So wie ich das HGB verstehe muß der Auftraggeber an den Handelvertreter die Provision und die Mwst auszahlen.
MwSt ist mir definitiv nicht ausgezahlt worden.
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So wie ich das HGB verstehe muß der Auftraggeber an den Handelvertreter die Provision und die Mwst auszahlen.
100,-€ bis 200,-€ Investition in eine kompetente Erstberatung, wäre sehr sinnvoll.
Für die Beurteilung braucht man erstmal das UStG.
Genauer gesagt §4 UStG
Dann muss geklärt werden, ob eine Tätigkeit unter diese Steuerbefreiung fällt.
Dann muss geklärt werden, ob die Provision als netto oder brutto vereinbart wurde. Das kann man in der Regel im Vertrag nachlesen.
Dann wird sich jetzt wohl Dein Anwalt direkt mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen.Die Erstberatung hat inzwischen statt gefunden.
Kurzversion: Der Anwalt sagt, dass die Tätigkeit als Charityfundraiser unter die Steuerbefreiung §4 UStG fällt. Das Finanzamt sieht das anders.
Im Vertrag steht übrigens nur, dass die Grundlage für Zahlungen, ausschliesslich die vom Auftraggeber festgelegte Provisionstabelle ist.
Hattest Du jetzt einen Termin mit einem Anwalt für Steuerrecht?
Die TE war ja schon bei einem Anwalt für Steuerrecht, der die Leistung als nicht umsatzsteuerpflichtig eingeschätzt hat.Wahrscheinlich hat das FA bei dem Auftraggeber eine Betriebsprüfung gemacht. Dabei ist aufgefallen, daß ein Handelvertreter zwischengeschaltet war. ( der Auftraggeber hat die Provisionen kostenmindernd angegeben ) Dann wurde geprüft was Du an Unterlagen eingereicht hast. Und vermutlich war keine Ust-Erklärung dabei - und daher kommt jetzt die Rechnung über den gesamten Betrag. Normalerweise müßte es gehen, eine Ust-Erklärung nachzureichen, indem Du alle Deine Ausgabenbelege durchrechnest. Dann wird mit Sicherheit noch was zur Zahlung übrigbleiben.
ABER: Suche einen Anwalt für Steuerrecht auf, wie das Kasiopaja richtigerweise vorschlägt. Das FA schenkt solchen Leuten auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit.
Nein, das ist die schlechteste Lösung.Ja, richtig. Aber das FA lehnt das ja ab, wenn ich es richtig lese. Und dann bliebe wirklich nur eine Steuererklärung übrig, um vom hohen Betrag runterzukommen. Aber mal abwarten was passiert.
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