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Umsatzsteuer Problem

K

kasiopaja

Gast
Wenn das Finanzamt ablehnt oder auch ein entsprechendes Finanzgericht, dann ist eine Ust-Erklärung das letzte Mittel. Das kann ja niemand bestreiten. Also zumindest mal Belege sichten und gut aufheben.
Die Belege sind ja notfalls da.

Aber soweit der Anwalt das beurteilt und damit könnte er Recht haben unterliegt diese Vermittlungsleistung ja , egal in welcher Höhe, nicht der Umsatzsteuer.

Insofern ist auch keine Umsatzsteuererklärung nötig, sondern notfalls die juristische Auseinandersetzung.

Und da wäre es nicht das erste mal das ein Finanzamt mit seiner Einschätzung komplett daneben liegt und einfach hofft, durch stures Beharren oder Druck auf auf den Steuerpflichtigen um eine juristische Auseinandersetzung herumzukommen.

Es wäre auch durchaus auch nicht das erste Verfahren in dem das Finanzamt dem Steuerpflichtigen unterliegt in einer juristischen Auseinandersetzung.
 

rennie

Mitglied
Wo hatte denn das Unternehmen seinen Hauptsitz? Im Inland oder Ausland, falls Ausland - ist es EU-Ausland?

Was wurde denn vermittelt bzw. was hast Du denn für den Auftraggeber an Land gezogen?
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Deutschland. Es gibt Zweigstellen im Ausland, für die ich jedoch nie tätig war.

Ich habe Charityfundraising betrieben für Ortsverbände von Hilfs- und Umweltschutzorganisationen. Es ging um die Gewinnung von Förderern, die regionale Projekte finanziell unterstützen sowie um die Gewinnung von aktiven Helfern, die bei den Projekten "mit anpacken". Für letzteres habe ich natürlich kein Geld erhalten.
 
K

kasiopaja

Gast
Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Deutschland. Es gibt Zweigstellen im Ausland, für die ich jedoch nie tätig war.

Ich habe Charityfundraising betrieben für Ortsverbände von Hilfs- und Umweltschutzorganisationen. Es ging um die Gewinnung von Förderern, die regionale Projekte finanziell unterstützen sowie um die Gewinnung von aktiven Helfern, die bei den Projekten "mit anpacken". Für letzteres habe ich natürlich kein Geld erhalten.
Dann dürfte Dein Anwalt vermutlich mit seiner Einschätzung Recht haben, denn es ging hier um eine Vermittlungsleistung für gemeinnützige Organisationen und die unterliegt nach dem zitierten Paragrafen vermutlich nicht der Umsatzsteuerpflicht.
 

rennie

Mitglied
Die Belege sind ja notfalls da.

Aber soweit der Anwalt das beurteilt und damit könnte er Recht haben unterliegt diese Vermittlungsleistung ja , egal in welcher Höhe, nicht der Umsatzsteuer.

Insofern ist auch keine Umsatzsteuererklärung nötig, sondern notfalls die juristische Auseinandersetzung.

Und da wäre es nicht das erste mal das ein Finanzamt mit seiner Einschätzung komplett daneben liegt und einfach hofft, durch stures Beharren oder Druck auf auf den Steuerpflichtigen um eine juristische Auseinandersetzung herumzukommen.

Es wäre auch durchaus auch nicht das erste Verfahren in dem das Finanzamt dem Steuerpflichtigen unterliegt in einer juristischen Auseinandersetzung.
Die Belege existieren, sind aktuell aber beim Finanzamt. Mein Steuerberater pocht auf Rückgabe, der Finanzbeamte will die Originale aber erst nach Ende zurückgeben. Das ist etwas, dass mich total stutzig gemacht hat.

Mein Anwalt wird nun Akteneinsicht beantragen und alles weitere in die Wege leiten.


Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem solchen Verfahren? Wie lange dauert sowas?

Die Frage habe ich auch meinem Anwalt gestellt. Er ist sich in der Sache zwar sicher, möchte aber trotzdem keine Prognose abgeben, weil er nicht der Richter ist, der das Urteil fällt. Er hat mir gesagt, dass das eine "längere Geschichte" wird.

Ich hab mittlerweile echt Panik. Den Prozess verlieren kann ich mir schlichtweg nicht leisten und so in der Schwebe zu sein, ist der blanke Horror...
 

rennie

Mitglied
Dann dürfte Dein Anwalt vermutlich mit seiner Einschätzung Recht haben, denn es ging hier um eine Vermittlungsleistung für gemeinnützige Organisationen und die unterliegt nach dem zitierten Paragrafen vermutlich nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Allerdings frage ich mich, wieso das Finanzamt diese dann fordert?

Aus meinen Unterlagen geht hervor, wofür ich die Provisionen erhalten habe.
 

MrGuy

Aktives Mitglied
Ich habe jetzt zwar nicht alles durchgelesen, aber ich hoffe jemand hat mal erwähnt dass du als Kleinunternehmer in deinem letzten Jahr als Kleinunternehmer einen Umsatz von 50.000 haben darfst ohne darauf Ust zahlen zu müssen, erst im nächsten Jahr wird dein Umsatz mit Ust versteuert die du abführen musst, egal wie hoch der Umsatz dann auch ausfallen mag. Falls du die 17.500 Euro Grenze schon vorher durchbrochen hast und nicht in deinem letzten Geschäftsjahr, dann musst du leider Ust nachzahlen die du hättest bezahlen sollen.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich habe jetzt zwar nicht alles durchgelesen, aber ich hoffe jemand hat mal erwähnt dass du als Kleinunternehmer in deinem letzten Jahr als Kleinunternehmer einen Umsatz von 50.000 haben darfst ohne darauf Ust zahlen zu müssen, erst im nächsten Jahr wird dein Umsatz mit Ust versteuert die du abführen musst, egal wie hoch der Umsatz dann auch ausfallen mag. Falls du die 17.500 Euro Grenze schon vorher durchbrochen hast und nicht in deinem letzten Geschäftsjahr, dann musst du leider Ust nachzahlen die du hättest bezahlen sollen.
Sie hat es ja einem Fachanwalt übergeben. Der wird das jetzt wohl für sie durchfechten.
 

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