Hilfesuche
Mitglied
Mich auch. Ich würde mich auch freuen, wenn Hilfesuche mal etwas dazu sagen könnte. Es wäre ja möglich, dass der Anwalt da irgendwie nicht ganz zuverlässig informiert.
Wegen des Anwalts bin ich auch deshalb etwas skeptisch, weil die Revision ja anscheinend so gar keinen Erfolg hatte. Wenn sie einstimmig verworfen wurde, dann war die Revisionsbegründung möglicherweise nicht wirklich gut. An sich ist das Vorgehen des Richters, sich über das aussagepsychologische Gutachten hinwegzusetzen, recht ungewöhnlich. Das muss er schon sehr gut begründet haben... gerade auch, wenn außerdem psychische Auffälligkeiten des Mädchens bekannt waren. Ich verstehe nicht so recht, wieso hier kein Ansatz für erfolgreiche Revisionsrügen zu finden war.
Es sei denn, im Urteil wurden wichtige Fakten einfach verschwiegen oder verdreht, so dass dies also gar nicht von der Revision erfasst werden konnte. Deshalb vielleicht auch die Verfassungsbeschwerde...
Hallo,
ja der Anwalt war ne Flasche und die Revisionsbegründung für den A.....!
Er hätte die Revision wesentlich besser begründen müssen.
Aber ich denke das damit null Erfahrung hatte und sicher hat er auch gedacht das bei diesem Gutachten nichts anderes als ein Freispruch rauskommen kann, denn seine Verteidigung war auch für den A...!
Ja bei der Urteilsbegründung wurden Zeugen aussagen Unterschlagen und die Aussage meiner Tochter verdreht um alles passend zu machen.
Da konnte garnichts anderes rauskommen als eine Ablehnung.
Und da ja bei solchen Verhandlungen nicht vom Gerichtsschreiber mitgeschrieben wird konnte dies auch alles nicht nachgewiesen werden.
Und genau aus diesem Grund die Verfassungsbeschwerde.