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Und jetzt? Wieder ein Problem zwecks meines Vaters

B

Blacky2006

Gast
Ihr wisst bestimmt noch, dass es um den nichtbezahlten Unterhalt mir gegenüber von meinem Vater geht. Also, ich weiß schon seit geraumer Zeit, dass mein Vater ein Haus hat. Heute habe ich beim Grundbuchamt angerufen und gefragt, wg. Grundbuchnummer, Besitzer und Bewohner. Die Grundbuchnummer haben mir die netten Männer gegeben, den Bewohner wussten sie nicht (dafür ich ;)) und als Eigentümer haben die netten Männer mir drei Namen gesagt. Alles Family von mir: meinen Großvater, meinen Vater und meinen Onkel. Und mein Onkel wohnt in diesem Haus. Von meinem Vater habe ich die Adresse, nur von meinem Großvater weiß ich absolut nichts. Also, wenn ich jetzt die Zwangshypothek auf dieses Haus lege, wie ist es dann mit den anderen Miteigentümern?
 

karma

Aktives Mitglied
Hallo Ich habe deine Frage beantworten, da ich das auch gemacht habe. Die Zwangshypothek wird nur auf dem Anteil deines Vaters also auf dem Drittel Teil des Hauses draufgelegt. Und du kannst diese Teil pfänden und damit eine Zwangsversteigerung oder Teilversteigerung vor dem Amtsgericht erzwingen. Dein Vater ist dann gezwungen seine Schuld zu bezahlen oder sein Anteil zu verlieren an einem der anderen Miteigentümer die benachrichtigt werden vom Gericht. Das alles ist leider nicht kostenlos. Du mußt dementsprechend in Vorkasse treten. Gerichtskosten, Gutachter,Rechtsanwaltkosten. Diese Vorkosten werden dann auf die Schuld noch zugerechnet. Bei mir waren es 1800€.

Karma
 
S

Stan

Gast
Wobei zu bedenken ist, dass möglicherweise der Schuldner nur einen ideellen Anteil beim Haus hat.

Das bedeutet, dass die Grundschuld oder eine Sicherungshypothek alle Eigentümer belastet und im Falle einer Zwangsversteigerung alle Eigentümer die Hütte los sind.
 

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