Tyra
Sehr aktives Mitglied
stimmt, aber mit schriftlicher Vollmacht des im Rechtsverfahren Involvierten kann die TE Behördengänge, Beauftragung eines Anwalts etc. für ihn übernehmen.
Kann stimmen, dass ein Beratungsschein nur für zivilrechtliche Verfahren was bringt...dazu kann man ja kurz das Amtsgericht vor Ort oder nen Fachanwalt anrufen und das vorher klären...und statt zum Amtsgericht zu gehen dann einige Banktermine machen um schon mal einen Kredit für die Anwaltskosten besorgen oder so....
Kann stimmen, dass ein Beratungsschein nur für zivilrechtliche Verfahren was bringt...dazu kann man ja kurz das Amtsgericht vor Ort oder nen Fachanwalt anrufen und das vorher klären...und statt zum Amtsgericht zu gehen dann einige Banktermine machen um schon mal einen Kredit für die Anwaltskosten besorgen oder so....