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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Das hat weniger mit den Sozialabgaben zu tun, sondern eher mit dem Umstand, wie viele Auftraggeber im Spiel waren und ob der TE weisungsgebunden war.Das stimmt socher so nicht, weil es dsnn Sozialabgaben gäbe, die er als Arbeitnehmer bezahlen müßte.
Nein, das ist überhaupt nicht egal, ob es sich um Scheinselbstständigkeit handelt oder nicht.Das wird dem FA egal sein, Entweder zahlt er die Ust. oder, falls er als Arbeitnehmer festgestellt wird, seine Hälfte der Krankenversicherung und Rente. Deswgen sage ich ja, auf jeden Fall Einspruch einlegen und die Belege beibingen-
Jetzt wird es deshalb problematisch, weil Du vermutlich keine Belege hast. ( Rechnungen also ) Jedenfalls sofort Widerspruch einlegen, denn wenn das erstmal rechtskräftig ist, werden die Leute aktiv.
Erst einmal sagst du, dass du keine Rechnungen geschrieben hast, aber wie hast du denn dann Einnahmen gehabt? Gab es Vermittlungsverträge?
Die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ bezieht sich auf die Höhe der Umsätze, unabhängig davon, wie hoch deine Ausgaben waren. Anders als bei der Einkommensteuer muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Hast du Umsatzsteuererklärungen abgegeben?
Die Tätigkeit als Handelsvertreter fallen als sonstige Leistung unter das Umsatzsteuergesetz und es liegen auch keine Steuerbefreiungen vor. Hast du dich an deinen Steuerberater gewendet?
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