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Umgangsrecht Übernachtungen

Alise

Mitglied
Hallo Forum.

Ich suche vergeblich im Internet Regelungen oder Hinweise zur Übernachtungen beim Umgangsrecht. Es gibt also viel Empfehlungen aber nix "gesetzliches".

Ich bin alleinerziehend und mein Umgangspflicht ziehe fleißig durch (das Sorgerecht belibt bei mir, wir waren nicht verheiratet). Also eininge Jahren hat alles relativ ruhig geklappt. Es hat vor ein paar Monate angafangen... Der Ex ist meiste Zeit arbeitslos (bin selber vollzeitbeschäftigt) und einmal sagt er mir, dass ich ihm Umgangsrecht unterschreiben muss. Ich war überrascht, weil das Umgangsrecht im Gesetz fest steht. Er erklärt mir dann, dass er eine solche Unterchrift von mir braucht, weil seine Wohnung zu groß ist und er möchte, dass Arbeitsamt sie voll zahlt. Und es sei mit einer solchen Unterschrift möglich. Ich weiß nicht, wie das möglich ist, aber "blind" unterschreiben würde ich nicht.

Dann hat er angefangen beim jedem Treffen mit dem Kind zu reden, dass es bei ihm übernachten soll (das Kind ist im Moment schulpflichtig). Das hat mich auch überrascht, weil der Mann frühe keine solche Interesse an der Übernachtungen hatte. Dann hat er irgendwann gesagt, dass man volles Geld für eine größere Wohnung bekommen könnte, wenn man eine Bedarfsgemeinschaft hätte. Also, das wäre - seiner Vorstellung nach - das Kind und er. :eek:

Ich bin, ehrlich gesagt, ratlos, ob es ein "Übernachtungspflicht" beim Ausüben des Umgangsrechtes für Kinder gibt.

Ich bedanke mich für jede Hilfe im Voraus.
 

diabolo

Aktives Mitglied
Um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden müsste das Kind bei ihm gemeldet sein. Reiner Umgang reicht da nicht.
Er könnte natürlich noch behaupten, ihr hättet eine 50/50-Regelung... ich weiß nicht, ob diese Regelung bei der Wohnungsvergabe mittlerweile anerkannt ist. Diese müsstest du dann auch bestätigen und würdest damit deinen Unterhaltsanspruch verlieren.

Frag mal hier nach, da kennt sich sicher jemand genauer aus:
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R

Real

Gast
Die Regelung mit der Wohnung gilt ab einem regelmäßigen Umgang wie z.B. der Standardregelung.

Übernachtungen sind im Umgangsrecht immer vorgesehen, da sie zu einer natürlichen Bindung und Beziehung vom Kind zum Vater wichtig sind.

Wieso ein schulpflichtiges Kind am Wochenende nicht bei dem Vater übernachtet, entzieht sich meiner Kenntnis.
 

Alise

Mitglied
Ich bedanke mich für Ihre Antworten. :blume: Es gibt im Moment keine 50/50 Regelung bei uns. Eigentlich es war auch keine Rede darüber. Über Übernachtugen des Kindes hat man früher auch nie gesprochen. Wir haben mit dem Mann schon über seine Wohnung gesprochen, er hätte es vor, einen Arbeitsplatz aufzunehmen. Die Wohnung ist schließlich größer als unser mit dem Kind. Aber das ist sein Wunsch, entsprechende Wohnmöglichkeiten zu haben. Man soll nur überlegen, wie man das Leben selber finanzieren kann. Unterhalt hat er sowieso nie bezahlt. Ich fordere von ihm auch kein Geld. Na ja, so ist das Leben. Ich denke nur, man sollte einmal die Trennung wahrnehmen. Es gab die Beziehung, jetzt gibt es keine mehr. Man soll in die Zukunft mehr schauen als in die Vergangenheit. Einfach losszulassen und vergessen. Leider akzeptieren eine Trennung nicht alle Partner. Umgang mit Kind, seine Erziehung ist andere Sache. Da könnte man gut behilflich sein, wenn man es möchte. Er möchte aber nicht (ich würde ihn auch nicht dazu zwingen). Das ist aber ganz anderes Thema.
 
R

Real

Gast
Es gibt im Moment keine 50/50 Regelung bei uns. Eigentlich es war auch keine
Rede darüber.
Es muss keine 50:50 Regelung sein, es reicht die Standardregelung des Umgangs für angemessenen Wohnraum.

Über Übernachtugen des Kindes hat man früher auch nie gesprochen.
Wieso nicht - es ist die Basis des Umgangs, damit Kinder zu dem anderen Elternteil die Beziehung leben können. Wenn er es selbst nicht beantragt hat, hätte er es würde es als Grundregelung nämlich mit Übernachtungen sein.

Wir haben mit dem Mann schon über seine Wohnung gesprochen, er hätte es vor,
einen Arbeitsplatz aufzunehmen.
Mit welchem Mann?
Du meinst den Vater eures gemeinsamen Kindes?
Was hat der Arbeitsplatz eines Mannes mit dem Umgang zu tun? oder mit dir und der Wohnung?


Die Wohnung ist schließlich größer als unser mit dem Kind.
und weiter - so was solls geben. Was hat das mit dem Umgang zu tun?

Unterhalt hat er sowieso nie bezahlt
Was hat der Unterhalt mit dem Umgang und der Genehmigung der Wohnung zu tun?

Ich fordere von ihm auch kein Geld. Na ja, so ist das Leben.
Wenn du von ihm keinen Unterhalt forderst, wird das Leben bei dir so sein.

Ich denke nur, man sollte einmal die Trennung wahrnehmen. Es gab die
Beziehung, jetzt gibt es keine mehr. Man soll in die Zukunft mehr schauen als in
die Vergangenheit. Einfach losszulassen und vergessen.
ihr habt ein gemeinsames Kind - da ist nix mit loslassen und vergessen!
Er ist der Vater eures Kindes. da war so und das bleibt so.

Umgang mit Kind, seine Erziehung ist andere Sache. Da könnte man gut behilflich
sein, wenn man es möchte. Er möchte aber nicht (ich würde ihn auch nicht dazu
zwingen). Das ist aber ganz anderes Thema.
Verstehe ich nicht, willst du ihm behilflich sein, wie er euer gemeinsames Kind nach deinen Vorstellungen erzieht? Wenn der Umgang schon so wenig ist, kann die Erziehung doch egal sein, die liegt doch dann eh bei dir und du brauchst auch keine Absprachen mit dem Vater zu treffen, wenn er es mit sich machen lässt, kannst du dich zurück lehnen. Ich würde um meinen Umgang kämpfen und wegen meinem Kind und nicht wegen der Wohnung. Vielleicht kommt er noch dahinter, dass er ein Kind und auch Verantwortung hat.
 

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