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Umzug? Förderung vom Arbeitsamt? Wenn ja wieviel?

  • Starter*in Starter*in Angel23
  • Datum Start Datum Start
Hallo zusammen. Ihc hoffe ich bin hier richtig. Folgendes:

Ich bin zur Zeit wohnhaft in Kempten- Allgäu und beziehe Arbeitsosengeld 2.
Nun habe ich eine Stelle in Köln gefunden bei der es sich um eine Umschulung handelt als Fachkraft für Schutz und Sicherheit auf der ASW (Akademie für Wirtschaft und Sicherheit) die im Mai 2011 beginnt und 2 Jahre dauert.
Nun hieß es von der ARGE hier in Kempten, dass man mir nicht helfen wird, da dann die ARGE in Köln für mich zuständig wäre.
Hierbei geht es nun um eine Umzugsgenehmigung sowie die Kostenübernahme.
Ich habe heute mit der ARGE in Köln tel. und man teilte mir mit, dass ich von der ARGE hier eine Umzugsgenehmigung bräuche. Und erst wenn ich in Köln wohnhaft bin etnscheidet die ARGE ob ich an der Umschulung teilnehmen darf oder nicht.

Ich bin heute auch mit der ARGE hier in Kempten ins Gespräch gekommen, tel. sowie persönliches Erscheinen von mir.
Man teile mir mit, dass ich keine Umzugsgenehmigung bekomme da es sich um die Stelle nicht um eine Versicherungsbeschäftige Stelle handelt ich aber Umziehen darf wohin ich will.
Nun meine Frage: Ist es wahr, dass ich nur eine Umzugsgenehmigung (was die Kosten und Unterkunft angeht) erhalte wenn es sich um eine Versicherungsbeschäftigte Stelle handelt??? Und bei einer Umschulung keine Kosten erstattet bekomme? Wir soll ich mich verhalten? Langsam halte ich es nicht mehr aus so behandelt zu werden. Wegen einer nicht gerechtfertigten Sanktion bin ich vorgegangen und habe auch schon einen Verhandlungstermin mit meinem Anwalt am 15. Ferbruar 2011 gegen die ARGE. Von Anfang an habe ich Probleme mit meinem Berater und die zuständigen Chefs gehen nicht einmal ans Tel. wenn man anruft und sich beschweren möchte bzw. Rat einholen ob das auch alles stimmt was mein Berater mir auftischt. Ich möchte endlich raus aus Bayern und habe nun auch etwas gefunden aber man hindert mich andauernd daran auf eigene Beine stehen zu können.

Über eine schnelle Antwort und Rat würde ich mich sehr freuen, da es sehr dringend ist.
 
Ich bin momentan in einer ähnlichen Situation. Nur mit dem Unterschied das ich aus meiner Wohnung ausziehen muss aufgrund einer Räumungsklage die momentan gegen mich läuft. Auch wenn dieser Beitrag etwas älter ist so denke ich Leuten mit dem mit oder Hoffnung geben zu können.

Zum einen habe ich derzeit nicht mal mehr 3 Wochen bis meine Wohnung geräumt sein muss. Hierbei sollte auch beachtet werden das Wohnungen bei einem Umzug nicht mehr zu renovieren sind. Das wurde so beschlossen hier ein Auszug aus dem Text den ich diesbezüglich online gefunden habe.
"Wer eine Wohnung sucht, bekommt meist einen Formular-Mietvertrag vorgelegt, der eher die Interessen des Vermieters berücksichtigt. Viele Mietverträge enthalten Renovierungsklauseln, die den Mieter verpflichten, die Wohnung in festen Zeitabständen sowie beim Auszug zu renovieren. Solche „starren“ Renovierungsklauseln hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber in mehreren aktuellen Entscheidungen endgültig für unwirksam erklärt. Zehntausende Mieter (mit alten Formularverträgen) können somit beim Auszug ihre Wohnung völlig unrenoviert an den Vermieter zurückgeben."

Da ich selbst in einer Stadt wohne die im zumutbaren Tagespendelbereich liegt wurde es mir lang verwehrt, in die nächst größere Stadt umzuziehen. Selbst die bessere Arbeitslage war kein Grund für das Amt mit den Umzug zu bewilligen.
Nun nachdem die Räumung wie bereits erwähnt vorsteht, kann mir das Amt nichts mehr vorschreiben. Aussage von einer Beamtin in der Leistungsabteilung : "Wenn sie aus Ihrer Wohnung ausziehen müssen, so können wir ihnen nicht vorschreiben wohin Sie zu ziehen haben." Also ist das sozusagen mein Freischein endlich das machen zu können was ich seit mittlerweile 1 1/2 Jahren vor habe. Hierfür muss vom Vermieter entweder eine Mietbescheinigung ausgefüllt werden oder man geht mit einem ununterschriebenen Mietvertrag zum Amt in der Stadt in die man ziehen würde. Muss sich absegnen lassen das die kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Mit der Mietbescheinigung und dem Schreiben vom neuem Amt das die Kosten übernommen werden geht man dann zu seinem bisherigen Arbeitsamt oder Jobcenter die daraufhin die Kosten für Umzug bewilligen, in meinem Fall auch die Kosten für die Kaution. Auch wenn diese Räumungsklage nicht das ist was ich wollte so kann ich jetzt wenigstens umziehen und in einer anderen Stadt einen Neuanfang starten.
 

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