Hallo Ihr Lieben,
Letzte Woche erhielt ich vom Finanzamt eine Aufforderung, die "beigefügte Erklärung zum dauernden Getrenntleben" ausgefüllt zurückzusenden.
Ich rief gestern vor Absenden des Schriftstücks beim Finanzamt an und fragte, warum ich das ausfüllen soll, denn ich bin bereits seit 2007 geschieden und bisher gab's nie Probleme mit der Steuererklärung. Die Dame erklärte, dass dies durch die Einkommensteuererklärung, die ich online über das Elster Formular bearbeite, erforderlich ist, da Elster keine Möglichkeit bietet für die Eingabe des Familienstands!!! Gleichzeitig meinte sie, dass ich das Scheidungsurteil vorlegen muß, aber..... ich darf das nicht beim Finanzamt, sondern muß zum Bürgeramt. Pflichtbewußt marschierte ich heute zum Bürgeramt und die Empfangsdame hat noch nie etwas davon gehört, dass ein Scheidungsurteil vorgelegt werden muß. Mir kam das ganze schon recht komisch vor aber jetzt kommt der Knaller...
Bei Eintritt des Raumes erklärte ich der Mitarbeiterin worum es sich handelt und sie grinste bereits merkwürdig. Ich legte das Scheidungsurteil vor, sie las die 1. Seite, sie las die 2. Seite und so weiter. Ich dachte schon, was geht die es an, was in meinem Scheidungsurteil steht. Dazu muß ich sagen, dass dies nur der rechtskräftige Beschluss, zwar mit Vermerk der Rentenanteile, aber die Kindsangelegenheiten sowie alles Weitere sind nicht erwähnt (das war mein Glück). Eigentlich sollte sie ja wohl nur das Datum der Scheidung im PC vermerken und dass dies rechtskräftig ist. Nein... falsch gedacht ! Ich bekam zum Vorwurf "da steht ja gar kein Scheidungsgrund im Urteil, das ist aber komisch". Ich war einfach nur sprachlos! Sie blätterte ein 2. Mal von Seite 1 bis x und war zickig. Dann tippte sie etwas in den PC, stand auf und sagte, ich muss noch eine Kopie vom Scheidungsurteil machen, sie brauchen ja keine Bestätigung, dass sie hier waren, oder? Erst stotterte ich ein nein und dann dachte ich mir, wer weiß, was die für ein Spiel spielt und sagte, ich möchte doch einen Nachweis. Sie daraufhin "das kostet aber 5 Euro". War mir egal...
Hat jemand Erfahrung, ob das tatsächlich vorgelegt werden muß? Ich meine, es geht doch niemanden mein Scheidungsurteil an, lediglich das Scheidungsdatum! Ich fühle mich, als hätte ich mich auf offener Straße nackt ausgezogen.
Auf jeden Fall werde ich aber ein Beschwerdeschreiben über die Art und Weise dieser Angestellten an den Dienststellenleiter schreiben! Das steht fest.
Viele Grüße
Letzte Woche erhielt ich vom Finanzamt eine Aufforderung, die "beigefügte Erklärung zum dauernden Getrenntleben" ausgefüllt zurückzusenden.
Ich rief gestern vor Absenden des Schriftstücks beim Finanzamt an und fragte, warum ich das ausfüllen soll, denn ich bin bereits seit 2007 geschieden und bisher gab's nie Probleme mit der Steuererklärung. Die Dame erklärte, dass dies durch die Einkommensteuererklärung, die ich online über das Elster Formular bearbeite, erforderlich ist, da Elster keine Möglichkeit bietet für die Eingabe des Familienstands!!! Gleichzeitig meinte sie, dass ich das Scheidungsurteil vorlegen muß, aber..... ich darf das nicht beim Finanzamt, sondern muß zum Bürgeramt. Pflichtbewußt marschierte ich heute zum Bürgeramt und die Empfangsdame hat noch nie etwas davon gehört, dass ein Scheidungsurteil vorgelegt werden muß. Mir kam das ganze schon recht komisch vor aber jetzt kommt der Knaller...
Bei Eintritt des Raumes erklärte ich der Mitarbeiterin worum es sich handelt und sie grinste bereits merkwürdig. Ich legte das Scheidungsurteil vor, sie las die 1. Seite, sie las die 2. Seite und so weiter. Ich dachte schon, was geht die es an, was in meinem Scheidungsurteil steht. Dazu muß ich sagen, dass dies nur der rechtskräftige Beschluss, zwar mit Vermerk der Rentenanteile, aber die Kindsangelegenheiten sowie alles Weitere sind nicht erwähnt (das war mein Glück). Eigentlich sollte sie ja wohl nur das Datum der Scheidung im PC vermerken und dass dies rechtskräftig ist. Nein... falsch gedacht ! Ich bekam zum Vorwurf "da steht ja gar kein Scheidungsgrund im Urteil, das ist aber komisch". Ich war einfach nur sprachlos! Sie blätterte ein 2. Mal von Seite 1 bis x und war zickig. Dann tippte sie etwas in den PC, stand auf und sagte, ich muss noch eine Kopie vom Scheidungsurteil machen, sie brauchen ja keine Bestätigung, dass sie hier waren, oder? Erst stotterte ich ein nein und dann dachte ich mir, wer weiß, was die für ein Spiel spielt und sagte, ich möchte doch einen Nachweis. Sie daraufhin "das kostet aber 5 Euro". War mir egal...
Hat jemand Erfahrung, ob das tatsächlich vorgelegt werden muß? Ich meine, es geht doch niemanden mein Scheidungsurteil an, lediglich das Scheidungsdatum! Ich fühle mich, als hätte ich mich auf offener Straße nackt ausgezogen.
Auf jeden Fall werde ich aber ein Beschwerdeschreiben über die Art und Weise dieser Angestellten an den Dienststellenleiter schreiben! Das steht fest.
Viele Grüße