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Unsere BÜROKRATIE - bin einfach nur fassungslos !

Tüdelkram

Aktives Mitglied
Hallo Ihr Lieben,

Letzte Woche erhielt ich vom Finanzamt eine Aufforderung, die "beigefügte Erklärung zum dauernden Getrenntleben" ausgefüllt zurückzusenden.

Ich rief gestern vor Absenden des Schriftstücks beim Finanzamt an und fragte, warum ich das ausfüllen soll, denn ich bin bereits seit 2007 geschieden und bisher gab's nie Probleme mit der Steuererklärung. Die Dame erklärte, dass dies durch die Einkommensteuererklärung, die ich online über das Elster Formular bearbeite, erforderlich ist, da Elster keine Möglichkeit bietet für die Eingabe des Familienstands!!! Gleichzeitig meinte sie, dass ich das Scheidungsurteil vorlegen muß, aber..... ich darf das nicht beim Finanzamt, sondern muß zum Bürgeramt. Pflichtbewußt marschierte ich heute zum Bürgeramt und die Empfangsdame hat noch nie etwas davon gehört, dass ein Scheidungsurteil vorgelegt werden muß. Mir kam das ganze schon recht komisch vor aber jetzt kommt der Knaller...

Bei Eintritt des Raumes erklärte ich der Mitarbeiterin worum es sich handelt und sie grinste bereits merkwürdig. Ich legte das Scheidungsurteil vor, sie las die 1. Seite, sie las die 2. Seite und so weiter. Ich dachte schon, was geht die es an, was in meinem Scheidungsurteil steht. Dazu muß ich sagen, dass dies nur der rechtskräftige Beschluss, zwar mit Vermerk der Rentenanteile, aber die Kindsangelegenheiten sowie alles Weitere sind nicht erwähnt (das war mein Glück). Eigentlich sollte sie ja wohl nur das Datum der Scheidung im PC vermerken und dass dies rechtskräftig ist. Nein... falsch gedacht ! Ich bekam zum Vorwurf "da steht ja gar kein Scheidungsgrund im Urteil, das ist aber komisch". Ich war einfach nur sprachlos! Sie blätterte ein 2. Mal von Seite 1 bis x und war zickig. Dann tippte sie etwas in den PC, stand auf und sagte, ich muss noch eine Kopie vom Scheidungsurteil machen, sie brauchen ja keine Bestätigung, dass sie hier waren, oder? Erst stotterte ich ein nein und dann dachte ich mir, wer weiß, was die für ein Spiel spielt und sagte, ich möchte doch einen Nachweis. Sie daraufhin "das kostet aber 5 Euro". War mir egal...

Hat jemand Erfahrung, ob das tatsächlich vorgelegt werden muß? Ich meine, es geht doch niemanden mein Scheidungsurteil an, lediglich das Scheidungsdatum! Ich fühle mich, als hätte ich mich auf offener Straße nackt ausgezogen.

Auf jeden Fall werde ich aber ein Beschwerdeschreiben über die Art und Weise dieser Angestellten an den Dienststellenleiter schreiben! Das steht fest.

Viele Grüße
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Tüdelkram,

das mit dem Scheidungsurteil ist schon richtig, doch wenn du von denen aufgefordert wirst das Urteil einzureichen, brauchst du jedoch die im Urteil dargelegten privaten Umstände nicht preisgeben.

Ich weiß nicht genau, was du vorgelegt hast, doch grundsätzlich genügt der eigentliche Urteilsausspruch, nicht aber die übrigen Bestandteile des Urteils, zB das, was die Finanziöse vermisst hat. :D

Du wirst das ja nicht so oft machen, doch für die, die mitlesen.
Vielfach reicht eine einfache und selbst gefertigte Fotokopie des Tenors des Urteiles.

Auch kannst du diese Dinge die denen nichts angehen schwärzen. Für die Mittagspause soll die Dame sich eine Zeitung kaufen.

Soll wie in deinem Fall die Scheidung selbst nur bewiesen werden, genügt in aller Regel auch ein Auszug aus dem neu geänderten Familienbuch. Daher der Gang zum Einwohnermeldeamt bzw. Standesamt.

Ich finde das sehr unprofessionell und unverschämt was die Finanzbeamtin machte.
Kannst du aber auch bei ihrem Chef rügen!
 

Tüdelkram

Aktives Mitglied
Hallo Rhenus,

danke für deine Antwort.
Ja, ich bin ganz deiner Meinung, dass die "Finanziöse" :D wie du sie so schön nennst, ziemlich unprofessionell gearbeitet hat.
Nun ja, sie hat sich ja jetzt ihre Kopie gezogen und soll damit glücklich werden. Ich sollte ja auch das Original vorlegen und deshalb konnte ich vorab nichts schwärzen.

Jedenfalls war mir das eine Lehre und ich bin künftig etwas skeptischer.

Danke und viele Grüße
 

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