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Umzug mit ALG II

angel-79

Neues Mitglied
Ich bin z. Z. ALG II-Empfänger und beabsichtige vom Dorf (ca. 200 Einwohner) in die nächstgrößere Stadt (Frankfurt/Oder) zu ziehen. Da ich bei meinem zuständigen Amt für Grundsicherung, das ca.
30 km von mir entfernt ist, einen Antrag auf Umzug stellen muß, stellt sich die Frage, welche plausiblen Gründe ich schreiben kann, damit mir die neue Miete weitergezahlt wird. Für mich sind es explizit die höheren Chancen wieder in Arbeit zu kommen, da die meisten Arbeitgeber nur Bewerber nehmen, die auch am Arbeitsort wohnen. Außerdem muß ich wg. jeden Einkauf oder Amtsgänge immer das Auto nehmen, was auf Dauer finanziell einfach nicht mehr geht und ÖPNV ist hier Fehlanzeige. Ob das als Argument für das Amt reicht, weiß ich nicht.
Ich bezahle z. Z. 274 € warm (47 m²), ab 01.01.11 294 € warm wg. Heizkostenerhöhung und die neue Whg. würde 326,06 € warm kosten auch bei 47 m². Für FFO ist das wirklich preiswert.
Mir geht es auch nur darum, das mir die neue Miete gezahlt wird und nicht um die Umzugskosten oder Kaution, denn die ist abgesichert durch Verwandte, die mir dabei helfen.
Wer kann mir dabei helfen? Vielen Dank im voraus. :)
 

Raphael-H-Finn

Mitglied
Hallo Angel,
also nach dem SGB II - der Arbeitsgrundlage auch der ARGEn - müssen sie Dir den Umzug bewilligen wenn dieser berufsbedingt erfolgt, oder aber Du durch diesen Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kannst. Beides trifft in Deinem Fall zu, von daher darf die ARGE diesen Antrag nicht ablehnen. Tut dies Dein Sachbearbeiter/in doch, dann darfst Du demjenigen ruhig Unkenntnis vorwerfen denn offenbar hat derjenige keine Ahnung von seinem Job.

Solltest Du damit Probleme haben melde Dich einfach, dann schicke ich Dir ein Musterschreiben nachdem die sehr schnell Dein Anliegen bewilligen werden.

MfG

R. Finn
 

angel-79

Neues Mitglied
Hallo Raphael,

erstmal danke für Deine Antwort auf mein Anliegen. Ich war letzte Woche Dienstag bei meinem zuständigen Amt gewesen und meine Ansprechpartnerin hatte mir die Zusicherung wg. 4 € zu viel Miete und weil ich dadurch bessere Chancen auf Arbeit bekomme abgelehnt. Sie meinte, ich solle doch zum Jobcenter nach FF fahren, um dort nochmal mein Anliegen vorzubringen. Dort war ich am Freitag dann gewesen und die Dame dort meinte, da ich noch nicht in FF wohne, sei sie nicht für mich zuständig und außerdem, wenn mein Amt mir die Zusicherung verweigert, dann kann ich nicht darauf hoffen, in FF ne Zusage zu bekommen. Ich war stinksauer, mit so einer Kaltschnäuzigkeit abserviert zu werden. Heute war ich bei der Wohnungsfirma und hab denen das so geschildert und die Mitarbeiterin dort, eine gute Bekannte von mir, will mir nochmal ein Angebot von einer anderen Whg. geben, wo die Miete unter dem vorgegebenen Satz vom Amt liegt. Falls wieder ne Absage vom Amt kommen sollte, werde ich aus Trotz nach FF umziehen und dann zum Jobcenter in FF vorsprechen. Ich bin gespannt, welches Gesicht die dort dann machen. Natürlich werd ich auch weiter versuchen in Arbeit zu kommen, damit ich gar nicht erst von den Ämtern abhängig bin. Für Dein Musterschreiben wär ich Dir sehr dankbar!
lg angel-79 (Angela)
 
Zuletzt bearbeitet:

Raphael-H-Finn

Mitglied
Hallo Raphael,

erstmal danke für Deine Antwort auf mein Anliegen. Ich war letzte Woche Dienstag bei meinem zuständigen Amt gewesen und meine Ansprechpartnerin hatte mir die Zusicherung wg. 4 € zu viel Miete und weil ich dadurch bessere Chancen auf Arbeit bekomme abgelehnt. Sie meinte, ich solle doch zum Jobcenter nach FF fahren, um dort nochmal mein Anliegen vorzubringen. Dort war ich am Freitag dann gewesen und die Dame dort meinte, da ich noch nicht in FF wohne, sei sie nicht für mich zuständig und außerdem, wenn mein Amt mir die Zusicherung verweigert, dann kann ich nicht darauf hoffen, in FF ne Zusage zu bekommen. Ich war stinksauer, mit so einer Kaltschnäuzigkeit abserviert zu werden. Heute war ich bei der Wohnungsfirma und hab denen das so geschildert und die Mitarbeiterin dort, eine gute Bekannte von mir, will mir nochmal ein Angebot von einer anderen Whg. geben, wo die Miete unter dem vorgegebenen Satz vom Amt liegt. Falls wieder ne Absage vom Amt kommen sollte, werde ich aus Trotz nach FF umziehen und dann zum Jobcenter in FF vorsprechen. Ich bin gespannt, welches Gesicht die dort dann machen. Natürlich werd ich auch weiter versuchen in Arbeit zu kommen, damit ich gar nicht erst von den Ämtern abhängig bin. Für Dein Musterschreiben wär ich Dir sehr dankbar. Sende es mir doch bitte an angel-79@live.de. Ich danke Dir im voraus!

lg angel-79 (Angela)
Hallo Angela,
leider ist die E-Mailadresse editiert. Schreib mir bitte unter:

raphael-h-finn[a]t-online.de

Also die Damen der ARGE darf den Antrag gar nicht ablehnen, schon aus rechtlichen Gründen nicht.

Schreib mir bitte an die Betreffende E-Mail-Adresse, dann besprechen wir alles weiter

LG Raphael
 

Sisyphos

Mitglied
Hallo Angela,

hier ergänzend noch ein paar Links und das Aktenzeichen des wegweisenden Urteils des Bundessozialgerichts, mit dem auch für Hartz-IV Bezieher das grundgesetzlich verankerte und garantierte Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnorts höchstrichterlich bestätigt wurde:

AZ.: B 4 AS 60/09 R

BSG B 4 AS 60/09 R: Unterkunft Kosten Heizung Grundsicherung Warmwasser Hartz-Iv

Falls Raphael H. Finn aus der Ferne nicht konkret genug helfen konnte, dann nimm bitte unbedingt Dein Recht auf "Beratungshilfe" und ggf. danach auch auf "Prozeßkostenhilfe" in Anspruch, um der offensichtlich versuchten "Rechtsbeugung im Amt" wirksam entgegentreten zu können, die Du in Deinem Arbeitsamt mit den dortigen Sachbearbeiterinnen erfährst, wie Du schreibst:

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe | Ministerium der Justiz

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

Du mußt vor Abschluß des Mietvertrages am neuen Wohnort nur penibel darauf achten, daß die neue Wohnung nach den dortigen Bestimmungen des SGB "angemessen" ist und die dort vorgegebenen Höchstwerte für Kaltmiete, Heizkosten und gesetzlich vorgeschriebene Mietnebenkosten in der Summe nicht übersteigt. Dann muß das Amt die neuen Mietkosten ohne Wenn und Aber zu 100 Prozent bezahlen.

LG
 

Raphael-H-Finn

Mitglied
Hallo Angela,

hier ergänzend noch ein paar Links und das Aktenzeichen des wegweisenden Urteils des Bundessozialgerichts, mit dem auch für Hartz-IV Bezieher das grundgesetzlich verankerte und garantierte Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnorts höchstrichterlich bestätigt wurde:

AZ.: B 4 AS 60/09 R

BSG B 4 AS 60/09 R: Unterkunft Kosten Heizung Grundsicherung Warmwasser Hartz-Iv

Falls Raphael H. Finn aus der Ferne nicht konkret genug helfen konnte, dann nimm bitte unbedingt Dein Recht auf "Beratungshilfe" und ggf. danach auch auf "Prozeßkostenhilfe" in Anspruch, um der offensichtlich versuchten "Rechtsbeugung im Amt" wirksam entgegentreten zu können, die Du in Deinem Arbeitsamt mit den dortigen Sachbearbeiterinnen erfährst, wie Du schreibst:

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe | Ministerium der Justiz

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

Du mußt vor Abschluß des Mietvertrages am neuen Wohnort nur penibel darauf achten, daß die neue Wohnung nach den dortigen Bestimmungen des SGB "angemessen" ist und die dort vorgegebenen Höchstwerte für Kaltmiete, Heizkosten und gesetzlich vorgeschriebene Mietnebenkosten in der Summe nicht übersteigt. Dann muß das Amt die neuen Mietkosten ohne Wenn und Aber zu 100 Prozent bezahlen.

LG
Vielleicht noch ergänzend:

Auch wenn der Regelsatz überschritten wird, darf die ARGE nicht gleich Deinen Antrag ablehnen. Ich habe mal eine Dame betreut da lag die Wohnung auch nicht im Regelsatz sondern wurden die Sätze um ganze 16,00 € mtl überschritten. Trotzdem musste ide ARGE die Übernahme der Mietkosten bis zum Regelsatz zu 100% übernehmen, die 16,00 €, dafür musste sie selbst aufkommen.

Du kannst der enstprechenden Sachbearbeiterin ruhig auch mitteilen, dass mein Team und ich in Zusammenarbeit mit namhaften Journalisten des Axel Springer Verlags in diesem Bereich recherchieren, uns genügende Fälle vorliegen wo ARGE Sachbearbeiter in offensichtlicher Unkenntnis handelten und so dem betroffenen Leistungsempfänger entsprechende Nachteile verschaften. In bälde wird hierrüber im Fernsehn eine entsprechende Reportage ausgestrahlt werden und damit dann zeitgleich auch Rechtsverfahren in die Wege geleitet werden.

LG

Raphael H. Finn
Journalist
 
D

Deichgräfin

Gast
Wenn man die richtigen Schritte, in der richtigen Reihenfolge, macht es "eigentlich" kein Problem
(auf eigene Kosten)den Wohnort zu wechseln.

Bevor die Sachbearbeiter am neuen Wohnort etwas annehmen können ,muß am alten Wohnort, rechtzeitig vor dem Umzug, eine Änderungsmitteilung gemacht werden.

Ich persönlich sehe den Weg so:

Sich für die preiswertere Wohnung entscheiden.
Den nicht unterschriebenen Mietvertrag vorlegen.
Miethöhe genehmigen lassen.
Änderungsmitteilung bei der ARGE ausfüllen.
Mietvertrag unterschreiben.
Sich selbst am neuen Wohnort anmelden.






Umzug - www.arbeitsagentur.de
 
Zuletzt bearbeitet:

angel-79

Neues Mitglied
So, da isse mal wieder...lange nicht mehr hier gewesen, hatte auch einige Rennereien wg. der Whg. Außerdem geht´s mir gesundheitlich seit langer Zeit nicht mehr gut...die depressiven Stimmungen mehren sich wieder.
Mein Amt f. Grundsicherung hat mir nun offiziell eine Ablehnung gegeben.
In der Ablehnung steht:

"Der kommunale Träger für die Leistungserbringung ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 2, Satz 2 SGB II).
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst wurde oder aus anderen Gründen notwendig ist (§ 22 Abs. 3, Satz 2 SGB II).

Im vorliegenden Fall wurde nicht durch das kommunale Jobcenter Oder-Spree veranlasst. Auch der von Ihnen benannte Grund für den Umzug kann nicht als ein den Umzug bedingender Grund im Sinne des Gesetzes anerkannt werden. Eine Arbeitsaufnahme in Frankfurt (Oder) wäre Ihnen zumutbar. Die täglichen Pendelfahrten zwischen Ihrer Wohnung und der möglichen Arbeitsstätte wären, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, nicht unverhältnismäßig lang.
Die von Ihnen angegebenen Gründe stellen keinen wichtigen Grund nach § 22 Abs. 2 dar. Der Umzug ist somit nicht erforderlich. Aus diesem Grund wird die Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nicht erteilt.

Hinweis für den Fall, dass Sie den Umzug trotz fehlender Zusicherung realisieren:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bisherigen Aufwendungen erbracht (§ 22 Abs. 1, Satz SGB II)!

Also, im Klartext heißt das für mich lt. meiner "Beraterin":
Da ich im Pendelbereich liege, wird mir die Zusicherung verweigert. Die Kosten sind also nicht wirklich das Problem. Außerdem weigert sich das Jobcenter in FF mir die Zusicherung zu geben, da ich ja noch nicht in FF wohne und sie nicht für mich zuständig sind. Nur, ohne die Zusicherung, die ich für den neuen Vermieter brauche, kann ich natürlich nicht zum Jobcenter gehen geschweige denn überhaupt umziehen.

Am Montag werd ich zur VERDI fahren, da ich dort Mitglied bin und mir Rechtsberatung holen, wenn das nicht greift, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.

Jobtechnisch komm ich auch nicht weiter, hatte vor kurzem nen Einstellungstest bei ner Fa., wo ich schon mal gearbeitet habe, das Testergebnis war eins der besten und wurde doch nicht genommen. Keiner konnte es verstehen aus meinem Bekanntenkreis. Ich am allerwenigsten. Theoretisch könnte ich auch bei ner Schuldnerberatung arbeiten, da ich für mein Freund seine ganzen finanziellen Geschichten aufarbeite, ich ein Top-Allgemeinwissen habe, vielen damit schon geholfen habe, aber selbst keinen Job bekomme, da sowas "Schlaues" keiner haben will. Nur es gibt leider auch Bereiche, wo ich nicht mehr weiterkomme und dann muß ich mir auch Hilfe anderweitig holen, wie z. B. hier. Ich will auch nicht so wirken, als würde ich rumjammern, nur i-wann geht mir die Energie für alles aus. :wein::wein::wein:
 

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