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Umzug und Wohngeld und alles geht Berg ab

Dem TE scheint aber Sicherheit wichtig zu sein, und die Vorstellung, das er neben seinem Verdienst noch von anderer Stelle was bekommt. Er will ja eine Wohnung haben.
Und was, wenn sich auf missbräuchliche Inanspruchnahme nach § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes (WoGG) gestützt wird?
Da steht, bei erheblichem Vermögen besteht kein Wohngeldanspruch. Keine konkrete Zahl, sondern "erheblich". Daran erkennt man, daß auf den Einzelfall abgestellt wird. Ein- und dieselbe Summe kann zu Bewilligung oder Ablehnung führen, je nach Lebenslage.

Und bei Ablehnung ist der Antrag auch kein Missbrauch von irgendwas, sondern der Antragsteller bekommt halt nur nichts.
 
Dem TE scheint aber Sicherheit wichtig zu sein, und die Vorstellung, das er neben seinem Verdienst noch von anderer Stelle was bekommt. Er will ja eine Wohnung haben.
Ich persönlich würde vermuten, dass diese "Sicherheit" bzw. die Anspruchshöhe sich in Grenzen hält. Auf Grund der zu erwartenden Sparpakete, die jetzt gerade in Arbeit sind bin ich mir nicht sicher, ob es beim Wohngeld weiter geht mit Erhöhungen - obwohl das wohl im Gespräch war.

Das Wort "Sicherheit" kann ich derzeit nicht mehr in Verbindung mit "Hilfsleistungen" sehen, wenn es sogar an Krankenkassenbeiträge, Rente und Bürgergeld geht......

Als ich sehr wenig verdient hatte habe ich auch über 6 Monate Wohngeld erhalten. Heidewitzka war der Antrag ein Spaß: der Grundriss meines Hauses hat nicht gereicht (war aus den Vorkriegsjahren) und es wurde von mir verlangt jedes Zimmer einzeln auszumessen..... war spassig.... dadurch haben die sich eine Menge Geld gespart, einen solchen Antrag würde ich für mich nicht mehr stellen......Oh und spassig war auch der Rückrechnungsprozeß, als mein Gehalt sich erhöht hatte und es zur Rückzahlung kommen sollte. Da ging es dann auch über Widerspruch und Hickhack.....
 
Auf Wohngeld hat man Anspruch, wenn man selbst Einkommen hat, das höher ausfällt als der Bedarf, den das Jobcenter anerkennen würde. Und das Einkommen muss niedriger sein als die Einkommensobergrenze nach dem Wohngeldgesetz.

Es ist völlig irrational, auf Sozialleistungen zu verzichten, wenn der Staat diese Leistungen ausdrücklich vorgesehen hat. Bei Vorlage der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf, die Idee zum Wohle der Allgemeinheit darauf zu verzichten ist völlig abgefahren und abstrus.

Ich habe gute Erfahrungen mit Wohngeld gemacht, mir hat das jahrelang beim Überleben geholfen. @CouchKissen stell den Antrag, wenn du eine Wohnung hast. Es gibt Wohngeldrechner im Netz wo man grob sehen kann, ob man sowas bekommen würde. Die konkrete Berechnung ist kompliziert, ob man tatsächlich was erhält weiss man erst, wenn der Bescheid da ist.
Klar, theoretisch hat man schon Anspruch auf Wohngeld, wenn man verdienstmäßig unter der Grenze liegt.
Aber trotzdem sollte man schon aufpassen, was man sagt, wenn man das Geld beantragt.
Sonst hat man völlig unnötig Ärger mit den Sachbearbeitern am Hals, das muss doch nicht sein.

Deshalb ist es auf jeden Fall besser, wenn der TE eine gute Begründung angeben kann, warum er nur Teilzeit arbeitet.
Und wie gesagt, in den nächsten Monaten wird sich sowieso einiges ändern, was ergänzende Leistungen für Teilzeitarbeitende betrifft.
Da muss der TE schon damit rechnen, daß man ihm auf dem Amt ein paar unangenehme Fragen stellt...
 
Da muss der TE schon damit rechnen, daß man ihm auf dem Amt ein paar unangenehme Fragen stellt...
Definitiv. Die Links die ich mir anschaute erklärten alle das es durchaus darauf ankommt, ob dem Anspruchsteller zugemutet werden kann die Stundenzahl auf der Arbeit auszuweiten. Das bei ihm halt auch der Fall ist.

Nirgends stand ein "hohes Vermögen" als einziges Ausschlusskriterium. Im Gegenteil: Das mit dem Vermögen habe ich nirgends gelesen.
 
Die Wohngelsstelle versinkt in einer Flut von Anträgen, und bei jeder gesetzlichen Änderung ist dort Ausnahmezustand, weil das in die Software implementiert werden muss. Zusätzlich muss geprüft werden, ob nach alten oder neuem Recht entschieden werden muss, da gibt es Übergangsfristen und 100 andere Sachen zu beachten.

Der Wohngeldantrag kann locker aus 150 Seiten Papier bestehen, da sie quasi alles wissen wollen. Verdienstbescheinigung, zusätzlich Lohnzettel der letzten 12 Monate, Mietvertrag inklusive aller Nachträge, die letzten 2 Betriebskostenabrechnungen, letzte Steuererklärung, z.T. Meldebescheinigung, Kopie der Geburtsurkunde, ebenso die von den Kindern, Nachweise über Rentenbeiträge des Arbeitgebers, Vermögensnachweise, Schwerbejindertenausweis, Kopie des Unterhaltstitels, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, Sorgerechtsnachweis, es nimmt überhaupt kein Ende.

Das Letzte was die wollen ist ein Gespräch führen, ob ich mehr arbeiten will oder den Beruf wechsle. Könnt ihr mir alle gern glauben.
 

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Grisu Abzocke/Unzuverlässigkeit irgendwie alles eigenartig.... Finanzen 9

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