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Gast
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Hallo zusammen. Ihc hoffe ich bin hier richtig. Folgendes:
Ich bin zur Zeit wohnhaft in Kempten- Allgäu und beziehe Arbeitsosengeld 2.
Nun habe ich eine Stelle in Köln gefunden bei der es sich um eine Umschulung handelt als Fachkraft für Schutz und Sicherheit auf der ASW (Akademie für Wirtschaft und Sicherheit) die im Mai 2011 beginnt und 2 Jahre dauert.
Nun hieß es von der ARGE hier in Kempten, dass man mir nicht helfen wird, da dann die ARGE in Köln für mich zuständig wäre.
Hierbei geht es nun um eine Umzugsgenehmigung sowie die Kostenübernahme.
Ich habe heute mit der ARGE in Köln tel. und man teilte mir mit, dass ich von der ARGE hier eine Umzugsgenehmigung bräuche. Und erst wenn ich in Köln wohnhaft bin etnscheidet die ARGE ob ich an der Umschulung teilnehmen darf oder nicht.
Ich bin heute auch mit der ARGE hier in Kempten ins Gespräch gekommen, tel. sowie persönliches Erscheinen von mir.
Man teile mir mit, dass ich keine Umzugsgenehmigung bekomme da es sich um die Stelle nicht um eine Versicherungsbeschäftige Stelle handelt ich aber Umziehen darf wohin ich will.
Nun meine Frage: Ist es wahr, dass ich nur eine Umzugsgenehmigung (was die Kosten und Unterkunft angeht) erhalte wenn es sich um eine Versicherungsbeschäftigte Stelle handelt??? Und bei einer Umschulung keine Kosten erstattet bekomme? Wir soll ich mich verhalten? Langsam halte ich es nicht mehr aus so behandelt zu werden. Wegen einer nicht gerechtfertigten Sanktion bin ich vorgegangen und habe auch schon einen Verhandlungstermin mit meinem Anwalt am 15. Ferbruar 2011 gegen die ARGE. Von Anfang an habe ich Probleme mit meinem Berater und die zuständigen Chefs gehen nicht einmal ans Tel. wenn man anruft und sich beschweren möchte bzw. Rat einholen ob das auch alles stimmt was mein Berater mir auftischt. Ich möchte endlich raus aus Bayern und habe nun auch etwas gefunden aber man hindert mich andauernd daran auf eigene Beine stehen zu können.
Über eine schnelle Antwort und Rat würde ich mich sehr freuen, da es sehr dringend ist.
Ich bin zur Zeit wohnhaft in Kempten- Allgäu und beziehe Arbeitsosengeld 2.
Nun habe ich eine Stelle in Köln gefunden bei der es sich um eine Umschulung handelt als Fachkraft für Schutz und Sicherheit auf der ASW (Akademie für Wirtschaft und Sicherheit) die im Mai 2011 beginnt und 2 Jahre dauert.
Nun hieß es von der ARGE hier in Kempten, dass man mir nicht helfen wird, da dann die ARGE in Köln für mich zuständig wäre.
Hierbei geht es nun um eine Umzugsgenehmigung sowie die Kostenübernahme.
Ich habe heute mit der ARGE in Köln tel. und man teilte mir mit, dass ich von der ARGE hier eine Umzugsgenehmigung bräuche. Und erst wenn ich in Köln wohnhaft bin etnscheidet die ARGE ob ich an der Umschulung teilnehmen darf oder nicht.
Ich bin heute auch mit der ARGE hier in Kempten ins Gespräch gekommen, tel. sowie persönliches Erscheinen von mir.
Man teile mir mit, dass ich keine Umzugsgenehmigung bekomme da es sich um die Stelle nicht um eine Versicherungsbeschäftige Stelle handelt ich aber Umziehen darf wohin ich will.
Nun meine Frage: Ist es wahr, dass ich nur eine Umzugsgenehmigung (was die Kosten und Unterkunft angeht) erhalte wenn es sich um eine Versicherungsbeschäftigte Stelle handelt??? Und bei einer Umschulung keine Kosten erstattet bekomme? Wir soll ich mich verhalten? Langsam halte ich es nicht mehr aus so behandelt zu werden. Wegen einer nicht gerechtfertigten Sanktion bin ich vorgegangen und habe auch schon einen Verhandlungstermin mit meinem Anwalt am 15. Ferbruar 2011 gegen die ARGE. Von Anfang an habe ich Probleme mit meinem Berater und die zuständigen Chefs gehen nicht einmal ans Tel. wenn man anruft und sich beschweren möchte bzw. Rat einholen ob das auch alles stimmt was mein Berater mir auftischt. Ich möchte endlich raus aus Bayern und habe nun auch etwas gefunden aber man hindert mich andauernd daran auf eigene Beine stehen zu können.
Über eine schnelle Antwort und Rat würde ich mich sehr freuen, da es sehr dringend ist.