@ Winnetou
Natürlich muss es "Revision" und nicht "Berufung" heißen. Sorry !
Ja, der Wiederaufnahmeantrag, der vorletzte Strohhalm. Der letzte ist dann die Verfassungsbeschwerde.
0,3 % der Verfassungsbeschwerden werden überhaupt angenommen. Und davon ist etwa ein Viertel letztlich erfolgreich. Das heißt von 1000 Beschwerden noch nicht mal eine !!
Für Wiederaufnahmeanträge gibt es, soweit mir bekannt ist, keine Statistik. Erfolgsquote dürfte etwa ähnlich sein.
Aber versuchen sollte man es - gar keine Frage.
Ich wollte auch die TE, die mental sicher schon ziemlich down ist, nicht weiter runterreißen. Es gilt KLUG zu handeln! Kein Aktionismus, wie dieser dumme Spruch "ich wende mich an die Presse, damit die Leute erfahren, was in dem Prozess abgegangen ist"! Missbrauch ist ein ganz heikles Thema, das nur sehr ungern aufgegriffen wird. Es steckt aber noch mehr Sprengstoff darin, nämlich ein Angriff auf die Justiz. Beim Landgericht wird kein Wortprotokoll geführt, das heißt, die Richter können nachher behaupten, Zeuge X hat das und das gesagt. Wenn sie es dann in das Urteil schreiben, bekommt man es nicht mehr raus. Das ist so, und jeder Jurist weiß, dass es auch (oft?) so gemacht wird. Aber da rangehen will keiner.
Realistisch ist, dass man gegen ein Strafurteil eines Landgerichts nur sehr wenig machen kann.