Hallo Forum.
Ich suche vergeblich im Internet Regelungen oder Hinweise zur Übernachtungen beim Umgangsrecht. Es gibt also viel Empfehlungen aber nix "gesetzliches".
Ich bin alleinerziehend und mein Umgangspflicht ziehe fleißig durch (das Sorgerecht belibt bei mir, wir waren nicht verheiratet). Also eininge Jahren hat alles relativ ruhig geklappt. Es hat vor ein paar Monate angafangen... Der Ex ist meiste Zeit arbeitslos (bin selber vollzeitbeschäftigt) und einmal sagt er mir, dass ich ihm Umgangsrecht unterschreiben muss. Ich war überrascht, weil das Umgangsrecht im Gesetz fest steht. Er erklärt mir dann, dass er eine solche Unterchrift von mir braucht, weil seine Wohnung zu groß ist und er möchte, dass Arbeitsamt sie voll zahlt. Und es sei mit einer solchen Unterschrift möglich. Ich weiß nicht, wie das möglich ist, aber "blind" unterschreiben würde ich nicht.
Dann hat er angefangen beim jedem Treffen mit dem Kind zu reden, dass es bei ihm übernachten soll (das Kind ist im Moment schulpflichtig). Das hat mich auch überrascht, weil der Mann frühe keine solche Interesse an der Übernachtungen hatte. Dann hat er irgendwann gesagt, dass man volles Geld für eine größere Wohnung bekommen könnte, wenn man eine Bedarfsgemeinschaft hätte. Also, das wäre - seiner Vorstellung nach - das Kind und er.
Ich bin, ehrlich gesagt, ratlos, ob es ein "Übernachtungspflicht" beim Ausüben des Umgangsrechtes für Kinder gibt.
Ich bedanke mich für jede Hilfe im Voraus.
Ich suche vergeblich im Internet Regelungen oder Hinweise zur Übernachtungen beim Umgangsrecht. Es gibt also viel Empfehlungen aber nix "gesetzliches".
Ich bin alleinerziehend und mein Umgangspflicht ziehe fleißig durch (das Sorgerecht belibt bei mir, wir waren nicht verheiratet). Also eininge Jahren hat alles relativ ruhig geklappt. Es hat vor ein paar Monate angafangen... Der Ex ist meiste Zeit arbeitslos (bin selber vollzeitbeschäftigt) und einmal sagt er mir, dass ich ihm Umgangsrecht unterschreiben muss. Ich war überrascht, weil das Umgangsrecht im Gesetz fest steht. Er erklärt mir dann, dass er eine solche Unterchrift von mir braucht, weil seine Wohnung zu groß ist und er möchte, dass Arbeitsamt sie voll zahlt. Und es sei mit einer solchen Unterschrift möglich. Ich weiß nicht, wie das möglich ist, aber "blind" unterschreiben würde ich nicht.
Dann hat er angefangen beim jedem Treffen mit dem Kind zu reden, dass es bei ihm übernachten soll (das Kind ist im Moment schulpflichtig). Das hat mich auch überrascht, weil der Mann frühe keine solche Interesse an der Übernachtungen hatte. Dann hat er irgendwann gesagt, dass man volles Geld für eine größere Wohnung bekommen könnte, wenn man eine Bedarfsgemeinschaft hätte. Also, das wäre - seiner Vorstellung nach - das Kind und er.
Ich bin, ehrlich gesagt, ratlos, ob es ein "Übernachtungspflicht" beim Ausüben des Umgangsrechtes für Kinder gibt.
Ich bedanke mich für jede Hilfe im Voraus.