kontakt hat (solange nur gesichert ist, dass sie keine Angst hat). Auch gute Freunde können manchmal so einen "Heilungsprozess" behindern.
Tut NICHTS ohne den Vater einzuweihen, denn sonst könntet ihr schaden! Ihr wisst schließlich nicht, welche Schritte der Anwalt des Vatern und auch die Anwälte der Mutter verfolgen. Am Ende spielt ihr den Anwälten der Mutter etwas zu, was die verwenden können. Stellt euch z.B. mal vor, ihr versuchts übers Fenster, eure Freundin wird erwischt und tickt dann recht aus... schwupp, schon könnte man euch schädlichen Einfluss unterstellen und die Anwälte des Vaters können euch als Zeugen nicht mehr gebrauchen.
Wahrscheinlich ist es wirklich so, dass die Chancen des Vaters nicht schlecht stehen und sollte er momentan auch kein Besuchsrecht haben, so kann er dieses per gerichtliche Verfügung erwirken. Ihr als Freunde habt diese Möglichkeit natürlich nicht.
Also Ruhe bewahren und eng mit dem Vater zusammenarbeiten!
Es wird sicher schwer für euch sein und natürlich auch für eure Freundin, aber trotzdem darf man nicht unüberlegt handeln.
Alles Gute!
Gast VV
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben