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Umzug mit ALG II

Sie verbieten dir ja den Umzug nicht. Im Schreiben steht lediglich, daß die Zusicherung zur Übernahme von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen, nicht erfolgt. Soll heißen: keine Umzugskosten, keine Kaution, keine Renovierungskosten.
Das bedeutet aber nicht, daß du nicht umziehen darfst, da du diese Kosten ja gar nicht beanspruchst.
Du brauchst also eigentlich gar nichts von der derzeitigen Arge!
Du brauchst auch die Zusicherung nicht für den Vermieter, nur die Bestätigung der *neuen* Arge, daß die Wohnungskosten übernommen werden.
Entsprechend wäre also die Vorgehensweise eine neue Wohnung zu suchen und dann mit dem Mietvertrag zur neuen Arge zu gehen und die Miethöhe bestätigen zu lassen.
Die alte Arge hat damit wirklich nichts mehr zu tun.
Das einzige Problem das entstehen könnte, wäre, daß die neue Arge sagt sie übernehmen die Miete nur in Höhe der bisherigen Kosten. Hier bin ich da ich mal in derselben Lage war, absolut sicher, daß dies bei einem Umzug in ein komplett anderes Gebiet (mit anderen Mietspiegel) nicht zulässig ist.
Genaueres erfährst du auch über die Sozialhilfeseiten von tacheles (google 😉 ).
Aber die alte Arge muß dir wirklich keinerlei Sorgen machen, die kann dir in diesem Fall gar nichts, weil du von denen keine Kostenübernahme willst 😉
 
Ich will ja auch keine Umzugskosten, Kaution etc. Das ist ja alles abgesichert. Nur ohne Zusicherung, egal von welcher ARGE, bekomme ich keinen Mietvertrag bei dem neuen Vermieter. Da es eine Wohnungsgenossenschaft ist, wird es vom Vorstand abgesegnet, ob ich die Wohnung bekomme. Und die Differenz zu meiner jetzigen Miete zahle ich dann auch selbst, kein Thema. Hauptsache, ich wohne dann in der Stadt. 🙄
 
Und die Differenz zu meiner jetzigen Miete zahle ich dann auch selbst, kein Thema.

Dieser Vergleich mit der Miete ist ja ebenfalls keineswegs rechtens. Entscheidend für die neue Miete ist der Mietspiegel in dem neuen Wohnort, nachdem die höchst zulässige Ortsmiete gemessen wird. Da dieser in einer Stadt in der Regel höher liegt als in einem Dorf, darf dort dann die neue Miete eventuell auch höher sein. Erkundige dich mal nach dem Höchstsatz in dem neuen Ort.

Es ist unglaublich, was die Argen sich alles herausnehmen. 😕 Damit werden wohl die bereits erfolgten Gerichtsentscheidungen wahrscheinlich sogar ganz bewußt ignoriert. Und mit der Angabe von längst überholten Gesetzestexten, die längst vom Gericht einkassiert wurden, wird auch noch der Eindruck von Seriösität erweckt. Vielleicht ist es ja auch nur die Unkenntnis mancher Sachbearbeiter?

Nimm dir notfalls einen Rechtsbeistand, dann wirst du sehen, dass das alles gar kein Problem ist. Niemand darf dir den Umzug in die Stadt verbieten oder gar am Ankuftsort erlauben, wenn du selbst für die entstehenden Umzugskosten aufkommst.

Die freie Wahl des Wohnortes ist grundgesetzlich für jedermann garantiert, das hatte das BSG in der Tat schon vor längerer Zeit eindeutig in einem Grundsatzurteil klargestellt. Das ist wohl ein System, das allein auf die Hoffnung der Rechtsunkenntnis beruht, man baut wohl darauf, dass die Leute sich einschüchtern lassen und ihre gesetzlich verbrieften Rechte gar nicht erst wahrnehmen.
 
Ich bleibe bei meinem Vorschlag, alles weitere mit der neuen Arge zu klären und die alte einfach da rauszulassen.
Ansonsten wird es eine Neverending Story (ich selbst habe vor 5 Jahren so einen Umzug beantragt, wegen Scheidung, alte ARge meinte das sei kein Grund umzuziehen🙄 . Ich bin einfach ausgezogen und die neue Arge hat überhaupt keine Probleme gemacht! Allerdings wollte ich sehr wohl Umzugskostenbeihilfe und jetzt rate mal: es ging vor Gericht und jetzt steht eine Entscheidung an! Nach 5 Jahren!)
Die neue Arge darf dir wenn du einen normalen Antrag stellst die Zusicherung zur Übernahme NICHT verweigern. Es geht maximal um den Betrag den du dann mehr an Miete hast, also um die 30 Euro. Und selbst das müssen sie zahlen, es kann jedoch sein, daß man sich dort etwas *ziert*.
Einfach hingehen, Mietvertrag holen, Antrag stellen, auf Eile drängen und dann wird es schon 😉
Und immer schön auf Schriftform bestehen 😉
 
Also einfach hingehen, hört sich leider zu einfach an. Der Punkt ist einfach, die ARGE in FF kümmert sich solange nicht um mich, solange ich nicht in FF wohne. Und die Zusicherung brauche ich ja, um den Mietvertrag zu bekommen. Das mag in anderen Bundesländern vllt einfacher sein, aber nicht bei uns im "roten" Brandenburg. :mad:

Außerdem werden sie mir wieder in den Ohren liegen, ich liege im Pendelbereich von FF, was ja durchaus stimmt, aber ohne Auto ist das hier verdammt schlecht. Und bei der neuen Whg. hätte ich ja den ÖPNV direkt vor der Haustür. Selbst die Mehrmiete, die ich dann bezahlen müßte, überwiegt die finanziellen Vorteile ggü. dem Dorf jetzt.

Ich hab keine Schulden, keine Schufa-Einträge, nicht mal nen Dispo, nie gehabt sowas, sprich, ich weiß, wie mit Geld umzugehen ist und dann legen sie mir Steine in den Weg, die schon langsam zu Felssteine mutieren.

Achso, ich hab ne Liste mit den Minimal-Maximal-Kaltmieten bekommen, die für modernisierte Wohnungen gelten. Diese Liste wird bei der ARGE in FF sogar anerkannt, in meinem Kreis (LOS) scheinbar nicht, hab das der Ella beim Amt auch vorgelegt. Aber sie beruft sich schon vor allem auf den Pendelbereich.

Also doch ´n Kind anknallen lassen und dann bekomm ich scheinbar das, was ich will. Sorry, wenn´s jetzt zynisch wird...:mad:
 

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