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Umzug und Sch**** Arbeitsamt

  • Starter*in Starter*in sabrina21
  • Datum Start Datum Start
S

sabrina21

Gast
Hallo, Ihr Lieben,

ich hab einen neue Job gefunden. nun muss ich mit meinem freund umziehen. das problem: das besch****** arbeitsamt zahlt nur umzüge, wenn der arbeitsvertrag unbefristet ist. wer bekomtm denn heute in der momentanen arbeitsmarktlage einen UNBEFRISTETEN job?????? das haben die sesselfurzer vom dienst sich bestimmt ausgedacht, damit sie bloss keine kosten erstatten müssen. wisst ihr fachkundigen vielleicht ein hintertürchen, wie ich trotzdem wenigstens einen teil der umzugskosten bekommen kann? ich mein, wir ziehen über 400 kilometer um. das ist schon viel, und der laster kostet auch und das personal auch. und wir haben beide nur unser arbeitslosengeld und nix auf der hohen kante. gibt es vielleicht vom gesetz her einen möglichkeit der unterstützung? bitte helft mir. bis zum umzug ist es zwar noch ein weilchen hin aber ich bin jetzt schon in die wohnungssuche vertieft....

bitte um antworten

sabrina
 
Hallo Sabrina,

kann Dir leider auch gar nicht diesbezüglich weiterhelfen...
Aber an Deiner Stelle würde ich im Freundes- und Verwandtenkreis mal ordentlich auf die Pauke hauen! Wenn die Möbel dahin kommen und bei möglichen Renovierungsarbeiten auch fleißige Helfer dabei sind, wird so ein Umzug viiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeeeellllllllll billiger!!!

Alles Gute und viel Glück!
 
in meinem verwandtenkreis kann ich nich fragen, da kann mir keiner helfen. die wohnen alle zu weit weg. leider hab ich hier oben auch keine freunde seit ich im aüpril mein job verloren hab. die wollen alle nix mehr von mir wissen.
also bleibt nur noch die umzugsfirma. ich weiss, dass es dann billiger wird bin schon zweimal umgezogen.
 
hey du

also vom arbeitsamt kann ich inzwischen auch ein lied singen.ich hatte auch arbeit in einer anderen stadt,unbefristet,aber der umzug wurde nicht bezahlt mit der begründung "sie verdienen ja jetzt,das können sie selber zahlen" das ich das geld erst rückwirkend bekomme,soweit denken die gar nicht.das ding ist,arbeitlos umziehen,das machen die jetzt bei mir,weil mein soziales umfeld nicht gut war.sollte es doch nicht klappen,geh ich an die öffentlichkeit.lass dir das nicht gefallen =)

HaRtZ4 hAt DeR tEuFeL eRfUnDeN
 
Hallo Sabrina!

Das ist schon sehr ärgerlich, zudem Umzugskosten schon erheblich sind.

Die ARGE kann ( muss nicht ) Mobilitätshilfen anbieten, wie in Deinem Fall eine Umzugskostenbeihilfe. Voraussetzung ist u.a., dass die Arbeitsstelle außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt.

Andererseits sind diese Kosten auch als Werbungskosten beim Finanzamt absetzbar.

Nur das hilft Dir ja jetzt auch nicht weiter, vielleicht ist der neue Arbeitgeber auch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen.

Die Situation mit unbefristeten Arbeitsverträgen müsste der ARGE hinlänglich bekannt sein und wäre somit kein Grund der Ablehnung von Beihilfen. Vielleicht redest du nochmal mit Deiner Sachbearbeiterin und erklärst die Notsituation.

Gruß Wolke
 
Hallo Sabrina,

dazu möchte ich Dich erstmal fragen:
- wie lange ist denn der neue Job befristet?
- hat Dein Freund auch eine Chance auf Arbeit in der neuen Stadt? Da er ja auch arbeitslos ist, könnte er vielleicht einen Arbeitsvertrag vorweisen, der die Übernahme der Umzugskosten auf jeden Fall berechtigen könnte?

Und dann hätte ich selber die Bedenken, bei einem befristeten Job, was machst Du in einer Stadt, die 400 km weit weg ist, wenn Du nicht weiterbeschäftigt wirst? Welches Bundesland ist es denn? Ich meine, die Arbeitslosenquote ist ja nicht überall gleich.
Ist es denn nicht möglich, dass Du erstmal dort alleine hingehst für eine Weile, auch dafür gibt es Unterstützung vom Arbeitsamt, um zu schauen, ob das mit dem neuen Job auch eine Perspektive für Euch beide hat. Das wären mir zu viele Unwägbarkeiten, bei einem befristeten Job.

Ansonsten habe ich zu Deinem Problem noch folgendes gefunden:

Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden z. B.:
  • Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate der Beschäftigung, wenn eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist (bis zu 260 Euro monatlich),
  • Umzugskostenbeihilfe für Kosten, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist unter anderem , dass der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt. Der Umzug muss innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden.
Lg Eisherz
 
Das Thema wird sich für Sabrina bereits erledigt haben,der Beitrag
stammt von 2005.😉🙂
 
uuuups....da hab ich ja nun nicht drauf geachtet🙄

Das Thema hat sich dann wohl erledigt.


schönes WE
Wolke
 
Also soviel wie ich weiß zahlt das amt den Umzug und die Karton wenn du sagst du hast eine eine Arbiet bei mir haben die es auch gemacht aber aus dem Grund weil die Miete dann zu teuer war .

Mußte nur einen Kostenvorschlag vorbei bringen von einer umzugsfirma und da war am schluß die AFZ selbst.
 
Also soviel wie ich weiß zahlt das amt den Umzug und die Karton wenn du sagst du hast eine eine Arbiet bei mir haben die es auch gemacht aber aus dem Grund weil die Miete dann zu teuer war .

Mußte nur einen Kostenvorschlag vorbei bringen von einer umzugsfirma und da war am schluß die AFZ selbst.


Ich glaube, die Threaderstellerin ist bereits vor 3 Jahren umgezogen.
 

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