R
Rübe
Gast
Polygraphen ( Lügendetektor )werden vor Gericht nicht unbedingt anerkannt.
Da ist es schon ein ziemliches Risiko, erstens eine geeignete Stelle zu finden, die den Test unter wirklich gerichtsverwertbaren Bedingungen macht und dann noch die vollen Kosten für diesen Test zu tragen um im Endeffekt nicht mal eine Sicherheit zu haben, dass das Ergebnis überhaupt als Beweismittel zugelassen wird!
Also, diese Idee ist meiner nach absoluter Quatsch. Genauso ist es auch bei privaten Gutachten. Auch hier muss man bedenken, dass die vor Gericht nicht die Aussagekraft eines gerichtlich bestellten Gutachtens haben. Und da der Gutachter nach Seitenzahl bezahlt wird, und so ein Glaubwürdigkeitsgutachten bei so einem Tatvorwurf sicher an die 50 Seiten mind. hätte....wäre das auch ziemlich riskant.
Überhaupt: Ist es nicht so, dass man, wenn man ein Urteil nicht innerhalb von 4 Wochen anficht, man es somit anerkennt und es rechtskräftig wird? Was hat man da für Chancen überhaupt, wenn diese Frist verstrichen ist?
Das sind alles Fragen, die überhaupt mal zu klären sind. Und ohne Rechtsberatung, nur mit Hilfe dieses oder eines anderen Forums, wird das eh alles nur spekulativ sein.
Was soll eigentlich der Tipp mit dem Verhaltenstherapeuten bitte bringen?
Wonny, was deine Argumente betrifft, weshalb du dem Vater glaubst...Die kann ich nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht, denn es ist deine Entscheidung. Ein klein wenig Vorsicht in Form von "wenigstens mal in die Akte schauen" würd ich dir im Sinne deiner Kids aber doch dringend empfehlen....
Da ist es schon ein ziemliches Risiko, erstens eine geeignete Stelle zu finden, die den Test unter wirklich gerichtsverwertbaren Bedingungen macht und dann noch die vollen Kosten für diesen Test zu tragen um im Endeffekt nicht mal eine Sicherheit zu haben, dass das Ergebnis überhaupt als Beweismittel zugelassen wird!
Also, diese Idee ist meiner nach absoluter Quatsch. Genauso ist es auch bei privaten Gutachten. Auch hier muss man bedenken, dass die vor Gericht nicht die Aussagekraft eines gerichtlich bestellten Gutachtens haben. Und da der Gutachter nach Seitenzahl bezahlt wird, und so ein Glaubwürdigkeitsgutachten bei so einem Tatvorwurf sicher an die 50 Seiten mind. hätte....wäre das auch ziemlich riskant.
Überhaupt: Ist es nicht so, dass man, wenn man ein Urteil nicht innerhalb von 4 Wochen anficht, man es somit anerkennt und es rechtskräftig wird? Was hat man da für Chancen überhaupt, wenn diese Frist verstrichen ist?
Das sind alles Fragen, die überhaupt mal zu klären sind. Und ohne Rechtsberatung, nur mit Hilfe dieses oder eines anderen Forums, wird das eh alles nur spekulativ sein.
Was soll eigentlich der Tipp mit dem Verhaltenstherapeuten bitte bringen?
Wonny, was deine Argumente betrifft, weshalb du dem Vater glaubst...Die kann ich nicht nachvollziehen, muss ich aber auch nicht, denn es ist deine Entscheidung. Ein klein wenig Vorsicht in Form von "wenigstens mal in die Akte schauen" würd ich dir im Sinne deiner Kids aber doch dringend empfehlen....